Frankfurt a. M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Besoldung anhand des Alters klar als diskriminierend eingestuft hat. „Viele Kolleginnen und Kollegen haben es den Klägern gleich getan und Ansprüche geltend gemacht“, erklärte Andreas Gehrke, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Frankfurt a. M. „Auch wenn die EuGH-Entscheidung offen lässt, ob es Nachzahlungen gibt, ist klar: Die finanziellen Mittel dafür wären eine gesamtstaatliche Herausforderung.“ So dürfe es nicht dazu kommen, dass Schadenersatzansprüche von Beamtinnen und Beamten nun durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden sollten.
Der Bund und einige Länder haben bereits seit 2009 die altersdiskriminierenden Regelungen abgeschafft. „Die Länder, die das verschlafen haben, müssen jetzt handeln“, sagte Gehrke. „Wir fordern die Landesregierungen daher zu baldigen Verhandlungen auf.“
GEW begrüßt EuGH-Besoldungsurteil zur Altersdiskriminierung
Bildungsgewerkschaft: Jetzt müssen Länder handeln
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