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GEW: „Weitere BAföG-Nullrunde verantwortungslos“

Bildungsgewerkschaft zur heutigen Bundestagsdebatte

Berlin/Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) aufgefordert, den Referentenentwurf ihres Hauses für die 29. BAföG-Novelle zurückzuziehen und umfassend zu überarbeiten. „Das Papier ist ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden, die nicht mehr wissen, wie sie die explodierenden Mitpreise und Lebenshaltungskosten bezahlen sollen. Das Ministerium will den Studierenden nicht einmal einen Inflationsausgleich zahlen, sondern verordnet ihnen eiskalt eine Nullrunde. Die BAföG-Strukturreform, die die Ampelkoalition 2021 versprochen hat, fällt aus. Das ist verantwortungslos“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf die heutige Debatte des BAföG-Berichts der Bundesregierung im Bundestag.

Dabei zeige dieser Bericht schwarz auf weiß, wie groß der Handlungsbedarf sei, betonte Keller: „Nur noch 11,7 Prozent aller Studierenden erhalten BAföG, ein Drittel ist armutsgefährdet, zwei Drittel müssen das gesamte Jahr über jobben, um über die Runden zu kommen. Diese Misere ist nicht nur sozialpolitisch skandalös, sondern heizt auch den Fachkräftemangel an: Die Studienanfängerzahlen gehen weiter zurück, die Studienabbruchquote wird weiter steigen. Die Ampelkoalition muss jetzt endlich ihre Zusage einlösen und die Ausbildungsförderung grundlegend reformieren. Dazu gehören eine kräftige Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze, die Einführung eines elternunabhängigen Sockels für alle, die Abschaffung des Darlehensanteils zu Gunsten eines Vollzuschusses und die Wiedereinführung des Schülerinnen- und Schüler-BaföG ab der Sekundarstufe II“, mahnte der Hochschulfachmann.

Der Referentenentwurf enthalte zwar Trippelschritte in die richtige Richtung, wie eine zögerliche Anhebung der Freibeträge oder die Ausdehnung der Förderungshöchstdauer über ein „Flexibilitätssemester“, aber auch handfeste Verschlechterungen. „Ein völlig falsches Signal ist, dass die Rückzahlungsrate ehemaliger BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von 130 auf 150 Euro und damit der maximale Rückzahlungsbetrag von 10.010 auf 11.550 Euro erhöht werden soll. Die Aussicht, mit einem Schuldenberg exmatrikuliert zu werden, schreckt viele Studienberechtigte vom BAföG und Hochschulstudium ab“, betonte der GEW-Sprecher.

„Absolut nicht nachvollziehbar“ sei, dass das Ministerium die vom Haushaltsausschuss des Bundestages für eine Novelle bereitgestellten 150 Millionen Euro nur zur Hälfte ausschöpfen will. „Wenn Ministerin Stark-Watzinger dabei bleibt, sind weitere Kürzungen im Bildungs- und Forschungshaushalt vorprogrammiert“, warnte Keller.

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