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GEW weist Vertragsangebot für Lehrkräfte zurück: „Arbeitgeber wollen Bezahlung weiter diktieren – Ungerechtigkeiten sollen festgeschrieben werden“

Bildungsgewerkschaft zur vierten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder

Potsdam – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Angebot eines Tarifvertrages für die angestellten Lehrkräfte zurückgewiesen. „Die Arbeitgeber wollen die Bezahlung der bundesweit 200.000 angestellten Lehrkräfte weiterhin diktieren. Mit 30 Euro Zulage im Monat für einzelne Lehrergruppen wollten sie uns zudem das Streikrecht abkaufen. Ohne verlässliche Zusagen zu einer Paralleltabelle und ohne die Möglichkeit zu streiken, hätte die Annahme des Angebots bedeutet, die Paralleltabelle auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Damit ist die Hauptforderung der GEW nicht erfüllt“, erklärte GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke nach der vierten Tarifrunde am Samstag in Potsdam. „Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wollte keine Aufwertung der Lehrkräftebezahlung. Sie hat an einer Ankopplung des Tarifvertrages an die 15 Landesbeamtengesetze festgehalten. Damit werden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Das ist kein Flächentarifvertrag, sondern ein Flickenteppich.“ Zudem könne von einer Ost-West-Angleichung keine Rede sein. „Nur weil man Ost und West in einen Tarifvertrag schreibt, ist das noch lange keine Ost-West-Angleichung“, sagte Gehrke.

Als „vertretbaren Kompromiss“ bewertete Gehrke die vereinbarte Gehaltserhöhung und die Einigung zur Zusatzversorgung: „Den Vorstoß der Arbeitgeber, die Leistungen der Betriebsrente zu kürzen, haben wir abgewehrt. Das ist ein Erfolg der vielen Beschäftigten an Schulen, Hochschulen und Kitas, die in den vergangenen Wochen die Arbeit niedergelegt und sich an den Streikaktionen der Gewerkschaften beteiligt haben. Die vereinbarten Gehaltserhöhungen im Durchschnitt von 4,61 Prozent und die Anhebung des Weihnachtsgelds im Osten auf Westniveau mildern die Anpassung der Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung ab.“

Info: Die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor: 2,1 Prozent zum 1. März 2015, 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro zum 1. März 2016. Vertragslaufzeit zwei Jahre.

Die GEW verlangt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Hierzu hat sich die TdL nicht geäußert.

In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.

Die Arbeitnehmerbeiträge in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung Ost, die unter dem niedrigen Zinsniveau leidet, steigen in drei Schritten in Höhe von jeweils 0,75 Prozentpunkten zum 1. Juli 2015, 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 von derzeit zwei auf 4,25 Prozent. Dafür wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten auf das Niveau in den westlichen Bundesländern angehoben. Der Vertrag kann frühestens nach zehn Jahren gekündigt werden.

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