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GEW: „Stark-Watzingers BAföG-Pläne sind Armutszeugnis“

Bildungsgewerkschaft zur 29. BAföG-Novelle der Bundesbildungsministerin

Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Pläne von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für die 29. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) scharf kritisiert. „Die Ministerin will den Studierenden nicht einmal einen Inflationsausgleich zahlen, sondern ihnen eine weitere Nullrunde zumuten. Dabei wissen viele längst nicht mehr, wie sie steigende Lebenshaltungskosten und galoppierende Mieten bezahlen sollen. Damit stellt sich die Bundesbildungsministerin selbst ein bildungs- und sozialpolitisches Armutszeugnis aus“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf Medienberichte über die bevorstehende Kabinettsentscheidung zum BAföG.

Dabei habe soeben erst der BAföG-Bericht der Bundesregierung den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht, betonte Keller: „Nur noch 11,7 Prozent aller Studierenden erhalten BAföG, ein Drittel ist armutsgefährdet, zwei Drittel müssen auch in der Vorlesungszeit jobben. Diese Missstände untergraben nicht nur die Chancengleichheit, sondern verschärfen auch den Fachkräftemangel. Bleiben die BAföG-Sätze eingefroren, dürften die Studienanfängerzahlen weiter zurückgehen und die Studienabbruchquote werde weiter steigen. Die Ampelkoalition muss endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die Ausbildungsförderung grundlegend erneuern“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.

Stark-Watzinger plane zwar kleine Schritte in die richtige Richtung wie die Einführung einer Studienstarthilfe, aber mit einer „echten Reform“ habe das nichts zu tun. „Studienanfängerinnen und -anfänger sind schon vor ihrer ersten Vorlesung mit enormen Ausgaben konfrontiert: Die Studentenbude muss eingerichtet, die Mietkaution hinterlegt werden, es gilt, Lehrbücher und ein Notebook anzuschaffen. Das sind Herausforderungen für alle Studierenden, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Studienstarthilfe muss daher allen BAföG-Berechtigten zugutekommen, darüber hinaus sind Bedarfssätze und Wohnpauschalen kräftig anzuheben und regelmäßig anzupassen“, mahnte der GEW-Vize.

Keller forderte das Bundeskabinett auf, Stark-Watzingers Gesetzentwurf nicht „durchzuwinken“, sondern auf Nachbesserungen zu bestehen. „Verpasst die Ampelkoalition jetzt die Chance zu einer Reform, müssten die Studierenden, Schülerinnen und Schüler wohl bis nach der nächsten Bundestagswahl auf Verbesserungen warten. So viel Zeit haben sie aber nicht. Lassen Sie das nicht zu, nutzen Sie die 29. BAföG-Novelle für eine umfassende Erneuerung der Ausbildungsförderung“, appellierte Keller an die Ministerinnen und Minister im Kabinett.

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