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GEW: „Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“

Bildungsgewerkschaft begrüßt Reform-Vorstoß der Bundesregierung

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Prozess zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, den die Bundesregierung gestartet hat. Sie sieht insbesondere mit Blick auf die betriebliche Mitbestimmung dringenden Handlungsbedarf. „Für fast zwei Millionen Menschen bei kirchlichen Trägern, davon eine erhebliche Zahl in Schulen, bei den Trägern der Kinder und Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen und der stationären Jugendhilfe, gilt: Sie sind Beschäftigte zweiter Klasse. Ihr Mitbestimmungs- und Streikrecht muss dringend verbessert werden“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Freitag in Frankfurt a.M. „Die geplanten Änderungen signalisieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und einer Modernisierung des Arbeitsrechts in konfessionell gebundenen Einrichtungen. Diese Reformen, die auf eine längere Diskussion und zahlreiche Forderungen der Beschäftigten, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie gesellschaftlicher Gruppen zurückgehen, zielen darauf ab, das Arbeitsrecht der Kirche mit den allgemeinen gesellschaftlichen und rechtlichen Standards in Einklang zu bringen.“

Die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen seien überfällig, damit sich konfessionelle Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen und des immensen Fachkräftemangels zu attraktiven und zukunftsorientierten Arbeitgebern entwickeln können. Siebernik betonte: „Konfessionelle Träger leisten im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips einen wichtigen Beitrag in der kommunalen Grundversorgung.“ Die positiven Auswirkungen der Reformen würden weit über die Grenzen der Kirchen hinaus spürbar werden. Sie sendeten ein klares Signal an die Gesellschaft, dass Kirche bereit ist, sich zu öffnen und moderne Werte wie Gleichberechtigung, Inklusion und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Diese Entwicklung werde nicht nur das Arbeitsklima in kirchlichen Einrichtungen verbessern, sondern auch das Bild der Kirche in der Öffentlichkeit positiv beeinflussen. „Beschäftigte bei konfessionellen Trägern müssen die gleichen Mitbestimmungsrechte haben wie Arbeitnehmer in anderen Betrieben“, unterstrich Siebernik. „Das Menschenrecht auf Streik und die Möglichkeit, sich in Gewerkschaften zu organisieren, muss für die Beschäftigten sichergestellt werden. Für uns ist klar: Tariflohn, Streikrecht und Mitbestimmung für alle!“

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