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GEW: „Für fairen Interessenausgleich statt Kotau vor Arbeitgebern!“

Bildungsgewerkschaft zum Referentenentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) scharf kritisiert. „Im März hat das BMBF seine Eckpunkte für eine WissZeitVG-Reform ‚zurück in die Montagehalle‘ gerufen und damit Hoffnungen auf eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Sinne von mehr Dauerstellen und verlässlichen Karrierewegen geweckt. Diese Hoffnungen wurden bitter enttäuscht: Der Referentenentwurf folgt weitgehend den in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossenen Wissenschaftsarbeitgebern. Die Ampelkoalition muss den Entwurf stoppen und auf einen fairen Interessenausgleich statt eines Kotaus vor den Arbeitgebern pochen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte der GEW, am Dienstag in Frankfurt a.M.

Keller kritisierte insbesondere, dass das BMBF bei der umstrittenen Neuregelung der Postdoc-Befristung „eins zu eins“ dem Ansatz der Allianz gefolgt sei. „Die Verkürzung der Höchstbefristungsdauer von sechs auf vier Jahre greift zu kurz, um die Arbeitgeber zu einer Veränderung ihrer Befristungspolitik zu zwingen. Sie werden in Zukunft versuchen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler statt in sechs schon in vier Jahren durch die Postdoc-Phase zu schleusen – der Druck auf die befristet Beschäftigten wird weiter zunehmen, sollte der BMBF-Referentenentwurf Gesetz werden. Die Anschlusszusage, die die GEW anmahnt, kommt vier Jahre nach der Promotion zu spät – viele Postdocs werden dann auf die Straße gesetzt oder auf weiteren Zeitverträgen in Drittmittelprojekten eingesetzt“, gab der Hochschulexperte zu bedenken. Er machte sich nachdrücklich für den Vorschlag aus dem Dresdner Gesetzentwurf der GEW stark, eine Anschlusszusage direkt nach der Promotion vorzusehen. Diese bedeute, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis entfristet wird, wenn vereinbarte Ziele in Forschung und Lehre erreicht werden.

Keller erinnerte SPD, Grüne und FDP an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag 2021, das WissZeitVG auf Basis der Evaluation zu reformieren und dabei die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase deutlich zu erhöhen. „Der vorliegende Gesetzentwurf ignoriert hingegen die Ergebnisse der der Gesetzesevaluation des BMBF und erhöht die Unsicherheit für Postdocs sogar noch. Auch die weiteren im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen enthalten keine substanziellen Verbesserungen gegenüber den Eckpunkten vom März. Insbesondere hält das BMBF – von halbherzigen Lockerungen abgesehen – an der Tarifsperre fest. Diese verbietet Gewerkschaften und Arbeitgebern, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen auszuhandeln. Der Entwurf ist ungewollt eine Steilvorlage für die ab 12. Juni geplante Aktionswoche, zu der die GEW mit weiteren Organisationen aufruft, um bessere Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft durchzusetzen“, stellte Keller fest. 

Info: Weitere Informationen zur bundesweiten „Aktionswoche Wissenschaft“ von 12. bis 16. Juni sind hier zu finden.

Die GEW hat einen eigenen Gesetzentwurf für eine WissZeitVG-Reform vorgelegt, den Dresdner Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz.