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GEW: Frauen auch am Arbeitsplatz vor Gewalt schützen

Bildungsgewerkschaft zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Frankfurt a.M. – Am 25. November findet der jährliche internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Weltweit erfahren Frauen im alltäglichen Leben Gewalt – auch am Arbeitsplatz. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat deswegen mit der ILO-Konvention 190 ein internationales Regelwerk geschaffen, das verbindliche Mindeststandards gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt und somit auch in Kita, Schule, Hochschule und Weiterbildungseinrichtungen setzt. Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik unterstreicht, „mit der ILO-Konvention 190 liegt die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor, die geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung explizit einschließt.“

Europäisches Recht und ILO-Konventionen sind für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Schutz vor Belästigungen für Beschäftigte (Angestellte wie Beamt*innen) wichtig. Europäisches Recht ist für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindend, Beschäftigte können sich direkt darauf berufen. Die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der ILO sind Rechtsinstrumente, die von den Regierungen sowie Sozialpartnern ausgearbeitet werden und grundlegende universelle Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festlegen. Die ratifizierenden Länder verpflichten sich, das Übereinkommen in nationales Recht und nationale Praxis umzusetzen und in regelmäßigen Abständen über ihre Anwendung zu berichten.

In Deutschland wurde das Übereinkommen ILO-Konvention 190 mit dem im Mai 2023 veröffentlichten „Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ umgesetzt. Damit ist der Ratifizierungsprozess in Deutschland vollzogen. „Das ist ein großer Erfolg für uns als GEW, die wir mit dem DGB und den Mitgliedsgewerkschaften seit Verabschiedung des Übereinkommens im Juni 2019 für die Ratifizierung stark gemacht haben“, so Gützkow. „Doch das ILO-Übereinkommen muss nun auch in die Praxis umgesetzt werden, damit Lehrkräfte, Erzieher*innen und Forschende sicher arbeiten können.“

Wer A sagt, muss auch B sagen: Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, für eine Arbeitswelt, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist.

Info: Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen die Umsetzung der ILO-Konvention 190 in nationale Gesetzgebung und Praxis und konkrete Maßnahmen für eine Arbeitswelt frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Die Forderung finden Sie hier.

Kontakt
Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
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