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GEW: „Enttäuschendes Urteil – Beamtenrecht demokratisch fortentwickeln“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des EGMR zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte

Berlin/Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte enttäuscht. „Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Das Urteil betont die Bedeutung des Streikrechts insgesamt als Teil der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Engagements, macht aber für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland eine Ausnahme. Natürlich akzeptieren wir das Urteil der Straßburger Richterinnen und Richter, obwohl wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten – und nach der bisherigen Rechtsprechung des EGMR auch erwartet hatten“, stellte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Donnerstag während einer Pressekonferenz in Berlin fest. Der EGMR habe das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland in letzter Konsequenz als für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als vereinbar bewertet.

„Das Urteil und das Minderheitenvotum geben Hinweise, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Die Richterinnen und Richter betonen die Bedeutung der Beteiligungsrechte als Kompensation für das fehlende Streikrecht. Hier müssen wir ansetzen und diese Rechte stärken“, betonte Finnern. „Die Begründung des EGMR-Urteils enthält auch eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung zu einem zeitgemäßen Beamtenrecht in Deutschland zu sprechen. Bis heute sind die Beamtinnen und Beamten vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig: Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet wird, er entscheidet über die Einkommen, Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Es gibt viel zu tun.“

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