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GEW: „Bologna-Reformen müssen auf den Prüfstand“

Bildungsgewerkschaft zur Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zur Akkreditierung von Studiengängen

Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, die Akkreditierung von Studiengängen, die im Zuge des Bologna-Prozesses erfolgt ist, auf den Prüfstand zu stellen. Der Grund: die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Regelungen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen seien verfassungswidrig, weil es für sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt, so der Tenor des Karlsruher Richterspruchs. "Bund und Länder sollten dies zum Anlass nehmen, um das Akkreditierungssystem grundlegend zu erneuern", erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, am Freitag in Frankfurt a.M. Mit der Akkreditierung werde die Qualität von Studiengängen durch externe Agenturen beurteilt. In der Regel sei diese die Voraussetzung dafür, dass Landesministerien Studiengänge genehmigen.

Die Bildungsgewerkschaft halte es für richtig, dass die Qualität von Studium und Lehre gesichert und weiterentwickelt wird, betonte der GEW-Vize. "Voraussetzung dafür ist aber ein umfassendes Qualitätsverständnis. Die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden sowie faire Beschäftigungsbedingungen von Dozentinnen und Dozenten sind ebenfalls eine Voraussetzung für gute Hochschullehre: Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten unterminieren die Kontinuität und damit Qualität der Lehre. Studierende, Lehrende und gewerkschaftliche Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis müssen endlich auf Augenhöhe an der Qualitätssicherung beteiligt werden. Und schließlich darf die Reform der Studiengänge nicht zu Lasten der Vergleichbarkeit der Studiengänge und der Mobilität von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen gehen", mahnte Keller.

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht der Hochschulexperte einen klaren Auftrag an die Politik, gesetzliche Mindeststandards für die Akkreditierung von Studiengängen festzulegen. "Der konsequente Weg wäre, wenn der Bund jetzt für Klarheit sorgt und seine im Grundgesetz verankerte Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulzulassung und -abschlüsse nutzt. Ein Bundeshochschulgesetz könnte für alle 16 Länder den freien Zugang zum Bachelor- und Masterstudium garantieren, die Vergleichbarkeit von Studiengängen durch einheitliche Mindeststandards sicherstellen, eine bürokratische Überlastung der Hochschulen ausschließen und die substanzielle Beteiligung aller Interessengruppen gewährleisten", sagte Keller.

Info: Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen (Aktenzeichen 1 BvL 8/10) kann im Internet nachgelesen werden

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