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Wissenschaftspolitische Wahlprüfsteine

GEW nimmt die Konzepte der Parteien unter die Lupe

Am 24. September wird gewählt, danach werden auch in der Wissenschaftspolitik die Karten neu gemischt.

Foto: Thinkstock / photohomepage

Die GEW hat bei den Parteien nachgefragt: Welche Konzepte haben sie für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wie wollen sie die Weichen stellen? Im Folgenden nehmen wir die Antworten der Parteien zu den vier Themenfeldern „Hochschulfinanzierung“, „Arbeitsbedingungen“, „Studienfinanzierung und soziale Infrastruktur“ sowie „Gutes Studium“ unter die Lupe. Die Antworten sind im Wortlaut wiedergegeben.

Seit vielen Jahren hangeln sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen immer wieder von Sonderprogramm zu Sonderprogramm. Eine solide Wissenschaftsfinanzierung sieht anders aus. Die GEW fordert deshalb die Umwandlung u. a. des Hochschulpakts in eine dauerhafte Grundfinanzierung.

Auch SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass der Bund in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigt und Mittel aus den laufenden Sonderprogrammen verstetigt. Dafür sollten die Kriterien der Einstimmigkeit sowie einer „überregionalen Bedeutung“ für bildungspolitisches Engagement des Bundes wegfallen, führen die GRÜNEN aus. Zurückhaltender äußert sich die UNION: CDU und CSU kündigen in ihrer gemeinsamen Antwort auf die GEW-Wahlprüfsteine an, „die Hochschulen im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes weiterhin finanziell (zu) unterstützen“, betonen aber gleichzeitig, dass die Hochschulfinanzierung zuerst Sache der Länder sei. Wie die Länder in die Pflicht genommen werden können, beschäftigt auch die LINKE: Sie will dafür eine länderübergreifende Berichtspflicht im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) etablieren und außerdem den Hochschulbau wieder zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen.

Einig sind sich die Parteien, dass es neben dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten auch ein vergleichbares Programm für die Fachhochschulen braucht. Die GEW wird ihnen auf die Finger schauen, damit es in diesem Feld nicht – wie in der laufenden Legislatur – bei vagen Ankündigungen bleibt. Die LINKE meint außerdem, ein solches Programm könne nur gelingen, wenn die Fachschulen zumindest in den Fächern, die an Universitäten nicht angeboten werden, das Promotionsrecht erhalten. CDU und CSU wollen, dass ein künftiges Programm flexible Wege zur Fachhochschulprofessur eröffnet und schlagen statt einem eigenen Promotionsrecht der Fachhochschulen kooperative Promotionskollegs vor. Die GEW hatte bereits 2013 auf ihren Gewerkschaftstag Eckpunkte für Karrierewege an Fachhochschulen beschlossen.

1. In der kommenden Legislaturperiode wird unter anderem der Hochschulpakt auslaufen und eine Finanzierungslücke an den Hochschulen hinterlassen. Treten Sie dafür ein, dass der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigt – und wenn ja, in welcher Form?

CDU/CSU: Universitäten und Hochschulen sind das Herzstück unseres Wissenschaftssystems. Mit der akademischen Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung von Zukunftschancen der jungen Generation und unseres zukünftigen Wohlstandes. Deshalb brauchen die jungen Menschen, die sich für eine akademische Ausbildung entscheiden, flächendeckend gute Studienbedingungen. Um dies zu gewährleisten, werden CDU und CSU auch nach Auslaufen des Hochschulpakts 2023 die Hochschulen im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes weiterhin finanziell unterstützen. Insbesondere wollen wir die frei werdenden Mittel zur Verbesserung der Qualität in der Lehre und in der Ausbildung einsetzen. Dazu gehören neue Konzepte zur Nutzung digitaler Angebote im Hochschul- und Wissenschaftssystem. Da sich immer mehr Studierende für einen praxisnahen Studiengang an den Fachhochschulen entscheiden, werden wir die nach dem Auslaufen des Hochschulpakts frei werdenden Mittel auch für die weitere Stärkung der Fachhochschulen verwenden.
Dessen ungeachtet halten CDU und CSU an dem Grundsatz fest, dass eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Hochschulen zuerst Sache der Länder ist, die dafür beispielsweise durch die Übernahme des BAföG durch den Bund jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet werden.

SPD: Ja. Dazu werden wir die befristeten Mittel der Wissenschafts- und Hochschulpakte auch nach 2019/2020 erhalten und in eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung überführen. Der Bund wird die neuen Möglichkeiten im Grundgesetz nutzen, um in diesem Sinne gemeinsam mit den Ländern und der Wissenschaft die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken. Wir haben an unterschiedlichen Stellen bereits Ideen entwickelt, wie wir dieses Ziel konkret ausgestalten können, so z.B. mit den Bausteinen im Papier „Zukunftsvertrag für Wissenschaft und Forschung“.

DIE LINKE: DIE LINKE will, dass der Hochschulpakt 2020 als Teil der Grundfinanzierung der Hochschulen auf dem Niveau des Jahres 2017, in dem die Zahlungen des Bundes ihren Höhepunkt erreichen, eingefroren und verstetigt wird. In den Folgejahren ist eine jährliche Steigerung von drei Prozent vorzusehen, um die Preissteigerung auszugleichen. Den Qualitätspakt Lehre will DIE LINKE durch eine über den Hochschulpakt 2020 hinausgehende langfristige Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen ersetzen. Ziel dieses Programms ist eine Reduzierung der Betreuungsquote von Studierenden pro wissenschaftlichen Beschäftigten (Vollzeitäqivalent) auf 13 zu eins, wie es bereits in den 1980er Jahren bestand. Die Hälfte der Kosten von geschätzten fünf Milliarden Euro soll der Bund tragen, die andere Hälfte die Länder. In den Folgejahren ist ebenso eine jährliche Steigerung von drei Prozent vorzusehen, um die Preissteigerung auszugleichen.
Die Entwicklung von Konzepten qualitativ hochwertiger Lehre ist für DIE LINKE kein einmaliges Projekt, sondern Daueraufgabe aller Hochschulen. Hierfür bedarf es einer ausreichenden Personalausstattung, ebenso für die Umsetzung im Hörsaal. Das Anschieben von Modellprojekten ist zwar löblich, dass diese allerdings drohen nach Auslaufen der Förderung wieder eingestellt zu werden, ist aus unserer Sicht nicht nachhaltig.
Zudem wollen wir ein Anschubprogramm des Bundes, das über zehn Jahre die Einrichtung von 10.000 unbefristete Stellen pro Jahr bezuschussen soll. Hier kann der Bund einen Anreiz über temporäre Mitfinanzierung der Stellen anbieten, wenn diese als unbefristete bzw. Tenure-Stellen vergeben werden. Die Gesamtkosten für das Anschubprogramm haben wir mit insgesamt zwei Milliarden Euro angesetzt – das entspricht 20.000 Euro pro Stelle verteilt auf zwei Jahre. Um den Sanierungsstau an den Hochschulen abzubauen, wollen wir die frühere Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder einführen. Sie wurde im Rahmen der Föderalismusreform durch den deutlich niedriger ausgestatteten Fördertopf für Forschungsbauten von überregionaler Bedeutung (213 Mio. jährlich – Stand 2012) und Großgeräte (85 Mio. Euro jährlich- Stand 2012) ersetzt. Die Bundesländer erhalten zudem seit der Föderalismusreform I so genannte Entflechtungsmittel zur Kompensation von Ausgaben, die bisher gemeinsame Aufgaben von Bund und Ländern waren und die die Bundesländer ab 2019 alleine finanzieren müssen. Hiervon sind bis Ende 2019 695,3 Mio. Euro jährlich für den Hochschulbau vorgesehen, die nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.
DIE LINKE schlägt vor, diese Zahlungen zu verstetigen und auf eine Milliarde Euro zu erhöhen sowie in den Folgejahren um drei Prozent jährlich zu steigern. Die Fördermittel der Programme zur Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten sollten in diesen Bundeszuschuss ergänzend aufgenommen werden.
Um die Bundesländer nicht aus der Pflicht für die eigene Investitionsfinanzierung zu entlassen, sollte im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz regelmäßig ein gemeinsamer Bericht zur Investitionstätigkeit der Länder im Hochschulbereich verabschiedet werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Auslaufen des Hochschulpaktes darf keine Finanzierungslücke hinterlassen, weder zeitlich noch finanziell. Wir wollen, dass die Bund-Länder-Kooperation im Wissenschaftsbereich im Grundgesetz breiter ermöglicht wird, als die Regierungsfraktionen das 2014 beschlossen haben. Einstimmigkeit unter den Ländern und „überregionale Bedeutung“ einer Förderung sind unsinnige Hürden. Nach unserer Auffassung muss die nächste Bundesregierung den Hochschulpakt schnellstmöglich aufstocken und verstetigen.

2. Welche Konzepte haben Sie, um den Studienplatzausbau langfristig und verlässlich finanziell abzusichern?

CDU/CSU: siehe Frage 1.

SPD: Derzeit studieren etwa 2,8 Millionen junge Menschen an unseren Hochschulen. Die hohen Studierendenzahlen sind kein temporärer Effekt, die Studienanfängerzahlen werden sich auf einem hohen Niveau von knapp unter 500.000 im Jahr einpendeln. Mit der beschriebenen Stärkung der Grundfinanzierung durch ein zusätzliches Engagement des Bundes wollen wir den Hochschulen Planungssicherheit und Anreize geben, die Qualität der Lehre zu stärken und die sozialen Infrastrukturen an die gewachsenen Studierendenzahlen anzupassen. So werden wir im Rahmen eines Hochschulsozialpaktes Studienberatung und Betreuung verbessern, die Mensen ausbauen sowie die Sanierung und den Neubau für studentisches Wohnen vorantreiben.

DIE LINKE: siehe Frage 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Gewinnung von Professorinnen und Professoren an FHs/HAWs wäre wünschenswert, um die Problemlagen an den Fachhochschulen zu mindern. Der Handlungsbedarf ist jedenfalls groß und seit Langem bekannt. Es gibt eine große Vielfalt der Fachhochschulen. Das spricht dafür, dass ein solches Programm vom Ansatz her möglichst offen für unterschiedliche Bedürfnissen der Hochschulen gestaltet wird.

3. Brauchen wir neben dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten auch ein vergleichbares Programm für die Fachhochschulen – und wenn ja, welchen Umfang und welche Leitlinien schlagen Sie dafür vor?

CDU/CSU: CDU und CSU wollen das Programm „Innovative Hochschule“ in einer zweiten Programmphase fortführen und daneben ein neues Programm „Karriereperspektiven an den Fachhochschulen“ entwickeln. Mit einem neuen Programm wollen wir flexible Wege zur Fachhochschulprofessur schaffen, um mittelfristig die zielgerichtete Rekrutierung von Professorinnen und Professoren sowie die Profilbildung der Fachhochschulen zu fördern. Dabei räumen wir dem Praxisbezug einen hohen Stellenwert ein. Die Entwicklung gemeinsamer Kooperationsplattformen zwischen Fachhochschulen, Universitäten und Praxispartnern in der Wirtschaft sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll unterstützt werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgangslagen an Fachhochschulen wollen wir ihnen einen Instrumentenkasten an die Hand geben, aus dem sie den für ihre Bedürfnisse richtigen Baustein aussuchen können. Dabei wollen wir die Erlangung wie auch die Nachholung der erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation für eine FH-Professur durch die flächendeckende Einrichtung kooperativer Promotionskollegs fördern.

SPD: Ja. Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften bilden eine wichtige Säule unseres Wissenschaftssystems. Wir werden sie mit einem Bund-Länder-Programm dabei unterstützen, zusätzliches wissenschaftliches Personal zu gewinnen.

DIE LINKE: Angesichts der vielen unbesetzten Professor*innenstellen an Fachhochschulen scheint ein solches Programm dringend notwendig. Gerade die Doppelqualifikation aus wissenschaftlicher und berufspraktischer Tätigkeit ist nicht leicht zu erwerben. Einen direkten Weg zu einer Professur an einer Fachhochschule einzurichten kann helfen, die Besetzungsprobleme zu lösen.
Bevor ein solches Programm jedoch greifen kann, müssen die Grundlagen dafür geschaffen werden. Denn bisher gibt es nicht nur wenige entsprechende Stellen an den Fachhochschulen, es gibt in vielen der Fächer grundsätzlich kaum die Möglichkeit, eine Promotion zu erwerben.
Das Promotionsrecht ist in fast allen Bundesländern ein Privileg der Universitäten, die jedoch viele der an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge nicht anbieten. Damit ist eine Promotion im entsprechenden Feld gar nicht erreichbar. Ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann also nur gelingen, wenn die Fachhochschulen zumindest in den Fächern, die an Universitäten nicht angeboten werden, ein Promotionsrecht erhalten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: siehe Frage 2.

Der Traumjob Wissenschaft – noch ist er ein Traum. Mit dem Templiner Manifest setzt sich die GEW dafür ein, dass er Realität wird. Konkrete Anforderungen an die neue Bundesregierung hat die Bildungsgewerkschaft in ihrer Wittenberger Erklärung formuliert. Demnach soll der Bund gemeinsam mit den Ländern 5.500 zusätzliche Tenure-Track-Professuren sowie 50.000 zusätzliche Dauerstellen im akademischen Mittelbau schaffen.

Auch SPD und GRÜNE bekennen sich zu dem Ziel, mehr Beschäftigungssicherheit zu schaffen. Konkrete Zahlen nennt die LINKE: Sie will dass der Bund für jährlich 10.000 Stellen eine Anschubfinanzierung leistet, wenn diese als unbefristete oder als Tenure-Stellen eingerichtet werden. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schreiben sich alle Parteien auf die Fahnen, CDU und CSU möchten außerdem flächendeckend „Science Service Center“ für Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler einrichten, während die GRÜNEN auf eine konsequente Umsetzung von Gleichstellungsstandards pochen und die SPD künftig alle personalwirksamen Maßnahmen des Bundes mit einer verbindlichen Frauenquote verknüpfen möchte. Dies hatte die GEW auch für das laufende Tenure-Track-Programm gefordert, war damit bei der großen Koalition allerdings nicht durchgedrungen.

GRÜNE und LINKE wollen das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft erneut verändern, beide Parteien schlagen dafür u. a. konkrete Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Ausgestaltung der Familienkomponente vor. UNION und SPD verweisen auf die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im vergangenen Jahr sowie auf die geplante Evaluation der neuen Regelungen, die für 2020 vorgesehen ist. Gegebenenfalls will sich die SPD bei einer künftigen Novellierung für eine Aufhebung der Tarifsperre und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft einsetzen; bei der Aufhebung der Tarifsperre würde sie in der LINKEN einen Bündnispartner finden.

Für sachgrundlose Befristung gibt es keinen Grund, sie sollte daher verboten werden – diese Forderung richten die DGB-Gewerkschaften mit vereinter Kraft an die neue Bundesregierung. Sie werden dabei von SPD, LINKE und GRÜNEN unterstützt, CDU und CSU äußern sich hierzu nicht. Wenig konkrete Antworten gab es auf die Frage, wie sich eine künftige Bundesregierung als Arbeitgeber in Tarifverhandlungen verhalten soll. Während die LINKE die Forderungen der GEW nach einer Tarifbindung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und einer Aufnahme von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften in die Tarifverträge unterstützt, machen SPD und GRÜNE hierzu keine konkreten Aussagen. Die UNION sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die Richtlinien der TdL über die Entlohnung von Hilfskräften – die Anmerkung sei erlaubt, dass diese Richtlinien von der Arbeitgeberseite einseitig erlassen werden und keine Mindestentgelte, sondern ausschließlich Höchstlöhne enthalten.

 4. Welche Maßnahmen wollen Sie in der kommenden Legislatur ergreifen, um Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu attraktiven Arbeitgebern zu machen?

CDU/CSU: Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, setzen wir uns dafür ein, dass der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, familienbezogenen Dienstleistungen und Telearbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit den Ländern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorangetrieben wird. Da Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler außerdem nur mit exzellenten Rahmenbedingungen aktiv an den Standort gebunden werden können, müssen „Science Service Center“ mit umfassenden Welcome- und Integrationsdienstleistungen (u. a. Incoming, Hilfen bei der Eingliederung, Dual Career, Academic Community) an den Hochschulen selbstverständlich werden.

SPD: Vor allem junge Talente sollen ihren Weg in der Wissenschaft gehen können. Deshalb wollen wir den Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anreize für verlässliche Karrierewege geben. Unser Ziel ist es, Befristungen deutlich zu verringern, Gleichstellung in der Wissenschaft zu verankern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Darum haben wir mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und dem Pakt zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) die Arbeitsbedingungen und die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren verbessert. Dennoch besteht noch Potential, um jungen Forschungstreibenden leichtere Wege in eine wissenschaftliche Laufbahn zu eröffnen. Gerade Frauen sind überdurchschnittlich oft von befristeten und Teilzeitarbeitsverträgen betroffen und werden bei einer Familiengründung regelmäßig stärker belastet.
Wir setzen uns deshalb für einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in Führungspositionen in der Wissenschaft ein und wollen eine verbindliche Quote für alle direkt personalwirksamen Maßnahmen des Bundes. Darüber hinaus werden wir uns auch für verlässliche Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte einsetzen.
Parallel zur erfolgreiche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes müssen sich jetzt aber auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als verantwortungsvolle Arbeitgeber bekennen. Mit der substanziellen Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen und einer Weiterentwicklung des Paktes für Forschung und Innovation unterstützen wir sie dabei.

DIE LINKE: Leider ist es für viele Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen noch ein langer Weg um attraktiver Arbeitgeber zu werden, auch wenn sich eine Reihe von ihnen bereits auf einem guten Weg befinden. Häufig fehlt es bereits an Grundsätzlichem, angefangen bei der nicht stattfindenden systematischen Personalentwicklung und den fehlenden Perspektiven für das Personal. Hier ist nicht nur das wissenschaftliche Personal betroffen, denn trotz der Novellierung des WissZeitVG zum März 2016 wird auch weiterhin ein großer Teil des Verwaltungspersonals nur befristet eingestellt.
Hochschulen wie außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen halten weiterhin an überkommenen Personalstrukturen fest. Karrierewege sind in der Wissenschaft nahezu ausschließlich auf die Lebenszeitprofessur ausgerichtet. Das übrige wissenschaftliche Personal wird als Anhängsel der jeweiligen Lehrstühle/Abteilungen angesehen, das mit Antritt eines neuen Lehrstuhlinhabers oder Direktors in der Regel keine Vertragsverlängerung mehr erhält. Deshalb existieren bis heute nur wenige wissenschaftlich Beschäftigte jenseits der Professur, die selbstverantwortlich und eigenständig Forschung und Lehre betreiben dürfen.
Diese Personalstrukturen betreffen aber ebenso das Verwaltungspersonal, beispielsweise die Sekretär*innen an den Lehrstühlen, die längst Aufgaben aus dem Wissenschaftsmanagement übernehmen und mehrsprachig korrespondieren müssen. Eine Entlohnung nach TV-L 6, wie sie häufig zu finden ist, entspricht bei weitem nicht den an sie gestellten Anforderungen. Ein weiteres zentrales Problem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Arbeiten in der Wissenschaft wird immer noch zu häufig als Berufung und nicht als Beruf begriffen. Hinzu kommt der starke Wettbewerb um wenige unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Dies führt sowohl bei Frauen als auch bei Männern zu einem unfreiwilligen Verzicht auf Kinder. Dies im Zusammenhang mit dem in den gesellschaftlichen Normen verwurzelten Geschlechterverhältnis sowie den Rekrutierungsmechanismen in der Wissenschaft führt dazu, dass besonders Frauen in Leitungsfunktionen unterrepräsentiert sind. Solange dies nicht durch entsprechende Quoten sowie Sanktionsmechanismen korrigiert wird, werden Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen für Frauen keine attraktiven Arbeitgeber sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken. Dadurch entstehen auch Spielräume für eine Reform der Personalstruktur und besseres Personalmanagement. Der Hochschulpakt muss erhöht und verstetigt werden. Wir wollen durch konsequente Umsetzung von Gleichstellungsstandards das Wissenschaftssystem auf allen Ebenen für Frauen öffnen. Außerdem ist eine echte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes mit Mindestvertragslaufzeiten und verbindlicher Familienkomponente erforderlich.

5. Sehen Sie Reformbedarf im Befristungsrecht – im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und/oder im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – und wenn ja, welchen? Unterstützen Sie die Forderung, die sachgrundlose Befristung nach TzBfG abzuschaffen?

CDU/CSU: CDU und CSU haben die Befristungsmöglichkeiten im Wissenschaftszeitvertragsgesetz enger gefasst. Wir haben damit unangemessene Kurzzeitbefristungen in der Wissenschaft unterbunden und eine Lösung gefunden, die der Wissenschaft nicht schadet, der Hochschule jedoch mehr Verantwortung gibt.
Die wichtigsten Änderungen seit dem 17. März 2016 sind:

  • Verträge, die zur Qualifizierung befristet sind, müssen eine dem Ziel dieser Qualifizierung angemessene Laufzeit haben.
  • Bei Drittmittelbefristungen soll die Befristungsdauer jetzt dem Einsatz während eines Projektzeitraumes des Drittmittelprojekts entsprechen.
  • Wir haben das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Gesetz gestrichen, da für dieses das Teilzeit- und Befristungsgesetz ausreichend ist, wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 evaluiert.

SPD: Wir sind überzeugt, mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes den Befristungstrend in der Wissenschaft bremsen zu können. Trotzdem werden wir die Entwicklung weiter kritisch begleiten und im Jahr 2020 evaluieren. Sollte sich die erwünschte Veränderung wider Erwarten nicht einstellen, werden wir weitere Maßnahmen in den Blick nehmen. Bei zukünftigen Novellen werden für die SPD weiterhin die Aufhebung der Tarifsperre und die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft oberste Priorität haben.
Nicht nur in der Wissenschaft müssen wir die Rahmenbedingungen guter Arbeit dahingehend ändern, dass die Menschen mit mehr Zuversicht in die Zukunft blicken können. Deshalb werden wir die sachgrundlose Befristung abschaffen, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven und mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben zu ermöglichen.

DIE LINKE: DIE LINKE sieht erheblichen Reformbedarf im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) sowie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Zum ersten ist aus unserer Sicht eine Novelle des WissZeitVG notwendig, in der vorzusehen ist, dass

  • eine Befristung mit dem Ziel der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation nur dem Erwerb formaler Abschlüsse (z. B. Promotion, Habilitation) umfassen darf,
  • Mindestvertragslaufzeiten von 36 Monaten (Qualifikationsstellen) und der Projektlaufzeit, jedoch mindestens 24 Monate (Stellen, die überwiegende von Dritten finanziert werden) nicht unterschritten werden dürfen,
  • bei Beschäftigungsverhältnissen, die dem Erreichen eines Qualifizierungsziels dienen, die hierfür verfügbare Arbeitszeit zwei Drittel der vereinbarten Arbeitszeit, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche, nicht unterschreiten darf,
  • abweichende Regelungen durch Tarifverträge zugunsten der Beschäftigten grundsätzlich möglich sind, nach abgeschlossener Promotion eine Befristung mit Qualifizierungsziel nur dann zulässig ist, wenn mit den betroffenen Beschäftigten vertraglich vereinbart wurde, dass bei Erreichung des Qualifikationsziels die Befristungsabrede entfällt (Tenure Track),
  • Beschäftigten, die an einer wissenschaftlichen Qualifikation oder in einem Projekt arbeiten, das überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, zur Betreuung eines oder mehrerer eigener Kinder unter 18 Jahren, eine Verlängerung ihrer befristeten Arbeitsverträge um die Dauer von zwei Jahren je Kind anzubieten ist,
  • Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, die unter das WissZeitVG fallen, zur unbefristeten Beschäftigung verpflichtet werden, wenn dem betreffenden Personal Daueraufgaben übertragen werden und ein Befristungsgrund nach diesem Gesetz bzw. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht besteht.

Zum zweiten wollen wir die sachgrundlose Befristung aus dem TzBfG streichen sowie die Anzahl der zulässigen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge auf zwei begrenzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir setzen uns für eine Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein: Bei der sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung sollten konkrete Mindestbefristungszeiten von 24 Monaten festgeschrieben werden. Das würde Nachwuchswissenschaftler/innen in der Qualifikationsphase mehr Beschäftigungssicherheit verschaffen. Generell wollen wir die ersatzlose Abschaffung der Befristung ohne Sachgrund.

6. Teilen Sie das Ziel, alle Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen tarif­lich zu regeln? Unterstützen Sie eine Tarifbindung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Aufnahme von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften in die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst?

CDU/CSU: Für CDU und CSU gelten Tarifautonomie und die bewährte Tarifpartnerschaft auch im Wissenschaftssystem. Bereits seit dem 1. November 2006 ist der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Gewerkschaft ver.di und der DBB-Tarifunion ausgehandelte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L-)Wissenschaft in Kraft, der Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen enthält. Er gilt für die Beschäftigten in 14 von 16 Bundesländern unmittelbar, im Land Berlin über einen Angleichungstarifvertrag, während in Hessen der
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) gilt. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wenden den Tarifvertrag der TdL, den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. vergleichbare Tarifwerke an. Darüber hinaus setzen CDU und CSU auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Tarifvertragsparteien mit den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften und
verweisen auf die diesbezüglichen Richtlinien der TdL.

SPD: Bisher scheiterte eine Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz am Widerstand von CDU und CSU. Für uns bleibt diese Forderung aber wesentlich und wir werden uns bei zukünftigen Novellen des Gesetzes weiterhin dafür stark machen.
Wir werden uns auch für verlässliche Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte einsetzen. Durch die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes haben wir bereits sichergestellt, dass studentische Hilfstätigkeiten während des Studiums, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) oder weiteren berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Master) führen, nicht auf die Höchstbefristungsgrenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz angerechnet werden. So können Studierende jetzt Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb sammeln, ohne Nachteile bei einer späteren wissenschaftlichen Arbeit befürchten zu müssen.

DIE LINKE: Ja, DIE LINKE unterstützt die Forderung, alle Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen tariflich zu regeln. Dies schließt sowohl die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie auch die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unser Ziel ist gute Arbeit für alle. Dazu gehört, die Tarifbindung zu erhöhen. Für Tarifverträge sind natürlich in erster Linie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Verantwortung. Wir wollen dafür sorgen, dass es leichter wird, solche Tarifverträge branchenweit für verbindlich zu erklären.

Wie die Hochschulfinanzierung den steigenden Studierendenzahlen, so hinkt die Ausbildungsförderung den steigenden Lebenshaltungskosten hinterher. Die GEW erwartet von der nächsten Bundesregierung, dass sie das BAföG sofort um 10 Prozent erhöht und eine grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung anpackt. SPD und GRÜNE unterstützen die Forderung nach einer Erhöhung der Fördersätze, allerdings ohne konkrete Zahlen zu nennen. Die LINKE geht über die Forderungen der GEW deutlich hinaus und fordert eine Erhöhung des BAföG auf 1.050 Euro. Alle drei Parteien wollen auch die Freibeträge erhöhen, konkrete Zahlen gibt es hierzu nicht. CDU und CSU stellen in Aussicht, das BAföG „auch in Zukunft (…) an die Preis- und Einkommensentwicklungen an(zu)passen“ – faktisch wurde dies in der Vergangenheit leider nicht immer gemacht. Die GEW-Forderung, das BAföG künftig als Vollzuschuss zu zahlen, wird von GRÜNEN und LINKE unterstützt, SPD und UNION äußern sich dazu nicht. Das Ziel, das BAföG zu einer elternunabhängigen Förderung weiterzuentwickeln, teilt nur die LINKE. Die GRÜNEN schlagen ein Zwei-Säulen-Modell vor, in dem ein Basisbetrag elternunabhängig ausgezahlt und ggf. durch einen elternabhängigen Bedarfszuschuss aufgestockt wird. CDU und CSU betonen außerdem die Bedeutung eines Ausbaus der Stipendienkultur, insbesondere des Deutschlandstipendiums.

Zur Stärkung der sozialen Infrastruktur steht bei allen Parteien vor allem die Schaffung von mehr studentischem Wohnraum auf der Agenda. Hierzu will die UNION 2018 einen Wohnungsgipfel von Bund, Ländern und Gemeinden einberufen, die SPD schlägt einen Hochschulsozialpakt vor, die GRÜNEN wollen ein Investitionsprogramm für „Infrastrukturen des Wissens“ auf den Weg bringen, die LINKE möchte 45.000 neue Wohnheimplätze in Trägerschaft der Studierendenwerke schaffen. SPD und LINKE sehen außerdem Handlungsbedarf bei der Mietpreisbremse und wollen den sozialen Wohnungsbau stärken.

7. Die GEW fordert eine Erhöhung der BAföG-Fördersätze um 10 Prozent und die Umwandlung der Studienförderung in einen Vollzuschuss. Werden Sie diese Ziele im Rahmen der Koalitionsver­handlungen einbringen? 

CDU/CSU: CDU und CSU treten dafür ein, dass jeder seine Begabungen entwickeln und unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Studium absolvieren kann. Daher überprüfen wir das BAföG regelmäßig und passen es an. Zuletzt haben wir zum Wintersemester 2016/2017 Freibeträge und Fördersätze deutlich angehoben, den Förderhöchstbetrag um fast 10 Prozent. Wir wollen das BAföG auch in Zukunft an die sich wandelnden Rahmenbedingungen eines Studiums und an die Preis- und Einkommensentwicklungen anpassen. Außerdem wollen wir begabte und engagierte junge Menschen, auf deren Einsatz in Wirtschaft und Gesellschaft wir angewiesen sind, zusätzlich fördern, indem wir die Stipendienkultur ausbauen. Dies gilt auch und besonders für das Deutschlandstipendium.

SPD: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – das BAföG – ist eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte. Es ist neben der Gebührenfreiheit das wichtigste Instrument für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Wir werden daher die Leistungen verbessern, die Förderung stärker auf neue Lebenssituationen ausrichten und das BAföG an die vielfältigen Bildungswege anpassen. Dazu gehört eine bedarfsdeckende Erhöhung der Fördersätze, die regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Das Schüler-BAföG in den allgemeinbildenden Schulen und in den nicht-dualen Ausbildungen wollen wir ausbauen. Das Studierenden-BAföG soll durch höhere Einkommensgrenzen weiter geöffnet werden. Die Altersgrenzen werden wir deutlich anheben und flexiblere Förderansprüche schaffen – zum Beispiel für Teilzeitstudien und Weiterbildungs-Master. Soziales und politisches Engagement wollen wir stärker bei der Förderung berücksichtigen. Das Meister-BAföG werden wir weiterentwickeln und stärken. Wir werden die Aus- und Weiterbildungsfinanzierung unter ein gemeinsames Dach „BAföG-Plus“ stellen.
Das BAföG soll jenen ein Studium ermöglichen, die es sich sonst nicht leisten könnten. Deshalb wollen wir es nicht generell unabhängig vom Einkommen der Eltern gewähren. Mit der Anhebung der Altersgrenzen wird es immer mehr Fälle geben, bei denen das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt.

DIE LINKE: DIE LINKE sieht dringenden Reformbedarf beim BAföG. Wir würden die Erhöhung der BAföG-Förderung auf 1.050 Euro pro Monat, die elternunabhängig und als Vollzuschuss gewährt werden soll, in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben uns für die Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge um 10 Prozent eingesetzt. Statt einer substantiellen Erhöhung haben Union und SPD einen großen BAföG-Bluff veranstaltet. Sechs Jahre ohne notwendige Erhöhungen haben nun ihre Wirkung gezeigt: Trotz steigender Studierendenzahl bekommen weniger Studierende BAföG. Um das Vertrauen ins BAfög wieder zu stärken, setzen wir uns dafür ein, dass es künftig automatisch regelmäßig erhöht wird und eine ortsgenaue Wohnpauschale enthält.

8. Unterstützen Sie die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Freibeträge für Elterneinkommen im BAföG mit dem langfristigen Ziel einer elternunabhängigen Förderung oder welche Konzepte haben Sie für eine Reform der Ausbildungsförderung?

CDU/CSU: siehe Frage 7.

SPD: siehe Frage 7.

DIE LINKE: Ja, DIE LINKE unterstützt das langfristige Ziel einer elternunabhängigen Förderung durch das BAföG. Eine sofortige deutliche Erhöhung der BAföG-Freibeträge um zehn Prozent ist für uns ein erster Schritt in diese Richtung.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurzfristig setzen wir auf eine Erhöhung und die automatische regelmäßige Erhöhung. Im zweiten Schritt wollen wir die Studienfinanzierung zum Zwei-Säulen-Modell weiterentwickeln. In der ersten Säule erhalten alle Studierenden einen Studierendenzuschuss – einen gleich hohen Basisbetrag für alle. Mit der zweiten Säule kommt ein individuell bemessener Bedarfszuschuss hinzu. Beides soll, anders als das jetzige BAföG, nicht zurückgezahlt werden müssen.

9. Welche Vorschläge wollen Sie zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Studierende, insbesondere für die Förderung bezahlbaren studentischen Wohnraums, in den Bundestag einbringen?

CDU/CSU: Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in guter Qualität ist eine wichtige Voraussetzung für gutes Leben in Deutschland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen. Schon in der vergangenen Wahlperiode haben wir einen Anstieg neu gebauter Wohnungen auf insgesamt 1 Million Wohnungen erreicht. Dazu haben wir die Bundesländer im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Milliardenhöhe unterstützt. Wir wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen von 2017 – 2021 in Deutschland neu gebaut werden: Das bedeutet eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber heute. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt erheblich. In der kommenden Wahlperiode werden wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren. Dabei setzen CDU und CSU nicht auf überbordende Regulierung, sondern auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus. Dazu gehört auch die Schaffung von studentischem Wohnraum. Zugleich werden wir in der kommenden Wahlperiode keine Maßnahmen beschließen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern. Wir werden vielmehr prüfen, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können. Insbesondere werden wir den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür die degressive AfA für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen. Im vergangenen Jahr ist ein entsprechendes Gesetz wegen des Widerstands einiger Bundesländer nicht zustande gekommen. Nach der Bundestagswahl nehmen wir einen erneuten Anlauf. Zugleich wollen wir das System des Wohngelds reformieren und verbessern, um den individuellen Lebenssituationen besser gerecht zu werden. Wir werden dafür sorgen, dass der verbilligte Verkauf von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden weiter erleichtert wird. Aus übergeordneten gesellschaftlichen Gründen weichen wir in diesen Fällen vom Wirtschaftlichkeitsprinzip ab. Im ersten Halbjahr 2018 werden wir auf einem „Wohnungsgipfel“ von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft verbindliche Festlegungen aller Beteiligten herbeiführen.

SPD: Wir wollen im Rahmen eines Hochschulsozialpaktes Studienberatung und Betreuung verbessern, die Mensen ausbauen sowie die Sanierung und den Neubau für studentisches Wohnen vorantreiben. Die Studierendenwerke sind wichtige Partner, um diese Ziele zu erreichen.
Hohe Mietpreise dürfen nicht von einem Studium abhalten. Wir wollen aber auch insgesamt, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wollen wir die Mietpreisbremse weiter verbessern, Mieterhöhungen nach einer Modernisierung begrenzen und den Neubau von bezahlbaren Wohnungen weiter steigern. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau haben wir in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und werden dies aufgrund des steigenden Bedarfs nach Sozialwohnungen weiter fortsetzen.

DIE LINKE: Der Ausbau der sozialen Infrastruktur für Studierende wurde jahrelang vernachlässigt: Es fehlt an guter Ausstattung und an Beratungsmöglichkeiten für Studierende, und es fehlt an bezahlbarem Wohnraum. Der Bund muss seiner Verantwortung endlich nachkommen: Wir brauchen eine Verstetigung des Hochschulpaktes und wir brauchen eine Wohnheimoffensive für Studierende. DIE LINKE fordert ein Bund-Länder-Programm, um kurzfristig 45.000 neue Wohnheimplätze in Trägerschaft der Studentenwerke zu schaffen. Eine wirkliche Mietpreisbremse, die flächendeckend, unbefristet und ohne Ausnahmen gilt, ist nötig, um den drastischen Anstieg der Mietpreise vor allem auch in den Universitätsstädten zu stoppen. Darüber hinaus wollen wir den Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dafür sollen die Bundesmittel auf jährlich 5 Mrd. Euro erhöht und vorrangig an kommunale und gemeinnützige Träger vergeben werden. So sollen bis zu 250.000 Wohnungen jährlich mit dauerhaften Sozialbindungen entstehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein innovatives Land braucht starke Hochschulen. Wissenschaft braucht neugierige Menschen und diese brauchen ausreichend Räume und eine gute Ausstattung. Dafür ist ein Modernisierungsprogramm für mehr studentischen Wohnraum, den Ausbau von Laboren und Bibliotheken und die digitale Infrastruktur erforderlich. Wir haben in der vergangen Legislatur ein Investitionsprogramm vorgeschlagen, mit dem über fünf Jahre hin jährlich zwei  Milliarden Euro die „Infrastrukturen des Wissens“ modernisieren sollen.

Auch wenn sich fast alle Parteien grundsätzlich positiv auf den Bologna-Prozess beziehen, sehen sie doch weiterhin Handlungsbedarf in Sachen Studienreform. UNION und SPD wollen u.a. dem Trend zu immer mehr Studiengängen entgegenwirken, der nach Einschätzung von CDU und CSU sowohl Studierende als auch Arbeitgeber den Überblick über das Studienangebot verlieren lässt. Die SPD will außerdem die Studieneingangsphase flexibler gestalten und schlägt vor, das Recht auf einen anschließenden Master-Studienplatz in einem ersten Schritt für das Lehramtsstudium zu verwirklichen. Für die GRÜNEN stehen die Mobilität von Studierenden, die Anerkennung im Ausland erworbener Studienleistungen und eine Entschlackung der Studienordnungen im Vordergrund. Die LINKE hält ein grundsätzliches Umsteuern im Bologna-Prozess für notwendig, das sich an den Bedürfnissen der Studierenden und einem kritischen Studium sowie an einer Öffnung der Hochschulen und an einem offenen Übergang vom Bachelor zum Master orientieren soll.

Die Schaffung einer Lehrorganisation auf Bundesebene, wie sie vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen wurde, wollen UNION und SPD prüfen. Im Fokus einer solchen Organisation könnte aus Sicht von CDU und CSU insbesondere die Digitalisierung stehen, aus Sicht der SPD sollte die neue Institution ggf. vor allem die Strategiefähigkeit der Hochschulen in der Lehre stärken und Vernetzung ermöglichen. GRÜNE und LINKE sind skeptisch, ob eine neue Organisation auf Bundesebene die Probleme löst: Die LINKE befürchtet, diese könnte die unzureichende Finanzierung der Lehre eher kaschieren als lösen, und die GRÜNEN weisen darauf hin, dass ein weiteres wettbewerbliches Instrument noch mehr Zeitressourcen von der Lehre abziehen würde.

Für ein Bundesgesetz über die Hochschulzulassung spricht sich die LINKE aus, die SPD will den Vorschlag prüfen und in jedem Fall darauf hinwirken, dass alle Hochschulen am zentralen Zulassungsverfahren für Numerus-clausus-Fächer teilnehmen. Die UNION verweist auf die Länderzuständigkeit, die GRÜNEN halten ein solches Gesetz „angesichts der aktuellen Verfassungslage“ nicht für sinnvoll. Das Problem, dass Lehramtsabschlüsse von den Bundesländern teilweise gegenseitig nicht anerkannt werden, sehen SPD, LINKE und GRÜNE auch. GRÜNE und LINKE weisen außerdem darauf hin, dass auch die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schulformen auf der Agenda stehen sollte. Das kann die GEW nur unterstreichen – sie wird alle Parteien auch nach der Wahl an ihre Einsichten und Vorschläge erinnern.

10. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses sehen Sie?

CDU/CSU: Mit der „Bologna-Reform“ wurden europaweit gemeinsame Regeln für Abschlüsse und die länderübergreifende Anerkennung akademischer Leistungen vereinbart. In Deutschland ist der strukturelle Reformprozess an den Hochschulen weitgehend abgeschlossen: Zum Wintersemester 2015/2016 waren 87,8 Prozent aller Studiengänge an Universitäten auf die gestufte Studienstruktur Bachelor und Master umgestellt. Der Anteil der Bachelor- und Masterprogramme an den Fachhochschulen liegt sogar bei 98,7 Prozent. Allerdings hat die gleichzeitig steigende Zahl der Studiengänge mit dazu geführt, dass Studierende und Arbeitgeber die Übersicht über das Studienangebot zu verlieren drohen. Daher wollen CDU und CSU dem Trend zu immer mehr Studiengängen – bei einem sich gleichzeitig verschlechternden Betreuungsverhältnis zwischen Professoren und Studierenden und einer alarmierend hohen Zahl von Studienabbrechern – wirkungsvoll entgegentreten.

SPD: Wir wollen den Erfolg der Bologna-Reformen. Dafür müssen wir im Rahmen des europäischen Hochschulraums Qualitätsanreize setzen, damit Studieneingangsphasen flexibler gestaltet, Freiräume zur individuellen Studiengestaltung ausgeweitet und die ausufernde Spezialisierung und Inflation von Studiengängen deutlich verringert werden. Auch hierdurch können wir Studienabbrüche spürbar verringern. Um die Anerkennung des Bachelors zu stärken und mit gutem Beispiel voranzugehen, wollen wir Bachelor-Absolventinnen und Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung den Zugang zum höheren Dienst des Bundes vollständig öffnen.

DIE LINKE: Der Bologna-Prozess war die Grundlage für einen beispiellosen Umbau des Hochschulsystems in Deutschland. Mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wurde das bisherige Studiensystem grundlegend verändert. Die gestufte Studienstruktur mit grundlegenden Bachelor- sowie den darauf ausfbauenden Masterstudiengängen hat nicht nur zu einem regelmäßig wiederkehrenden Zulassungschaos an den Hochschulen gesorgt.
Mit dem neuen Übergang vom Bachelor zum Master wurde eine neue Hürde im deutschen Bildungssystem eingezogen, die einem Teil der Absolventen von Bachelor-Studiengängen den Übergang in ein Masterstudium verschließt. Gleichzeitig war mit dieser Veränderung eine Neuausrichtung von Studieninhalten und –zielen verbunden.
Die „employability“, also die Berufsfähigkeit der Absolvent*innen, sollte mit der Reform erhöht werden. Hochschulen sollten deutlich stärker als bisher für die regionale Arbeitsnachfrage passgenaue Absolvent*innen liefern. Dies alles hat zu einer Reihe tiefgreifender Probleme geführt, mit denen Studierende derzeit konfrontiert sind.
Ein Umsteuern in Zielsetzung und Umsetzung der Bologna-Reform ist daher dringend geboten. Wir brauchen einen neuen Reformprozess für die Hochschulen, der Bildungschancen nicht einschränkt, sondern sich an einer umfassenden Öffnung der Hochschulen orientiert. Der Übergang vom Bachelor zum Master muss grundsätzlich für alle Bachelor-Absolvent*innen offen sein – an der Hochschule, an der sie ihren grundlegenden Abschluss erworben haben oder einer ihrer Wahl.
Wir brauchen eine Studienreform, die sich an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert, eine eigenständige Studiengestaltung und forschendes Lernen ermöglicht und eine kritische Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Disziplin sowie mit den gesellschaftlichen Verhältnissen fördert. Eine neue Vision für einen europäischen Hochschulraum muss in einem demokratischen Verfahren und unter Beteiligung von Studierenden und Lehrenden entwickelt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als Hauptanliegen sehen wir derzeit, dass die zentralen Ziele besser erreicht werden: mehr Mobilität, in allen sozialen Herkunftsgruppen; leichtere Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen und eine Entschlackung der oft überfrachteten Studienordnungen. Echte Weiterentwicklungsmöglichkeiten sehen wir dann vor allem in der Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte und im Dualen Studium.

11. Unterstützen Sie die Empfehlung des Wissenschaftsrats, eine länderübergreifende Organisation zur Förderung und Entwicklung der Hochschullehre einzurichten, und welche Aufgaben sollte diese ggf. übernehmen?

CDU/CSU: Die nachhaltige Qualitätssicherung der Lehre ist für die Hochschulen als (Aus)Bildungsstätten zukunftsentscheidend. In der Nachfolge des Qualitätspakts Lehre wollen CDU und CSU daher die Einrichtung eines von Bund und Ländern gemeinsam geförderten „Zentrums für Innovation und Qualität in der Hochschullehre“ prüfen. Diese Einrichtung könnte ihr besonderes Augenmerk beispielsweise auf die intelligente Nutzung von digitalen Angeboten und Entwicklungen legen.

SPD: Die Förderung der guten Lehre an Hochschulen muss aus Sicht der SPD zentraler Bestandteil in einer fortgesetzten Beteiligung des Bundes an der gemeinsamen Hochschulfinanzierung von Bund und Ländern sein. Wir begrüßen jeden Vorschlag, mit dem das Ziel verfolgt wird, eine nachhaltige Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu erreichen. Bund und Länder sind vom Wissenschaftsrat aufgefordert worden zu prüfen, ob die Einrichtung einer eigenständigen Organisation zur Förderung und Entwicklung der Hochschullehre mit dem vom Wissenschaftsrat skizzierten
Aufgabenspektrum wirklich ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Diesen Prüfauftrag unterstützen wir. Eine solche Organisation sollte in erster Linie die Aufgaben haben, lehrbezogene Vorhaben an Hochschulen zu fördern, die institutionelle Strategiefähigkeit der Hochschulen im Bereich der Lehre zu stärken und die systematische Vernetzung von Lehrenden, Expertinnen und Experten aus dem Hochschulmanagement sowie Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-Lern-Forschung voranzubringen.

DIE LINKE: DIE LINKE steht der Einrichtung einer länderübergreifenden Organisation zur Förderung und Entwicklung der Hochschullehre skeptisch gegenüber. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn ein Austausch zwischen Lehrenden und im Bereich der Lernforschung aktiven Wissenschaftler*innen nicht nur national, sondern international stattfindet. Nur so können neue Lernmethoden verbreitet und weiterentwickelt werden.
Da die Hochschulen in Deutschland allerdings schon seit Jahren unterfinanziert sind, fehlen Ressourcen für eine Weiterentwicklung in der Lehre. Die Schaffung einer länderübergreifenden Organisation erweckt bei uns daher den Eindruck, diese unzureichende Finanzierung hierdurch zu kaschieren.
Hinzu kommt, dass zum ersten Leistungen in der Forschung sowohl finanziell über die sog. leistungsorientierte Mittelvergabe der Länder an ihre Hochschulen, sowie in nationalen wie internationalen Rankings viel höher bewertet werden, als Leistungen in der Lehre. Zum zweiten ist Lehre eine Daueraufgabe. Das bedeutet, dass die Konzipierung einer Lehrveranstaltung in regelmäßigen Abständen wiederholt und an sich ändernde Inhalte und Lernende angepasst werden muss.
Zudem sind mit neuen Lernmethoden und –konzepten zumeist auch andere Ausstattungen mit Personal und Sachmitteln verbunden, die ebenso dauerhaft vorhanden seien müssen. Dies lässt für uns eine Förderung und Entwicklung der Hochschullehre durch eine länderübergreifende Organisation als wenig realistisch erscheinen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Lehre an den Hochschulen muss in den kommenden Jahren konstant hohe Aufmerksamkeit erfahren. Daher stellen wir uns vor, dass der Qualitätspakt Lehre im Zuge der Umwandlung und Verstetigung des Hochschulpaktes in dessen Nachfolgeinstrument dauerhaft integriert wird. Eine Organisation analog zur DFG ist für uns nicht erste Wahl. Ein weiteres wettbewerbliches Instrument mit seinen Antragsfristen, Gutachten, Begehungen und Verlängerungsanträgen zöge weitere Zeitressourcen von der Lehre selbst ab.

12. Unterstützen Sie die Forderung nach einem Bundesgesetz über Hochschulzulassung und -abschlüsse, um das Recht auf Studium sowie bundesweit vergleichbare Abschlüsse zu gewährleisten? Werden Sie sicherstellen, dass der erfolgreiche Abschluss eines Lehramtsstudiums in jedem Bundesland den Eintritt in den Vorbereitungsdienst und Schuldienst ermöglicht?

CDU/CSU: CDU und CSU stehen zur Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 12. April 2013 in allen seinen Programmbestandteilen.
Aufgrund der Länderzuständigkeit im Bildungswesen lehnen wir ein Bundesgesetz über Hochschulzulassung und -abschlüsse ab. Zudem könnten die Länder in diesem Fall gemäß Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes von ihrer Abweichungskompetenz Gebrauch machen.

SPD: Wir halten es nach wie vor für erforderlich, dass sich alle Hochschulen am Datenabgleich bei der Studienzulassung in Numerus-clausus-Fächern beteiligen. Unser Ziel ist und bleibt die bundesweite Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse zu sichern. Wir werden prüfen, ob dazu eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, oder dies über die Vorgaben der KMK für die Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge bereits hinreichend sichergestellt wird.
Insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden Lehrermangels werden wir uns dafür einsetzen, dass ein reibungsloser Eintritt in den Vorbereitungsdienst und den Schuldienst ermöglich wird. Im Sinne des Erfolgs der Bologna-Reform wollen wir die Zahl der Masterstudienplätze erhöhen. Das Recht auf einen anschließenden Master-Studienplatz könnte in einem ersten Schritt für das Lehramtsstudium verwirklicht werden.

DIE LINKE: DIE LINKE setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass der Bund seine Kompetenz nutzt um ein Bundesgesetz zu erlassen, das Hochschulzugang und -abschlüsse regelt. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise Anfang März 2017 Den Antrag „Soziale Durchlässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchsetzen“ (Drucksache Nr. 18/11418)in den Bundestag eingebracht
und Vorschläge unterbreitet, das alljährliche Zulassungschaos an Hochschulen zu verhindern.
Einen einheitlichen und vergleichbaren Abschluss muss es ebenso beim Lehramtsstudium geben. Da sich DIE LINKE für eine Schule für alle ausspricht, sehen wir keinen Grund hiervon abzuweichen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Angesichts der aktuellen Verfassungslage mit einem Abweichungsrecht der Länder, halten wir ein Bundesgesetz nicht für sinnvoll. Was die Lehramtsstudierenden betrifft, so ist die Mobilität zwischen den Ländern nur eines der Probleme. Hier sollten die Vereinbarungen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung greifen. Die Länder müssen den Wechsel zwischen Schulformen möglich machen. Sonst verschärfen sie den bestehenden Lehrermangel durch bürokratische Hürden oder gar Standesdünkel.