Mindestlohn Weiterbildung
Allgemeinverbindlichkeit gilt seit 1. April 2019
Drei Monate später als geplant ist am 1. April 2019 der Mindestlohntarifvertrag für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach SGB II und III in Kraft getreten. In Zukunft wird der Mindestlohn in zwei Qualifikationsstufen abgebildet.