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Versicherungstipps für den Vorbereitungsdienst

Während des Studiums sind die meisten Studierenden über ihre Eltern mitversichert oder in der studentischen Krankenversicherung. Nach dem Studienabschluss folgt indes oft eine Übergangsphase bis zum Vorbereitungsdienst, in der bereits ein neuer Versicherungsschutz notwendig wird. Auch eine Berufshaftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind sinnvoll.

PKV: Meist ist es für junge Beamtinnen oder Beamte günstiger, sich privat zu versichern. Dies hat auch den Vorteil der Mehrleistungen privater Krankenkassen. Zudem gibt es Beihilfe. Viele Versicherungen bieten Ausbildungstarife für LehrerInnen im Vorbereitungsdienst an.

Alle Krankheitskosten bis zu einem gewissen Betrag müssen jedoch erst selbst vorgestreckt werden. Zudem gibt es vorab eine Gesundheitsprüfung, bei der ein möglicher Risikozuschlag ermittelt wird. Die Beiträge steigen automatisch mit dem Alter an und werden auch in der Pensionszeit nicht ermäßigt.      

GKV: Der Beitrag ist einkommensabhängig: Sinkt das Gehalt – etwa in der Elternzeit - sinkt auch der Beitrag. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert.

Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Beamtinnen und Beamten jedoch nicht überall an den Beiträgen. In inzwischen neun von 16 Bundesländern gibt es die Möglichkeit, gesetzlich versichert zu bleiben und die Hälfte des Beitrags als „pauschale Beihilfe“ vom Dienstherrn erstattet zu bekommen (Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg und seit 2024 Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein). In Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Saarland gibt es politische Verabredungen zur Einführung, aber noch keine gesetzliche Umsetzung. In den übrigen Bundesländern müssen Lehrer*innen im Vorbereitungsdienst wie Selbstständige den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der GKV voll bezahlen.

Vor der Entscheidung PKV oder GKV sollte man sich mehrere Angebote einholen und auf Basis seiner persönlichen Situation – auch nach dem Vorbereitungsdienst - beraten lassen. Über eine Mitgliedschaft in der GEW werden spezielle Lösungen für LehrerInnen im Vorbereitungsdienst angeboten. 

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist wichtig: Denn sie sichert das Risiko ab, wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit schon vor der Lebenszeitverbeamtung entlassen zu werden.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind in der RegelBeamt*innen auf Widerruf. Wirst du in dieser Zeit dauerhaft dienstunfähig, wirst du entlassen und bist ohne Einkommen. Gleiches gilt, falls du während der meist fünfjährigen Zeit als Beamte*r auf Probe“ dauerhaft dienstunfähig wirst.

Eine Dienstunfähigkeit ist übrigens nicht zu verwechseln mit einer Erkrankung – während dieser bekommst du als Beamte*r dein volles Gehalt weiter gezahlt. Es kann aber auch passieren, dass eine längere Erkrankung schließlich zu einer Dienstunfähigkeit führt.

Eine Schülerin oder ein Schüler verunglückt oder du verlierst den Hauptschlüssel der Schule: Wenn dir Mitverschulden oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, kann dies sehr teuer werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für diesen Fall empfehlenswert. Für GEW-Mitglieder ist dieser Schutz im Beitrag enthalten.