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Bezahlung im Vorbereitungsdienst

Im Vorbereitungsdienst, der letzten Etappe der Lehrerkräfteausbildung, wirst du schon bezahlt. Aber wie viel bekommst du? Und kannst du davon leben? Ein Überblick.

Alle Bundesländer beschäftigten ihre Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Regel als „Beamte auf Widerruf“. Als solche steht ihnen eine Besoldung als „Beamtenanwärter“ zu. Diese besteht aus einem sogenannten Anwärtergrundbetrag sowie den im Beamtenrecht üblichen Zulagen für Kinder und (in den meisten Bundesländern) Ehegatten.

Die Anwärtergrundbeträge unterscheiden sich je nach Besoldungsgruppe, der das Lehramt zugeordnet ist, für das man ausgebildet wird (siehe Tabelle unten LINK). Die meisten Lehrämter sind inzwischen der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet, teilweise mit „Studienratszulage“ (A13Z). ). In einigen Bundesländern werden Grundschullehrkräfte, zum Teil auch Kolleg*innen mit den alten Hauptschullehrämtern, immer noch nach A12 besoldet. Die GEW hat lange und zunehmend erfolgreich gegen diese Schlechterstellung gekämpft: GEW-Kampagne „JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen!“. Außerdem unterscheiden sich die Anwärtergrundbeträge und die familienbezogenen Zulagen von Land zu Land. GEW-Mitglieder erhalten Infos und Beratung bei ihrem GEW-Landesverband.

Beamtin oder Beamter auf Widerruf zu sein bedeutet, auch sozialversicherungsrechtlich wie eine Beamtin oder ein Beamter behandelt zu werden. Das heißt, dass du keine Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung abführen musst. Im Gegenzug erwirbst du natürlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch Ansprüche in der Rentenversicherung erwirbst du nicht. Falls du im Anschluss an den Vorbereitungsdienst Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit wirst, ist das egal, denn dann zählt die Zeit des Vorbereitungsdienstes bereits für die spätere Versorgung mit. Falls du danach aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, zahlt der Dienstherr (also das Land) die Rentenversicherungsbeiträge nachträglich alleine ein.

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bist du nicht (mehr) pflichtversichert. Dafür hast du als Beamtin oder Beamter Anspruch auf „Beihilfe im Krankheitsfall“. Für den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten musst du dich privat versichern. Die privaten Krankenkassen bieten für Beamte im Vorbereitungsdienst meist recht günstige Lockangebote, weil Beamte ihre wichtigste Kundschaft sind. Für GEW-Mitglieder gibt es u.U. Rabatte.

Wer zuvor gesetzlich krankenversichert war, kann sich (nur kurze Zeit!) entscheiden, während des Vorbereitungsdienstes freiwillig in seiner gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. In immer mehr Bundesländern (derzeit Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg und seit 2024 Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein) bezahlt der Dienstherr den halben Beitrag zur Krankenkasse als „pauschale Beihilfe“, in Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Saarland gibt es politische Verabredungen zur Einführung. GEW und DGB fordern, dieses Modell auf alle Bundesländer auszudehnen, damit Beamte überall eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.

Die GEW fordert, die Anwärterbezüge deutlich anzuheben. Gerade jetzt in Zeiten des Lehrkräftemangels ist sonst die Verlockung groß, gleich nach dem ersten Examen erst mal an die Schule zu gehen und Geld zu verdienen. Der Preis ist allerdings, dass man schlechter bezahlt wird als voll ausgebildete Lehrkräfte, und eine Verbeamtung ist ohne zweites Staatsexamen erst recht nicht möglich. Auch im Vergleich zu anderen pädagogischen Berufen sind die Anwärterbezüge nicht gerade üppig. So erhalten Sozialpädagoginnen und -pädagogen im Anerkennungsjahr nach TV-L ab 1. November 2024 monatlich 2.003,54 Euro und Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr immerhin 1.778,26 Euro, ab 1. Februar jeweils noch mal 50 Euro mehr.

Bezahlung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (Anwärtergrundbeträge)

Stand: August 2023