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Schulung für Wahlvorstandsmitglieder 03.02.2022

Schulung zum Vereinfachten Wahlverfahren gemäß §§ 20 Abs. 3, 37 Abs. 6 BetrVG

2022 finden, wie alle vier Jahre, die Betriebsratswahlen statt. Bereits jetzt werden Kolleg*innen aus dem Betrieb als Wahlvorstände eingesetzt. Was sind aber ihre Aufgaben? Wie wird sichergestellt, dass die Wahl auch dieses Mal fehlerfrei und anfechtungssicher durchgeführt wird?

Der Wahlvorstand bereitet Betriebsratswahlen vor und ist somit für die ordnungsgemäße Durchführung des Wahlvorgangs verantwortlich. Unsere Schulung bietet den Wahlvorständen eine Übersicht über alle wesentlichen Vorschriften für die Betriebsratswahlen aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie der Wahlordnung. Insbesondere sind die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus Juni diesen Jahres berücksichtigt.

Da fehlerhaft durchgeführte Wahlen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, empfiehlt es sich auch, dass zum wiederholten Mal amtierende Wahlvorstände eine Schulung zur Auffrischung ihrer Kenntnisse besuchen. Das gilt in dieser Wahlperiode umso mehr, da sich entscheidende Normen geändert haben.

Seminarschwerpunkte

  • Darstellung des Wahlrechts
  • Vereinfachtes Wahlverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Formschriften und Fristen
  • Abschluss des Wahlvorgangs
  • Erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats
  • Kurze Übersicht über die relevanten Änderungen im Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
Online (zoom)
Teilnahmebeitrag
340,00 Euro
Anmeldeschluss
20.01.2022