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Gefährdungsbeurteilung im Schuldienst - Teil 1

Die Gefährdungsbeurteilung als Basis systematischer Prävention

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wichtigsten Handlungsfelder für Personalrätinnen und Personalräte. Die Gefährdungsbeurteilung, die in § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) an der Spitze der konkreten Arbeitgeberpflichten steht, ist die Basis für eine an den realen Sicherheits- und Gesundheitsproblemen anknüpfende Arbeitsschutzpolitik. Ziel dieser zweiteiligen Seminarreihe ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte im Schuldienst aufzuzeigen und Kenntnisse über die Rechte und Pflichten bei der Erstellung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen zu vermitteln. Die Teilnehmenden erwerben im Zuge des Seminars Handlungskompetenzen für die Initiierung, Begleitung und Durchsetzung einer Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Programm:

A. Warum Gefährdungsbeurteilungen?
B. Gefährdungsbeurteilungen als Rechtspflicht des Arbeitgebers
* Europarechtliche Vorgaben
* Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung im deutschen Recht
* Rechtssystematische Verknüpfung der verschiedenen rechtlichen Vorgaben
* Bedeutung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
C. Was muss beurteilt werden?
* Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten (§ 5 Abs. 2 ArbSchG)
* Arten von Tätigkeiten im Schuldienst
D. Welche Gefährdungen sind relevant?
* "Klassische" Arbeitssicherheit
* "erweiterter Arbeitsschutzansatz" des ArbSchG
* "Gefährdungspanorama" im Schuldienst
E. Das Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
* Begriffsklärungen: Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen des Arbeitsschutzes
* Der Prozessansatz der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
F. Kernfragen des Gefährdungsbeurteilungsprozesses
* Methoden der Gefährdungsermittlung (insbes. Besonderheiten bei psychischen Belastungen)
* Beurteilungsmaßstäbe für die Beurteilung von Gefährdungen und "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes"
G. Ausblick auf Teil 2: Organisation der Gefährdungsbeurteilung (im Schuldienst)

Referent: Ulrich Faber ist Rechtsanwalt in Bochum mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, (Schwer)behindertenrecht, Technikrecht, Datenschutzrecht.

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lea bildungsgesellschaft
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