Zum Inhalt springen

Ausbildungsförderung auf dem Prüfstand

Fachgespräch mit Rechtsanwalt Schaller, 30. Juni, online

Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Festlegung der BAföG-Sätze nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller, der die Klage vertreten hat, möchten wir die politischen und rechtlichen Konsequenzen diskutieren. Jetzt anmelden.
Foto: Shutterstock / GEW

Das war ein Paukenschlag. Am 20. Mai 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angemeldet – und damit die Politikerinnen und Politiker der
Großen Koalition massiv unter Druck gesetzt.

Nach Überzeugung des Leipziger Bundesgerichts ist die Festlegung des BAföG-Bedarfssatzes nicht mit dem „verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten“ vereinbar. Da das Bundesverwaltungsgericht selbst Gesetze nicht für verfassungswidrig erklären darf, hat es eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das letzte Wort haben jetzt die obersten Richterinnen und Richter in Karlsruhe.

Ihren studentischen Mitgliedern empfiehlt die GEW, jetzt Widerspruch gegen ihren letzten BAföG-Bewilligungsbescheid einzulegen. Auf diese Weise können Ansprüche auf BAföG-Nachzahlungen für den Fall gesichert werden, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Bundesverwaltungsgericht folgt und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung kippt.

In unserem GEW-Fachgespräch am 30. Juni möchten wir die politischen und rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diskutieren. Dafür konnten wir den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller als Referenten und Gesprächspartner gewinnen. Er hat die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für seine Mandantin erfolgreich vertreten. Herr Schaller wird die Entscheidung vorstellen und einordnen – auch für juristische Laiinnen und Laien.

Zum Fachgespräch sind Sie und seid ihr herzlich eingeladen! Wir bitten bis 28. Juni 2021 um Anmeldung über unser Online-Formular.

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
Online
Teilnahmebeitrag
kostenfrei
Anmeldeschluss
28.06.2021