Betriebsratswahlen nach dem vereinfachten Wahlverfahren
Zur Vorbereitung auf die anstehenden Betriebsratswahlen bieten wir eine Schulung speziell für Wahlvorstände an, die das vereinfachte Wahlverfahren anwenden. Dieses Verfahren kommt in Betrieben mit in der Regel bis zu 100 wahlberechtigten Beschäftigten zur Anwendung und zeichnet sich durch einen kompakten Ablauf mit nur zwei Wahlversammlungen aus.Die Veranstaltung vermittelt fundiertes Wissen über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der Wahl sowie praktische Hinweise zur Durchführung. Ziel ist es, die Wahlvorstände in die Lage zu versetzen, die Wahl rechtssicher, effizient und transparent zu organisieren. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder der Wahlvorstände empfehlenswert.
Die Themen umfassen im Einzelnen:
1. Bestellung des Wahlvorstands
- Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands; Rechtsstellung
- Wahlschutz und Wahlkosten
2. Erstellen der Wählerlisten
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Zuordnung von Betriebsteilen
- Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht
- Arbeitnehmer; Leiharbeitnehmer
- Abgrenzung zu den leitenden Angestellten
- Auslegung; Einspruch gegen die Wählerliste
3. Erlass des Wahlausschreibens
- Inhalt; Zeitpunkt des Erlasses und Bekanntmachung
- Berichtigung und Neuerlass
- Einzuhaltende Fristen
- Information ausländischer Arbeitnehmer
4. Wahlverfahren
- Gemeinsame Wahl
- Persönlichkeitswahl und Listenwahl
5. Einreichung der Kandidatenlisten/Wahlvorschläge
- Einreichung von Wahlvorschlägen; Unterstützungsunterschriften
- Widerspruch gegen die Kandidatenlisten
- Persönlichkeitswahl oder Listenwahl
- Prüfung und Aushang
6. Wahlhandlung
- Wahlgrundsätze, Wahllokal und Öffnungszeiten
- Spezielle Wahlmöglichkeiten und Überwachung der Wahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
7. Nach der Betriebsratswahl
- Öffentliche Stimmenauszählung; Sitzvergabe
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Wahlniederschrift
- Einberufung des neuen Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung
8. Anfechtung der Betriebsratswahl
- Frist
- Berechtigung zur Anfechtung
Zielgruppe: Mitglieder der Wahlvorstände
Entgelt: 250 € Entgelt (Übernahme durch AG)
60325 Frankfurt/Main
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei dka Rechtsanwälte