Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Wissen und Möglichkeiten für den Personalrat
Diskriminierungsschutz ist Wertschätzung. Diskriminierungsschutz ist Persönlichkeitsschutz. Diskriminierungsschutz ist Gesundheitsschutz. Ist Diskriminierungsschutz auch Personalratsthema? Viel zu selten!Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) birgt noch viel ungenutztes Potential. Dem will diese eintägige PR-Schulung Abhilfe schaffen.
Ausgangspunkt ist der Blick auf die eigenen Arbeitsbedingungen und die bisherige Personalratstätigkeit im Feld der Diskriminierung und Belästigung. In einem Mix aus anregenden Lehrgesprächen zu den rechtlichen Grundlagen und zur geschickten Argumentationsführungen gegenüber unwilligen Leitungen erarbeiten wir das nötige Rüstzeug für eine Diskriminierungsschutzarbeit in der Schule und auf der Dienststelle. Ein Augenmerk wird zudem auf die Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle und die Gestaltungsmöglichkeiten durch eine Dienstvereinbarung gelegt.
Themen des Tages im Überblick:
- Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Rechte von betroffenen Kolleg*innen, Pflichten der Arbeitgeberseite
- Schnittstelle Diskriminierungsschutz - Personalrat
- Rollenklärung des Personalrats und Überblick über die Akteur*innen, u.a. der AGG-Beschwerdestelle
- weitere Instrumente zur Prävention im Allgemeinen und zur Reaktion im Einzelfall gegen Benachteiligungen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Ansatzpunkte für eine Dienstvereinbarung
Der Teilnahmebeitrag enthält die Seminarkosten sowie die Kosten für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Die Kosten sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Dazu ist ein Beschluss des Personalrats erforderlich. Die Freistellung zur Seminarteilnahme und die Kostenübernahme durch die Dienststelle ist gemäß §§ 44 und 54 Abs1 i.V.m. 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Landesregelungen zu beantragen. Die lea bildungsgesellschaft wird nach dem Seminar die Seminarkosten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Rechnung stellen. Fahrtkosten sind grundsätzlich direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Zielgruppe: Mitglieder in Personalräten, Rechtsstellen und GEW-Gremien mit Interesse am Diskriminierungsschutz
Leitung: Friederike Boll ist Anwältin für Arbeitsrecht und Anti-Diskriminierungsrecht bei der Kanzlei geRechtsanwältinnen.
10179 Berlin