Tarifrunde 2015
Mit dem Ringen um die Zusatzversorgung, Verhandlungen zur Entgelterhöhung und unserer Forderung nach einer Lehrkräfte-Eingruppierung war die Tarifrunde 2015 wohl so komplex wie nie. Wir geben einen Überblick, über das was herausgekommen ist – und was nicht.
Die Bundestarifkommission der GEW hat lange diskutiert, ob sie den Lehrkräfte-Vertrag, den die Arbeitgeber vorgelegt haben (das Dokument haben wir im Kasten rechts verlinkt), akzeptieren kann, und sich mit großer Mehrheit dagegen entschieden. Denn eine Annahme hätte bedeutet, die derzeitige Situation - alle Nachteile des Beamtenrechts, aber nicht die materiellen Vorteile - auch noch mit unserer Unterschrift als „Tarifvertrag" festzuschreiben.
Die Arbeitgeber haben bis zuletzt daran festgehalten, die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an die Landesbeamtengesetze koppeln zu wollen. Das bedeutet, dass sie die Eingruppierung über eine Änderung der Beamtenbesoldung im Kern nach wie vor diktieren könnten – ohne Mitspracherecht der Gewerkschaften. Die bestehenden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten zwischen den Ländern würden so nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Wir wären nur bereit gewesen, diese Kröte zu schlucken, wenn dies mit einer deutlichen Aufwertung der Bezahlung der angestellten Lehrkräfte – insbesondere einiger besonders benachteiligter Gruppen – nach der von uns geforderten Paralleltabelle einhergegangen wäre: Angestellte, die in der vergleichbaren Tätigkeit als Beamte die Besoldungsgruppe A12 hätten, sollten künftig die E12 erhalten, statt wie bisher oft die E11. A11 sollte E11 entsprechen, A10 gleich E10 und so weiter. Zu einer solchen Aufwertung waren die Arbeitgeber aber nicht bereit.
Stattdessen wollte sie uns eine Zulage von 30 Euro für einzelne Lehrergruppen als „Einstieg in die Paralleltabelle“ verkaufen. Alle weiteren möglichen Annäherungsschritte sollten auf künftige Tarifrunden vertagt werden und hätten dann über Jahre oder Jahrzehnte von uns immer wieder neu erkämpft werden müssen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, einen fixen Zeitplan mit Steigerungsschritten und dem Endpunkt zu vereinbaren, an dem die Werte der Paralleltabelle erreicht sind. Der Unterschied zwischen der derzeitigen Bezahlung der Lehrkräfte und der Paralleltabelle liegt je nach Entgeltgruppe und -stufe zwischen gut 100 Euro bis zu 400 Euro, im Schnitt bei rund 320 Euro. Mit anderen Worten: Die 30 Euro entsprechen knapp zehn Prozent des Wertes, der einmal erreicht werden soll. Und: Für 30 Euro hätten wir uns zudem eine jahrelange Friedenspflicht eingehandelt, das heißt, wir hätten nicht mehr streiken dürfen. Dies ist jetzt nicht der Fall: Wir können weiter für eine L-EGO streiken.
Die Unterzeichnung des Arbeitgeberangebotes hätte für uns die Tarifierung des Beamtenrechts bedeutet ohne dafür im Gegenzug Verbesserungen für die angestellten Lehrkräfte zu erreichen. Ein Einstieg in die Paralleltabelle war dieses Angebot eben nicht, da es keinerlei Perspektive geboten hat, wann es tatsächlich zu einer Paralleltabelle gekommen wäre. Angeboten hat die TdL lediglich, dass weitere Schritte des „Annäherungsverfahrens“- so die Formulierung in der Vereinbarung mit dem dbb- „künftigen Vereinbarungen vorbehalten“ sind. Das unterscheidet sich nicht wesentlich von der Verhandlungszusage, die wir schon seit 2006 kennen. Damit hätten wir das Spiel der letzten drei Tarifrunden – die Lehrkräfte streiken für L-EGO, am Ende gibt es manch anderes, aber wieder keine ernstzunehmende L-EGO – jede Tarifrunde von Neuem spielen können. Das war mit der GEW nicht mehr zu machen.
Was passiert jetzt? Der dbb hat einen Tarifvertrag abgeschlossen, der zunächst nur für seine Mitglieder gilt. Die GEW hat für ihre Mitglieder keinen Tarifvertrag abgeschlossen, der die Eingruppierung der Lehrkräfte regelt. Das ist sehr wichtig zu unterscheiden. Es gibt eine tarifliche Einigung, die Entgelt, VBL , Befristung und diverse andere Punkte betrifft. Diese wird für alle beteiligten Gewerkschaften, also außer Ver.di und GEW auch GdP, IGBAU und dbb, abgeschlossen. Und es gibt einen weiteren Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte, den der dbb alleine abgeschlossen hat und der aus diesem Grunde auch grundsätzlich erst mal nur für seine Mitglieder gilt: In § 3 TVG heißt es :“Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist.“ Tarifvertragspartei dieses Tarifvertrages ist der dbb und nicht die GEW.
In den meisten Arbeitsverträge gibt es eine sogenannte Bezugnahmeklausel, die die Anwendbarkeit des TV-L auch für Nichtmitglieder sicherstellt. Man muss daher drei Fälle unterscheiden:1. Auf GEW- Mitglieder findet die Tarifeinigung des dbb keine Anwendung. 2. Für dbb Mitgliedern sieht die die Tarifeinigung vor, dass eine mögliche Höhergruppierung oder Zahlung der sogenannten „Angleichungszulage“ von 30,00 € nur auf Antrag erfolgt. 3. Bei Nichtmitgliedern stellt sich die Frage, ob die Tarifeinigung mit dem dbb Anwendung findet oder nicht. Da Höhergruppierungen und Zahlungen nur auf Antrag erfolgen sollen, könnte dies den Schluss zulassen, dass die Länder weiterhin als Regelfall von dem TV-L ohne Tarifeinigung ausgehen werden.
Es bleibt erst einmal abzuwarten, wie die Länder mit der Situation umgehen, ob sie eine Anwendbarkeit über die Mitglieder der im dbb organisierten Lehrerverbände hinaus überhaupt wollen und wie sie das umsetzen. Dann wird man prüfen müssen, ob dadurch die Mitbestimmung der Personalräte ausgelöst wird.
Festhalten muss man zunächst, dass es keinen Automatismus gibt, nach dem der Tarifvertrag des dbb auf Kolleginnen und Kollegen außerhalb des dbb angewendet wird.
Die L-EGO, der Tarifvertrag EntgO-L (Entgeltordnung Lehrkräfte) und die Umsetzung durch die TdL und ihre Mitgliedsländer standen wiederholt auf den Tagesordnungen von Koordinierungsvorstand, Hauptvorstand und geschäftsführendem Vorstand. Die juristische Ausgangslage wurde geklärt und Konsequenzen besprochen. Inzwischen hat die TdL beschlossen, den TV EntgO-L auf alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte ungeachtet ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit anzuwenden. Nicht alle Bundesländer haben dies sofort 1:1 umgesetzt, weil die Ausgangslagen und die Auswirkungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Auch innerhalb der GEW haben diese unterschiedlichen Ausgangslagen zu kontroversen Diskussionen und Positionen der verschiedenen Landesverbände geführt.
Dem Tarifergebnis zu Entgelt und VBL hat unsere Bundestarifkommission zugestimmt, denn wir waren uns einig: Eine Ablehnung hätte die Chancen, bei der L-EGO künftig zu einer Einigung zu kommen, keinen Deut verbessert. Im Gegenteil: Wir hätten dieses – annehmbare, wenn auch nicht großartige – Ergebnis mit Gehaltssteigerungen von 2,1 und 2,3 Prozent verschenkt und es in den kommenden Monaten erneut erkämpfen müssen. Nach den Streiks nicht einmal eine Erhöhung der Gehälter zu bekommen, dafür hätten die meisten Lehrkräfte und auch die vielen Nicht-Lehrkräfte unter den streikenden GEW-Mitgliedern kein Verständnis gehabt. Angesichts der harten Arbeitgeberhaltung und einer Inflation nahe Null ist das Ergebnis vertretbar. Dass wir die VBL-Leistungen für zehn Jahre festgeschrieben haben, ist ein echter Erfolg - trotz der Kröte steigender Arbeitnehmerbeiträge, und vergesst nicht: auch die Arbeitgeber zahlen mehr in die VBL ein als bisher. Oder gibt es jemanden, der glaubt, im Alter eher auf Geld verzichten zu können als heute?
Die endgültige Zustimmung der GEW zu dem Tarifergebnis gibt es ohnehin erst, wenn diejenigen Mitglieder, für die der Abschluss gilt, in der Mitgliederbefragung für den Abschluss votiert haben. Die Befragung der GEW-Mitglieder beginnt in der nächsten Woche. Da wir der Lehrkräfteentgeltordnung nicht wie der Beamtenbund zugestimmt haben, sind wir weiterhin zur L-ego voll streikfähig. Hätten wir uns auf einen faulen Kompromiss bei L-EGO eingelassen, wären wir jetzt in der Friedenspflicht.
Das zweite wichtige Ziel der GEW in dieser Tarifrunde war, den Angriff der TdL auf die Leistungen der Zusatzversorgung abzuwehren. Das ist im Ergebnis gelungen. Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarten, die Rentenberechnung der VBL unverändert zu lassen. Die klare Ansage der Gewerkschaften „Hände weg von der Rente, wir brauchen jeden Cent“ hat sich Dank der eindrucksvollen Streikbeteiligung durchgesetzt. Diese Vereinbarung ist frühestens in zehn Jahren kündbar. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitgeber die Zusatzversorgung nicht in jeder Tarifrunde von neuem auf den Tisch packen können.
Der „Preis“ für den vollen Erhalt der Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) war, einer Erhöhung der Arbeitnehmerumlagen und -beiträge zuzustimmen. Diese Erhöhung fällt in Ost und West unterschiedlich hoch aus: Im Westen steigt die Arbeitnehmerumlage von derzeit 1,41 Prozent in drei Schritten (jeweils 1. Juli 2015, 2016 und 2017) um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Im Osten wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung um dreimal 0,75 Prozentpunkte auf dann 4,25 Prozent angehoben. Zur Entlastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten bis 2019 auf das Westniveau angehoben.
Der Unterschied ist keine erneute Benachteiligung Ost, sondern den unterschiedlichen Finanzierungssystemen in der VBL geschuldet. Im Westen ist die VBL „umlagefinanziert“, d. h. wie in der gesetzlichen Rente werden die laufenden Einnahmen überwiegend für laufende Renten verwendet, es wird nur wenig Geld zurückgelegt. In der VBL West beträgt die Arbeitgeberumlage 6,25 Prozent des Bruttolohns. Dieses Geld, das der Arbeitgeber in die VBL einzahlt, ist beim Arbeitnehmer (von kleineren Freibeträgen abgesehen) steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das kostet z. B. in E13 Stufe 5 monatlich über 70 Euro. Die Arbeitnehmerumlage von 1,41 Prozent wird vom Nettoeinkommen abgezogen.
Im Osten wurde die VBL erst 1997 eingeführt. Die Ost-Länder haben damals klar gesagt, dass sie nicht bereit seien, die finanziellen Altlasten der West-Länder mit zu schultern. Für den Osten wurde ein völlig neues, rechnerisch getrenntes System eingeführt, das zwar die gleichen Leistungen zusagt, Beschäftigte und Arbeitgeber aber deutlich weniger kostete. Ab 2004 wurde die Finanzierung schrittweise bis 2010 auf Kapitaldeckung umgestellt, d. h. es soll echtes Geld angespart werden. Das erschien 2004 attraktiv, führt heute aber wegen der extrem niedrigen Kapitalmarktrenditen zu ernsthaften Schwierigkeiten in der VBL Ost.
Die Kapitaldeckung hat allerdings einen Vorteil für die Beschäftigten: Da der Staat die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung fördern will, sind die Einzahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Unter dem Strich führte das dazu, dass seit 2010, mit der Angleichung der Tabellenentgelte Ost auf 100 Prozent West, das Nettoeinkommen im Osten höher war als im Westen – in EG13 deutlich über 100 Euro im Monat. Dieser Nettoeinkommensvorteil wird jetzt schrittweise verschwinden. Das ist für die Beschäftigten im Osten bedauerlich, aber als Preis für die finanzielle Rettung der VBL Ost kein zu hoher Preis.
Das mit der Schere ist zunächst einmal eine mathematische Frage: Wenn A zwei Prozent von 3.500 brutto bekommt (70 Euro) und B zwei Prozent von 3.200 brutto (64 Euro) – wer bekommt mehr? Der relative Abstand bleibt gleich, der absolute vergrößert sich. Auf welchen kommt es an? Gegenüber einer Erzieherin in E8 werden die meisten Lehrkräfte, egal ob E11 oder E13, argumentieren, es komme auf den gleichen Prozentsatz Lohnerhöhung an. Netto wird es noch komplizierter. B bekommt möglicherweise netto absolut mehr raus aus seinen 64 Euro als A aus seinen 70 Euro, relativ könnten es bei A mehr sein, weil sich die Erhöhung möglicherweise auf ein niedrigeres Ausgangsnetto bezieht…
Das eigentliche Fazit dieser Zahlenspielerei: Wenn wir uns auf diese Debatte einlassen haben wir schon verloren. Ja, die Welt ist ungerecht. Wir können nur versuchen, sie im Rahmen unserer Möglichkeiten etwas besser zu machen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Übertragung von Tarifergebnissen kein Selbstläufer mehr ist. Auch die Beamten werden zunehmend dafür kämpfen müssen – nötigenfalls auch mit Streiks (und nachfolgenden Disziplinarverfahren) wie vor zwei Jahren in Rheinland-Pfalz.
Die Satzung der GEW regelt, wie die Bildungsgewerkschaft im Kontext von Tarifverhandlungen Entscheidungen trifft. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch Richtlinien zur Durchführung von Arbeitskämpfen. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) werden von der Bundestarifkommission (BTK) Länder der GEW begleitet. Für die Verhandlungen zum Thema Länderentgeltordnung für Lehrkräfte (L-ego) hat der Hauptvorstand der GEW, das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen, eine Verhandlungskommission eingesetzt. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen treffen die BTK und der Koordinierungsvorstand (KoVo) der GEW, in dem der Geschäftsführende Vorstand und die Landesvorsitzenden vertreten sind. In der BTK entscheiden ausschließlich Tarifbeschäftigte und die gewählten Vorstandsmitglieder im Bereich Tarifpolitik.
Die GEW-Mitglieder, die in den letzten Wochen auf der Straße gestanden haben, haben nicht für irgendwen gestreikt, sondern für sich. Es gibt eine Lohnerhöhung, es gibt den Erhalt der VBL-Rente – beides waren auch Forderungen der GEW, und beides kommt auch jedem GEW-Mitglied zu Gute. Richtig ist, dass die GEW eine Hauptforderung nicht erreicht hat. Das lag aber daran, dass die Arbeitgeber nicht bereit zu einer echten Verhandlungslösung waren. Zu einer Schoßhund-Variante von L-EGO war und ist die GEW nicht bereit. Deshalb hat sie das „Angebot“ der Arbeitgeber hierzu abgelehnt – anders als der dbb. Trotzdem gehen wir gestärkt aus der Tarifrunde. Nie war es deutlicher, wer für die Interessen der angestellten Lehrerinnen und Lehrer steht. Auch in der Öffentlichkeit hatten wir noch nie so viel Unterstützung für unsere Forderung. Manchmal braucht man einfach einen langen Atem.
Das Thema L-EGO stand in den Tarifverhandlungen oben auf der Agenda. Auch in der medialen Berichterstattung der Tarifrunde spielte die Lehrkräfte-Eingruppierung – neben der Zusatzversorgung - die Hauptrolle. Dies ist einzig und allein einer starken GEW zu verdanken, die mit vielen zehntausenden streikenden Mitgliedern in den vergangenen Wochen gehörigen Druck aufgebaut hat. Leider haben wir trotzdem erneut keinen Abschluss hinbekommen. Das liegt aber nicht daran, dass die GEW das Thema nicht ernst genommen hätte – sondern daran, dass unser Druck offensichtlich immer noch nicht groß genug ist. Es gilt also, weiterzumachen und einen langen Atem zu beweisen. Denn eines hat diese Tarifrunde auch deutlich gemacht. Die Arbeitgeber spüren, dass unser Druck stetig größer wird – und sie haben durchaus Respekt davor. Denn bei aller völlig berechtigten Kritik an dem L-EGO-Angebot der Arbeitgeber: Sie haben sich bewegt und sind uns mehr entgegengekommen als in der Vergangenheit. Die GEW und damit ihre sich entwickelnde Durchsetzungsfähigkeit durch Austritte zu schwächen, ist ein falscher Schritt. Die Aufspaltung der Lehrkräfte in immer mehr Verbände spielt nur dem Arbeitgeber in die Arme.
Um es klar zu sagen: Die GEW ist die einzige Gewerkschaft, die in Potsdam am Verhandlungstisch sitzt und in der viele angestellte Lehrkräfte organsiert sind. Hier verhandeln Lehrkräfte für Lehrkräfte. Alle Entscheidungen werden demokratisch von der Bundestarifkommission getroffen, die überwiegend aus angestellten, ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen besteht.