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Sonderregelungen für Lehrkräfte

Lehrkräfte stellen die größte Einzelgruppe unter den Beschäftigten der Länder dar. Unter Federführung der GEW konnten mit dem Abschluss des TV-L 2006 erstmals tarifvertragliche Regelungen für die Besonderheiten dieser Gruppe vereinbart werden. Noch nicht geregelt ist hingegen die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften (L-EGO).

Lehrkräfte stellen die größte Einzelgruppe unter den Beschäftigten der Länder dar. Im BAT waren viele spezifische Angelegenheiten der Lehrkräfte durch sog. beamtenrechtliche Verweisung geregelt. Dabei stand im Tarifvertrag einfach „Es gelten die einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen“. Das stammt noch aus einer Zeit, als Lehrerinnen und Lehrer im Normalfall verbeamtet wurden. Heute sind bundesweit rund ein Drittel aller Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im TV-L sind besondere Regelungen für Lehrkräfte enthalten, darunter zu Urlaub und Altersgrenze. Ferner wurde vereinbart, im Rahmen der neuen Entgeltordnung, die noch verhandelt werden wird, auch die Eingruppierung der Lehrkräfte tarifvertraglich zu regeln, die bisher einseitig durch den Arbeitgeber in Lehrerrichtlinien festgelegt wird. Ein anderes zentrales Ziel konnte die GEW dagegen nicht erreichen: Die für Lehrkräfte so wichtige Frage der Arbeitszeit / Unterrichtsverpflichtung wird weiterhin durch Verweisung auf das Beamtenrecht festgelegt und nicht im Tarifvertrag TV-L.

Für Lehrkräfte wurden zudem gesonderte Regeln zur Überleitung vereinbart. Dies liegt u.a. an der bislang niedrigeren allgemeinen Zulage für Lehrkräfte. Angestellte Lehrkräfte (außer Studienräten) erhalten eine um 72 Euro niedrigere allgemeine Zulage als Angestellte im allgemeinen Verwaltungsdienst in den gleichen Vergütungsgruppen. Lediglich Studienräte bekommen eine „Studienratszulage“, die in ihrer Höhe in etwa der allgemeinen Zulage entspricht. Es wurde vereinbart, die Differenz von 72 Euro in zehn Schritten mit den nächsten zehn Entgelterhöhungen abzubauen. Bis dahin lässt sich durch die verminderte allgemeine Zulage für Lehrkräfte (außer Studienräten) aus der allgemeinen Entgelttabelle eine eigene „Lehrertabelle“ errechnen, die sowohl für die Überleitung als auch für ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer maßgeblich ist.

Nach den beiden Erhöhungen aus der Tarifrunde 2015 beträgt der Abstand noch 7,20 Euro. Mit der nächsten Erhöhung ist die Lehrertabelle Geschichte.

Weitere Besonderheiten betreffen Kolleginnen und Kollegen mit DDR-Lehrbefähigung. Hier konnte die GEW erreichen, dass die DDR-Lehrerabschlüsse mit westlichen Abschlüssen gleichgestellt sind.

Für Lehrkräfte, die bei Kommunen oder beim Bund beschäftigt sind, gelten die Regeln des TVöD.

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  • L-Ego: Chronik