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Eingruppierung von angestellten Lehrkräften

TV EntgO-L

Um was geht es bei der Lehrkräfte-Entgeltordnung (TV EntgO-L)? Was ist in den vergangenen Jahren geschehen, und wie geht es weiter? In der Zukunft will die GEW weiter Druck machen und die Paralleltabelle erreichen.

Seit 2017 gilt der Tarifvertrag Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L) auch für GEW-Mitglieder. Diesem Schritt ging ein jahrelanges Ringen um Eingruppierungsregelungen für Lehrerinnen und Lehrer voraus. Seit 2006 kämpfte die GEW für einen Tarifvertrag und eine Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte, die sogenannte L-Ego. Damals war der für angestellte Lehrerinnen und Lehrer geltende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag der Länder (TV-L) abgelöst worden, in dem Lehrkräfte rein nach „Lehrer-Richtlinien“ der Arbeitgeber in die Entgelttabelle des TV-L eingestuft wurden.  

Auch mit der Unterzeichnung der TV EntgO-L ist die GEW indes längst nicht am Ziel. In der Tarifrunde 2021 fordert sie – auch mit Verweis auf den akuten Lehrkräftemangel – Verbesserungen bei der Lehrkräfte-Eingruppierung. Dazu gehört vor allem das Erreichen der Paralleltabelle. Das heißt, dass jeder Besoldungsgruppe die numerisch identische Entgeltgruppe zugeordnet wird: A13 = E13, A12 = E12, A11= E11 usw. Bisher erfolgt diese Zuordnung erst ab A13 numerisch parallel, unterhalb ist die Tabelle schief. Vom Erreichen der Paralleltabelle profitierten nicht nur Grundschullehrerinnen und -lehrer, sondern auch viele viele Sekundarstufe-I-Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteiger, die derzeit wegen des Lehrkräftemangels vor allem an Grund- und beruflichen Schulen eingestellt werden.

Wichtige Stationen der vergangenen zwölf Jahre haben wir in einer Tabelle chronologisch zusammengefasst. Zum TV EntgO-L beantworten wir zudem häufig gestellte Fragen, vor allem zu Anträgen auf Höhergruppierung.

Was bisher geschah

Jahr Ereignisse
2006 Es wird vereinbart, den „Lehrerabschlag“ abzuschmelzen – ein Relikt aus BAT-Zeiten, als Lehrkräften unterhalb des Studienrates anders als den übrigen Beschäftigten der gleichen Vergütungsgruppe keine allgemeine Zulage zustand.
2009 Im September 2009 finden die ersten Verhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L statt. Verhandlungen zu L-Ego werden erst nach Intervention der GEW im Dezember 2009 aufgenommen. Es wird vereinbart, die Zeit des Vorbereitungsdienstes mit 6 Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 anzurechnen.
2010

In der ersten Jahreshälfte gibt es mehrere ergebnislose Verhandlungsrunden zu L-Ego. Nach Aktionen und Warnstreiks der GEW werden die Verhandlungen im Mai durch die TdL unterbrochen und auf Herbst vertagt. Die in Aussicht gestellten Verhandlungen zu L-Ego werden von der TdL dann indes wegen Stockung der Verhandlungen zur Entgeltordnung des TV-L abgelehnt.

2011 In der Tarifrunde 2011 wird erreicht, dass sich für Lehrkräfte in den Entgeltgruppen 6 bis 8 die Eingruppierung um eine und teilweise zwei Entgeltgruppen verbessert. Grundlage sind die Eingruppierungsrichtlinien der TdL und der Länder, die 2012 wirksam werden. Es wird ein Teilkündigungsrecht für den § 2 Nr. 3 des ÄTV 1 zum BAT-O vereinbart. Erst am letzten Tag der Verhandlungsrunde unterbreitet die TdL ein für die GEW nicht einigungsfähiges Angebot zu L-Ego. 
2012

Im Sommer 2012 deutet sich eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu L-Ego an. Um die Friedenspflicht hinsichtlich der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte im Tarifgebiet Ost zu beenden, kündigt ver.di auf Veranlassung der GEW den § 2 Nr. 3 des ÄTV Nr. 1 zum BAT-O. Diese Kündigung nimmt die TdL zum Anlass, um die für 2012 ins Auge gefassten Verhandlungen abzusagen und L-Ego in die Tarifrunde 2013 einzubeziehen.

2013 Im März legt die TdL erneut am letzten Tag der Verhandlungsrunde ein nicht einigungsfähiges Angebot vor, das sich von dem Angebot aus 2011 nicht unterscheidet. Die Ländertarifrunde endet ohne Ergebnis für L-Ego. Im April beschließt die GEW auf ihrer tarifpolitischen Konferenz in Merseburg, den Druck auf die Bundesländer zu erhöhen, indem sie den Landesverbänden Mandate für Verhandlungen auf Landesebene erteilt. Im September erklärt der Vorsitzende der TdL, Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD), jedoch, die TdL werde einzelnen Ländern keine Verhandlungsvollmacht erteilen. Sie habe aber Interesse an erneuten bundesweiten Verhandlungen vor der Tarifrunde 2015. Im Oktober beschließt die Bundestarifkommission der GEW (BTK-L), das Gesprächsangebot der TdL anzunehmen. Im Dezember vereinbaren GEW und TdL einen Zeitplan für verhandlungsvorbereitende Gespräche.
2014

Von Januar bis Juni finden bundesweit Arbeitsgruppensitzungen zur Bestandsaufnahme der Eingruppierungsregelungen und der Fallgruppen der Lehrkräfte statt. Im Februar erklärt die TdL, über konkrete inhaltliche und strukturelle Fragen nur in Verhandlungen zu sprechen. Die GEW fordert die TdL auf, ihre Grundpositionen für neue Verhandlungen deutlich zu machen. Im März knüpft die TdL ihre Verhandlungsbereitschaft an die Voraussetzung, dass sich die Regelungen an den länderspezifischen Besoldungsvorschriften orientierten.

Im April beschließt die BTK-L der GEW, mit der TdL erneut über eine L-Ego zu verhandeln. Die  Verhandlungsbereitschaft wird an die Paralleltabelle geknüpft, die numerisch parallele Zuordnung der Besoldungsgruppen an die Entgeltgruppen nach dem Schema A12 = E12, A11= E11. Am 7. August verabreden GEW und TdL, am 22. und 23. September Verhandlungen aufzunehmen. Von September bis Februar 2015 beraten beide Seiten in acht Runden grundsätzliche strukturelle Fragen einer Lehrer-Entgeltordnung. Differenziert nach Ausbildung und Qualifikation werden Regelungen diskutiert, die sich an länderspezifischen Besoldungsvorschriften orientieren. 

2015

Die TdL überreicht im Januar einen „Gesamtentwurf“, der eine Tarifierung der Richtlinien enthält, ohne auf zuvor diskutierte Differenzen einzugehen. Die GEW übergibt der TdL ihr Forderungspapier. Der Geschäftsführer der TdL, Knut Bredendiek, teilt mit, alle Punkte seien verhandelbar, aus Kostengründen aber erst in der Tarifrunde der Länder. Bullerjahn erklärt in der 2. Verhandlungsrunde am 5. März, die TdL biete eine Tarifierung der bestehenden Richtlinien sowie eine Ost-Westangleichung an. Weitere Forderungen, insbesondere die Paralleltabelle, würden nicht verhandelt.

Auf der Suche nach Kompromissen schlägt die GEW einen gestuften Einstieg in die Paralleltabelle bis 2017 mit einer Zulage von 60 Euro und einem verbindlichen Stufenplan vor. Die TdL bietet eine Angleichungszulage von 30 Euro ohne zeitliche Perspektive an. Zugleich bringt das TdL-Angebot für einige Beschäftigtengruppen im Vergleich zu den Lehrer-Richtlinien Verschlechterungen mit sich. Die GEW lehnt dieses „Angebot“ der TdL ab und ruft zu Warnstreiks auf. Noch während die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) der GEW über weitere Kompromisse diskutiert, nimmt der dbb Beamtenbund und Tarifunion am 28. März im Alleingang das Angebot der TdL an und verschließt der GEW damit den Weg zu weiteren Verhandlungen. Daraus entsteht der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L), der am 1. August 2015 in Kraft tritt und direkt nur für dbb-Mitglieder gilt.     

2017

Die GEW unterzeichnet in der Tarifrunde der Länder ebenfalls den TV EntgO-L. Vereinbart wird indes, Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Eingruppierungstarifvertrages und der zugehörigen Entgeltordnung aufzunehmen.

2018

Am 1. März findet in Berlin das erste Gespräch zwischen der TdL und den Gewerkschaften GEW und dbb statt. Ziel der GEW ist weiterhin, möglichst schnell die Paralleltabelle zu erreichen. Laut Gewerkschaften sind Verbesserungen in der Eingruppierung auch vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels dringend. Darüber verhandelt werden soll in der Tarifrunde Länder 2019.

2019 In der Tarifrunde 2019 wird die Angleichungszulage auf 105,00 Euro erhöht – ein großer Schritt Richtung Paralleltabelle. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten auch, dass die Paralleltabelle Gegenstand der nächsten Tarifrunde 2021 wird. Außerdem vereinbarten die Tarifvertragsparteien, dass im Anschluss an die Tarifrunde Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung des TV EntgO-L geführt werden, da diese aufgrund der Komplexität der Tarifrunde 2019 nicht verhandelt wurde. 
2020 Im Januar 2020 gelingt es endlich, mit der TdL einen Termin für die vereinbarten Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung des TV EntgO-L für Juni 2020 zu vereinbaren. Coronabedingt kann dieser nur als Videokonferenz stattfinden. Im Anschluss daran weigert sich die TdL, weitere Termine zu vereinbaren, solange ver.di eine andere Vereinbarung aus der Tarifrunde nicht eingelöst hat.
2021

Im März 2021 fordert die GEW die TdL auf, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, da in der Zwischenzeit die vereinbarten Gespräche aufgenommen wurden. Die TdL lehnt dies erneut ab.

2023

In der Länder-Tarifrunde weigerte sich die TdL erneut, mit der GEW über die Weiterentwicklung des TV EntgO-L zu verhandeln.