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Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Länder, zu denen auch angestellte Lehrkräfte gehören. Geschlossen wird er von den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder. Ausgenommen ist Hessen, das seit 2009 einen eigenen Tarifvertrag abschließt.