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Tarifrunde 2017

Was bringt die Stufe 6? Wer profitiert davon? Was ist die soziale Komponente und was springt für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes heraus? Die Tarifrunde 2017 war so komplex wie selten, es gibt viele Fragen – die GEW gibt Antworten!

Nachdem in den vergangenen Wochen tausende Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie weitere pädagogische Fachkräfte bei den Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber erhöht hatten, kam am heutigen Freitag, den 17. Februar in Potsdam der Durchbruch. Das Ergebnis im Überblick: 

  • Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Tranchen kommen: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018.
  • Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer sowie wissenschaftlichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Gehaltszuwächse von 115 bis 185 Euro.
  • Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Euro.
  • Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro.
  • Die Gehälter der Beschäftigten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent. Zum 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es 75 Euro, dadurch liegen die Gehaltszuwächse über den zwei Prozent.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
  • Die GEW verlangt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte.

Der Tarifabschluss besteht aus zwei Komponenten, die das Tabellentgelt betreffen: Im ersten Schritt werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Tabellenentgelte entweder prozentual um 2,0 Prozent erhöht oder um 75 Euro. Die Soziale Komponente in Höhe von 75 Euro gilt für alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Aber auch Beschäftigte, die in der Stufe 1 bis 3 der Entgeltgruppe 9 oder der Stufe 1 der Entgeltgruppen 10 bis 12 eingruppiert sind profitieren von der sozialen Komponente. Das führt für diese Beschäftigten zu prozentualen Erhöhungen zwischen 2,37 und 4,46 Prozent. In einem zweiten Erhöhungsschritt werden zum 1. Januar 2018 alle Gehälter um 2,35 Prozent erhöht. Im Durchschnitt bedeutet das eine Erhöhung von deutlich über 5 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Hinzu kommen die Effekte der neu eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und die Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (siehe unten). 

Als soziale Komponente werden Tariferhöhungen bezeichnet, die nicht alle Gehälter im selben prozentualen Verhältnis erhöhen (z.B. 3 %), sondern um einen festen Betrag. Das bedeutet, dass sich die Erhöhung relativ gesehen stärker auswirkt, je geringer das Gehalt ist. Durch die soziale Komponente sollen also die kleineren Gehälter stärker angehoben werden, weil die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen stärker von Preissteigerungen im Bereich der Grundversorgung (Energie, Mieten, Lebensmittel) betroffen sind. In dieser Tarifrunde wurde eine soziale Komponente auch deshalb vereinbart, weil die Entgeltgruppen 1 bis 8 schon eine Stufe 6 hatten, von der Einführung dieser Stufe in den EG 9-15 also nicht profitierten. Durch den vereinbarten Festbetrag von 75,00 Euro für diese Entgeltgruppen bekommen sie einen fairen Anteil an der Gesamterhöhung.

Die Soziale Komponente in Höhe von 75 Euro gilt für alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Aber auch Beschäftigte, die in der Stufe 1 bis 3 der Entgeltgruppe 9 oder der Stufe 1 der Entgeltgruppen 10 bis 12 eingruppiert sind profitieren von der sozialen Komponente. Das führt für diese Beschäftigten zu prozentualen Erhöhungen zwischen 2,37 und 4,46 Prozent.

Unsere Forderung war eine Angleichung der Gehälter der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an das Niveau bei den Kommunen. Dies wurde durch die nun vereinbarten Zulagen, die bezogen auf die gesamte Erwerbsbiographie errechnet wurden, erreicht. Darunter ist eine Zulage von 80 Euro monatlich für Erzieherinnen und Erzieher sowie Kita-Leitungen im Landesdienst, außerdem 100 Euro für bestimmte Sozialarbeiter. In Zweifelsfällen können GEW-Mitglieder sich an ihren GEW-Landesverband wenden.

Die Zulagen im Überblick

TätigkeitZulage
Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstättenin EG 8 bis 11

80,00 EUR

Erzieherinnen und Erzieherin EG 8 und 980,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit schwieriger Tätigkeit und Fallverantwortungin EG 9, Fallgruppe 1100,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogenin EG 9, Fallgruppe 2100,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit herausgehobener Tätigkeit in EG 11, Fallgruppe 250,00 EUR

Zulagen, die bisher gezahlt wurden, werden auch weiterhin gezahlt!

Die Zulagen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 gezahlt.

Seit Abschluss der Tarifrunde wird schon weiter über die Länder-Entgeltordnung verhandelt, dabei spielen die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes eine zentrale Rolle. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten schon jetzt in Arbeitsgruppen darüber, wie die Beschäftigten eingruppiert werden sollen. Bereits zur nächsten Tarifrunde der Länder 2019 sollen die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen.

Die Stufe 6 bringt denjenigen, die direkt von der Stufe 5 in die Stufe 6 kommen, ab 1. Oktober 2018 einen Mehrverdienst zwischen 116 und  185 Euro Brutto, bereits ab 1. Januar 2018 jeweils die Hälfte davon - zusätzlich zur normalen Tabellenerhöhung! Zu den Gewinnen von Beschäftigten in individuellen Endstufen siehe unten.

Alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind. Für sie wird eine neue Stufe 6 geschaffen. Bisher war nach 10 Jahren die Stufe 5 erreicht, danach gab es nur noch prozentuale Tariferhöhungen auf die Tabelle, aber keine weitere Stufe und damit auch keine weitere Gehaltserhöhung durch weitere Berufserfahrung. Mit der Stufe 6 gibt es nun einen weiteren Gehaltssprung um drei Prozent nach insgesamt 15 Jahren Beschäftigungsdauer. Das hilft also allen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15, jetzt und in Zukunft.

Von den rund einer Million Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind knapp 60 Prozent in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Das sind im Organisationsbereich der GEW neben Lehrkräften auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch viele Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. Im Schuldienst sind es mehr als 85 Prozent in Entgeltgruppe 9 bis 15. Sie alle profitieren sofort oder später von der Stufe 6. Von allen Beschäftigten, die nach Entgeltgruppe 9 bis 15 bezahlt werden, sind rund 30 Prozent Lehrkräfte. Von diesen werden voraussichtlich ca. 60 Prozent sofort in die Stufe 6 kommen, da sie schon lang im Schuldienst tätig sind. Der Anteil liegt im Osten mit über 80 Prozent deutlich höher als im Westen mit rund 50 Prozent, weil im Westen in den letzten Jahren viele junge Lehrkräfte eingestellt wurden. Von den rund 25 Prozent der Lehrkräfte, die in einer individuellen Enstufe sind, werden nicht alle tatsächlich mehr Geld bekommen, aber viele (siehe unten).

Beschäftigte, die bereits seit fünf oder mehr Jahren in der Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe sind, kommen zum Stichtag 1. Januar 2018 automatisch in die Stufe 6. Alle anderen durchlaufen wie gehabt die Stufen 1 bis 5 und können sich mit der Stufe 6 auf einen weiteren Gehaltssprung nach insgesamt 15 Jahren Beschäftigungsdauer freuen.

In den Entgeltgruppen 9 bis 15 war bislang die Stufe 5 die höchste Stufe. Die Endstufen des Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT), der vor der Einführung des TV-L im Jahr 2006 galt, waren in der Regel höher. Die Tabellenwerte der Stufe 6 sind überwiegend höher als die individuellen Endstufen. Viele Beschäftigte, die jetzt eine individuelle Endstufe bekommen, werden daher ebenfalls in die Stufe 6 aufrücken. Die finanziellen Gewinne sind sehr verschieden und können von wenigen Euro bis zu rund 150 Euro im Monat reichen. Die Beschäftigten, deren individuelle Endstufe oberhalb der neuen Stufe 6 liegt, bleiben in ihrer individuellen Endstufe. Verluste kann es keine geben.

Zur Info: Eine "individuelle Endstufe" (auf dem Gehaltszettel oft als "Stufe 5+" ausgewiesen) bekamen alle Beschäftigten, die im November 2006 bei Einführung des TV-L schon ein höheres monatliches Bruttogehalt hatten, als die oberste Stufe der TV-L - Tabelle vorsieht. Dieses Gehalt wurde seitdem durch alle Erhöhungen nach Tarifrunden immer weiter angehoben. Betroffen sind  im Wesentlichen diejenigen, die schon die vorletzte oder letzte Lebensaltersstufe des Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT) erreicht hatten - also zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen TV-L je nach Vergütungsgruppe älter als 41 bis 47 Jahre alt waren. Zudem gab es im BAT einen "Ehegattenzuschlag" von rund 100 Euro im Monat (wenn der Ehegatte im öffentlichen Dienst war, bekamen beide den halben Ehegattenzuschlag). Auch dieser ist in der individuellen Endstufe enthalten.

Im Schulbereich gibt es eine Besonderheit: Im Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT) hatten Lehrkräfte (außer Studienräte) ein um 72 Euro niedrigeres Monatsgehalt als andere Angestellte in der gleichen Vergütungsgruppe, weil sie eine geringere allgemeine Zulage bekamen. Die GEW konnte 2006 durchsetzen, dass dieser sogenannte Lehrerabschlag in 10 Schritten abgebaut wurde. Mit der nun vereinbarten Tabellenerhöhung ist der Lehrerabschlag Geschichte, die Tabellenwerte für Lehrkräfte entsprechen jetzt denen der übrigen TV-L Beschäftigten. Durch die Abschmelzschritte konnte es passieren, dass die Tabellenwerte der Stufe 5 der sogenannten Lehrertabelle die Zahlbeträge der individuellen Endstufen "überholen". Die betreffenden Lehrkräfte rückten dann in die Stufe 5 auf. Da sie bereits über 5 Jahre in einer individuellen Endstufe oder Stufe 5 waren, kommen sie nächstes Jahr in Stufe 6.

Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen bekommen in Berlin seit einigen Jahren vom ersten Tag an ein Entgelt in Höhe der Stufe 5 des TV-L. So sollen sie davon abgehalten werden, in andere Bundesländer abzuwandern. Dies wird aber als außertarifliche Zulage auf den tariflich zustehenden Tabellenwert gezahlt. Formal durchlaufen auch Berliner Lehrkräfte die "normalen" Stufen 1 bis 5. Daher gelten für die Berliner Lehrkräfte dieselben Regeln wie für alle anderen Angestellten des TV-L: Sie erreichen die Stufe 6, wenn sie 15 Jahre beschäftigt sind. Lehrkräften mit zweitem Staatsexamen werden allerdings 6 Monate des Vorbereitungsdienstes angerechnet, das heißt sie erreichen bereits nach 14,5 Jahren die Stufe 6.

Strukturausgleiche (monatliche Zahlungen zwischen 20 und 110 Euro) werden zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt. Bei einem Aufrücken in Stufe 6 wird der Strukturausgleich angerechnet. Ist der Gewinn durch die Stufe 6 geringer als  der Strukturausgleich, fällt letzterer nicht komplett weg, so dass eine Schlechterstellung ausgeschlossen ist. Bei der Einführung der Stufe 6 im TVöD Bund wurde eine Anrechnung des Strukturausgleiches bei der Überleitung in Stufe 6 vereinbart. Im TVöD der Kommunen gab es die Stufe 6 schon immer, hier gibt es keine Anrechnungsregel bei Stufenaufstiegen. 

L-EGO war der Arbeitstitel der GEW für die Lehrkräfte Entgeltordnung, mit der die GEW die Eingruppierung der Lehrkräfte regeln wollte. Die GEW kämpft bereits seit 2006 für eine solche tarifvertragliche Regelung der Eingruppierung und hatte in zahlreichen Vorverhandlungen, mit vielen Arbeitskämpfen und schon mit einigen Zugeständnissen eine tarifvertragliche Regelung vorbereitet. Als die Tarifgemeinschaft der Länder in der Tarifrunde 2015 einen Tarifvertrag (TV EntgO-L) auf den Tisch legte, der den Forderungen der GEW nicht genügte, unterschrieb die GEW ihn nicht. Eine Unterschrift hätte bedeutet, dass die GEW sich friedenspflichtig gemacht hätte und nicht weiter hätte streiken dürfen. Der dbb Beamtenbund und Tarifunion unterschrieb den TV EntgO-L jedoch und die Länder wenden ihn auf alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte an. Die GEW hat seither vor allem in Berlin und Sachsen weiter protestiert und gestreikt. In der jetzt abgeschlossenen Tarifrunde 2017 hat die GEW mit der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 echte Verbesserungen erreicht. Im Gegenzug hat sie den TV EntgO-L ebenfalls abgeschlossen und damit einer Friedenspflicht bis Ende 2018 zugestimmt. Es wurde aber vereinbart, nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen Gespräche zu strukturellen Fragen der Entgeltordnung zu führen.

Mit der Stufe 6 konnten wir für die Lehrkräfte ganz erhebliche Verbesserungen erreichen. Das war in der Tarifrunde 2015 nicht machbar. Die GEW ist damals an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen, als sie eine Angleichungszulage in der Höhe von mindestens 50,00 Euro sowie einen festen Zeitplan für die Erreichung der "Paralleltabelle" (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) forderte. Angeboten wurde lediglich 30,00 Euro ohne zeitliche Perspektive und mit einer Friedenspflicht bis Ende 2018. Das war nicht akzeptabel und wurde seinerzeit durch die GEW Gremien einstimmig abgelehnt. Mit der Stufe 6 hat die GEW nun insgesamt viel mehr für die Lehrkräfte erreicht. Dadurch, dass die GEW in dieser Runde auch den TV EntgO-L unterzeichnet hat, sitzt sie bei allen künftigen Verhandlungen zur Lehrkräfte-Eingruppierung mit am Tisch. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen führt die GEW erste Gespräche, um den TV EntgO-L weiter zu verbessern. Die Friedenspflicht im TV EntgO-L endet im Dezember 2018. Schon in der nächsten Länder-Tarifrunde 2019 kann die GEW dafür kämpfen, den Tarifvertrag TV EntgO-L zu verbessern. 

Ja, das kannst du. Die GEW hat mit dem DBB und Tarifunion sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen Kompromiss getroffen. Dazu gehört auch eine verlängerte Antragsfrist:

  • Für Höhergruppierungen und Entgeltzulagen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben könnten, wurde ursprünglich eine Frist bis zum 31.Juli 2016 vereinbart. Da diese Frist bereits abgelaufen ist, haben GEW und DBB mit der TdL  vereinbart, dass diese Anträge bis zum 31. Mai 2017 gestellt werden können. Bei einem Antrag innerhalb der verlängerten Frist bis 31.5.2017 wirkt die Stufenzuordnung auf den 1. August 2015 zurück. Das heißt, diese Zeit ist bezüglich der Stufenlaufzeit schon wirksam.

  • Bis zum 31. Juli 2017 kann ein Antrag auf die Zahlung der Angleichungszulage von max. 30 Euro für die Entgeltgruppen E 9, E 10, E 11 gestellt werden. An dieser Frist hat sich auch mit Abschluss des TV EntgO-L durch die GEW nichts geändert.

Bei den Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

Mehr Infos zum TV EntgO-L (ehemans L-EGO) findest du hier.

Die GEW sitzt mit am Tariftisch und kann den TV EntgO-L verbessern. Schon Ende 2018 endet die Friedenspflicht zum Thema Lehrkräfte-Eingruppierung. Insbesondere die "Paralleltabelle" (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) bleibt dabei unser Ziel. Aber auch die zahlreichen Ungerechtigkeiten und Verschlechterungen im von dbb Beamtenbund und Tarifunion und TdL abgeschlossenen TV EntgO-L werden wir uns vornehmen. Dazu führen wir nach den Redaktionsverhandlungen erste Gespräche. Schon in der nächsten Tarifrunde ist die GEW nicht mehr friedenspflichtig und kann für weitere Verbesserungen kämpfen.

Mit der Unterschrift der GEW zum TV EntgO-L wurden neue Fristen für die Anträge auf Höhergruppierung, Entgeltgruppenzulage und Angleichungszulage vereinbart. Diese Anträge können bis zum 31. Mai 2017 gestellt werden. GEW-Mitglieder sollten sich zügig von ihrer Gewerkschaft beraten lassen, unter welchen Umständen ein Antrag möglich und lohnend ist.

Zur Forderung, Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen zu ergreifen, waren die Arbeitgeber - wie schon in früheren Tarifrunden - nicht einmal verhandlungsbereit. Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass dies durch den Gesetzgeber geregelt werden müsse. Das ist bei Arbeitgebern, die über ihre Landesregierungen durchaus Einfluss auf Bundesebene haben, natürlich ein schwaches Argument. Gleichwohl mussten wir hinnehmen, dass wir an diesem Punkt nichts durchsetzen können.

Die "kleine" EG 9 hatte im Vergleich zur EG 9 verlängerte Stufenlaufzeiten und (bisher) keine Stufe 5. Da es für die Beschäftigten in der "großen" EG 9 nun eine weitere Stufe 6 der Entgelttabelle gibt, wurde für die Beschäftigten in der "kleinen" 9 eine Zulage vereinbart, die nach fünf Jahren in der Stufe 4 gezahlt werden wird: Ab 1. Januar 2018 in Höhe von 53,41 Euro und ab 1. Oktober 2018 in Höhe von 106,81 Euro. Das entspricht betragsmäßig einer weiteren Stufe. Im Rahmen einer Vereinbarung zu weiteren Verhandlungen über die Entgeltordnung zum TV-L werden die Gewerkschaften sich für eine klare Lösung einsetzen, entsprechend der Entgeltgruppe 9a bei Bund und Kommunen.

In der Entgeltgruppe sind Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und Heilpädagog/innen eingruppier, in einigen Bundesländern auch pädagogische Fachkräfte an Förderschulen oder an Schwerpunktschulen. Im TVöD wurde inzwischen eine Entgeltgruppe 9a geschaffen, die sechs Stufen mit normalen Stufenlaufzeiten umfasst und deren Werte zwischen der EG 8 und der EG 9(b) liegen. Dies hatten die Gewerkschaften auch für den Länderbereich gefordert. Die TdL war jedoch nicht bereit, das Modell des TVöD zu übernehmen. Das wird in den Verhandlungen zur Entgeltordnung, die im Nachgang zur Tarifrunde stattfinden, erneut zur Debatte stehen.

Bei jedem Tarifabschluss gibt es aber auch lange Gesichter: Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen von dem Ergebnis, manche haben sich mehr erhofft. Die grundsätzliche Frage dabei ist: Wie funktionieren Tarifverhandlungen? Die Gewerkschaften gehen mit Forderungen in die regelmäßig stattfindenden Tarifrunden. Die Arbeitgeber blocken ab mit der Begründung: "Das ist alles nicht finanzierbar." Schritt für Schritt nähern sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Verhandlungen aneinander an. Währenddessen finden (in aller Regel) Warnstreiks statt. Das ist ein legitimes und wichtiges Mittel der Beschäftigten, Druck zu machen für ein besseres Ergebnis. Irgendwann gibt es dann in den Verhandlungen einen Kompromiss, mit dem Arbeitgeber und Gewerkschaften aufeinander zu gehen. Nun stimmen die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften - auch die der GEW - darüber ab, ob die vorgeschlagene Einigung angenommen wird oder nicht.Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) der GEW besteht mehrheitlich aus ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen für die der TV-L gilt. Sie können daher die Lage in den Bundesländern am besten einschätzen. Der Entscheidungsprozess ist also mit dem in einer repräsentativen Demokratie vergleichbar. Bei der Entscheidung der BTK-L spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B.: Ist das Ergebnis gut genug für die Mitglieder? Könnten wir mit einer Fortsetzung der Warnstreiks ein besseres Ergebnis erreichen? Sind wir mit unseren Mitgliedern bereit und in der Lage, bundesweit Schulen, Hochschulen oder Kitas über mehrere Wochen dicht zu machen, um den Arbeitgeber in die Knie zu zwingen? Alle Fragen werden von der BTK-L sorgsam abgewogen. Dabei ist diesmal herausgekommen: Die GEW nimmt den Kompromiss an, weil er sehr vielen Mitgliedern ein deutliches Gehaltsplus beschert und weil er eine Chance bietet, auch bei der Eingruppierung der Lehrkräfte weiter zu kommen.

Das entscheidet letztlich jedes Bundesland für sich, indem es das Landesbesoldungsgesetz entsprechend anpasst. Da den Beamtinnen und Beamten immer noch das Streikrecht verwehrt wird, wird die Forderung, die Tariferhöhung auf die Besoldung zu übertragen, von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes immer mit aufgenommen. In der Vergangenheit hat das mal mehr, mal weniger geklappt. Wie in jeder Tarifrunde hat die GEW auch diesmal die Beamtinnen und Beamten zur Unterstützung aufgerufen. Zahlreiche Beamtinnen und Beamte sind diesem Aufruf auch gefolgt und haben sich an Kundgebungen und Aktionen beteiligt.

Der GEW ist es besonders wichtig, dass die unterschiedlichen Beschäftigungsformen nicht zu einer Spaltung der Lehrkräfte führen, sondern sich alle auch für die anderen einsetzen.Auf die Besoldung übertragen lässt sich natürlich nur die lineare Tabellenerhöhung und die soziale Komponente. Die Stufe 6 lässt sich nicht übertragen. Die Struktur der Besoldungstabellen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und hat überall mehr als 6 Stufen.

Kommentare
Name: Sachsenlehrer
Stufe 6
Frage an die GEW: Wann komme ich in den „Genuss“ von Stufe 6? Zur Sachlage konkret: Dank eines unsäglichen Beurteilungsverfahrens, welches es so nur in Sachsen und ausschließlich im Bereich Mittelschule gab, wurde ich leider erst im August 2016 nach 21 Jahren Dienstzeit in die EG 13/5 eingruppiert. Davon entfallen 11 Jahre (seit Aug. 1995) im BAT III, 2 Jahre (ab Nov. 2006) in EG11/4 und knapp 8 Jahre (seit November 2008 bis August 2016) in EG 11/5. Seit Aug. 16 endlich EG 13/5. Nun bin ich aber über folgende Formulierung der GEW zum neuen TVL gestolpert: „Beschäftigte, die bereits seit fünf oder mehr Jahren in der Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe sind, kommen zum Stichtag 1. Januar 2018 automatisch in die Stufe 6. Alle anderen durchlaufen wie gehabt die Stufen 1 bis 5 und können sich mit der Stufe 6 auf einen weiteren Gehaltssprung nach insgesamt 15 Jahren Beschäftigungsdauer freuen.“ Was gilt nun für mich, weitere „sinnlose“ Jahre Stufenlaufzeit in EG 13/5? Wenn ja wie lange? Oder werden mir die Stufenlaufzeiten von EG 11/5 fast 8 Jahre angerechnet? Immerhin bin ich Anfang 2018 schon mehr als 23 Jahre im Landesdienst Sachsen. Ich will nicht hoffen, dass dies ein Konstruktionsfehler ist, der bewusst und wieder mal zu Lasten der Sachsenlehrer einfach von allen Verhandlungsseiten hingenommen wird. Würde darüber gern Klarheit haben.
21.02.2017 - 22:32
Name: Tom
Was ist eigentlich nun mit der Zulage
Liebe GEW, was ist eigentlich, wenn ich nach der vorletzten Tarifabschluss für 15/2016 die Zulage von 30 € hätte beantragen können (dies ging ja bis Juli 2017 glaube ich). Bekommt man das auch noch jetzt rückwirkend - oder ist das nun nicht mehr möglich? Ich finde es eh skandalos, dass Anpassungen z.T. nur auch Antrag geschehen und dann ggf. auch noch in einer Verschlechterung enden können, es wäre doch einfacher, wenn einfach von Amts wegen eine Günstigerprüfung gemacht wird. Den Kauderwelsch (und die Auslegungsart) kapiert doch eh keiner!
22.02.2017 - 07:21
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Was ist eigentlich nun mit der Zulage
Lieber Tom, hier findest du wichtige Details zu den Fristen beim TV EntgO-L. Die Angleichungszulage wäre rückwirkend zum 1. August 2016 wirksam. Ein Günstigkeitsvergleich einer Behörde wäre für die Beschäftigten im Zweifelsfall nicht transparent. Die Grundlagen für die Entscheidung muss der Arbeitgeber liefern und hat das mit seinen Infoschreiben auch den Tarifangestellten mitteilt. Mitgliedern der GEW helfen die zuständigen Landesverbände aber bei einer Überprüfung.
22.02.2017 - 09:07
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Stufe 6
Lieber Kollege "Sachsenlehrer", die „Beförderungen“ der sächsischen Mittelschullehrer von E11 nach E13 sind formal eine Höhergruppierung. Letztere gab und gibt es auch in anderen Bundesländern. Dass das in Sachsen so lange gedauert hat, liegt an der sächsischen Landesregierung, die sich viele Jahre geweigert hatte, die entsprechenden Stellen für die Mittelschulen auszubringen. Erst der Druck der GEW hat dazu geführt, dass dies ab 2013 schrittweise erfolgt ist. Wenn jemand höhergruppiert wird, dann zählt die Stufenlaufzeit in der vorherigen Entgeltgruppe nicht mit, die Stufenlaufzeit fängt dann in der Stufe, in die man übergeleitet wird, von vorne an. Das hat mit der neuen Stufe 6 unmittelbar nichts zu tun, greift aber auch in diesem Fall. GEW-Mitglieder können sich zu ihrem konkreten Einzelfall durch ihren [url=https://www.gew.de/karte]Landesverband[/karte] beraten lassen. Die Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten ihres Landesverbandes. Deine GEW
22.02.2017 - 15:42
Name: Sachsenlehrer
Stufe 6 und Sachsen
Formal ist es wohl leider so, real aber bleibt es höchst ungerecht. Zeigt nicht gerade der „Fall Sachsen“, wie dringend notwendig eine bundesweit gültige und gerechte Entgeltordnung ist. Alle Vorhaben in diese Richtung wurden ja in dieser Tarifrunde auf Eis gelegt und auf irgendwann später verschoben (wieder mal!!). Schon seit Jahren wird eine funktionierende Lehrerentgeltordnung regelmäßig als Verhandlungsstreichposten hergeben. Das ist fatal und bedauerlich, weil so die Arbeitgeber schon seit vielen Jahren echte Veränderungen blockieren und die Gewerkschaften dulden diesen Zustand immer wieder. Auch wenn sich die GEW bis 2017 da geweigert hat, was ist denn besser geworden? Und Stufe 6 war selbst für die AG klar und wie am Beispiel Sachsen zu erkennen, wohl kalkuliert und eben viel billiger zu haben. Viele betroffene meist langjährige Lehrer verzweifeln schlichtweg an diesem ewigen Stillstand und der Ignoranz handlungsunwilliger Politiker. Solche Ungerechtigkeiten sind deshalb nur ganz schwer zu ertragen, besonders wenn man weiß, dass es anders geht. So sind wir hier in Sachsen weiterhin, den in absolutistischer Manier regierenden Landespolitikern ausgesetzt - auf (Gedeih und) Verderb!!!
22.02.2017 - 17:59
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Stufe 6 und Sachsen
Lieber Sachsenlehrer, zwei Jahre lang hat die GEW bundesweit darüber diskutiert, wie sie mit dem TV EntgO-L umgeht, den DBB und TdL 2015 unterzeichneten. Es war eine schwierige Entscheidung für die Bundestarifkommission (BTK) in diesem Jahr. Ausschlaggebend war aber, dass die Ablehnung des TV EntgO-L vor zwei Jahren und die anschließenden Streiks und Proteste den Druck auf die Arbeitgeber hoch gehalten und damit maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Gewerkschaften die Stufe 6 durchgesetzt haben. Bei der Entscheidung hat auch die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre eine Rolle gespielt, dass die Bundesländer den TV EntgO-L auch für GEW-Mitglieder angewendet haben. Als Tarifpartei kann die GEW nach Unterzeichnung des Vertrages nun gezielt auf Verbesserungen hinarbeiten. Gleich nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden Gespräche mit der TdL aufgenommen. Und bereits in der nächsten Länder-Tarifrunde 2019 endet auch die Friedenspflicht zum TV EntgO-L und die GEW-Mitglieder können ihren Forderungen dann wieder mit Streiks Nachdruck verleihen. Alle Ungerechtigkeiten der Eingruppierung angestellter Lehrerinnen und Lehrer werden wir nicht in einem Schritt beseitigen können, das hat auch die Erfahrung der letzten jahre gezeigt. Daraus hat die GEW gelernt: Wir packen es an, Schritt für Schritt die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte zu verbessern!
23.02.2017 - 08:47
Name: ulurm
Stufe 6 und ind. Endstufe
Hallo, ich hab mir die nun veröffentlichten Tabellen für 2017/18 angeschaut und dabei ein vermutliches Problem festgestellt...oder? Ich befinde mich z.Zt. in einer individuellen Endstufe in der EG 11. Bisher steigerte sich diese entsprechend der "erkämpften" Prozente. In der Tabelle 2018 erkenne ich aber, dass ein "Übergang" in die "neue" Entgeldstufe 6 einen "Zuwachs" von ca. 20€ ergäbe, was deutlich unter der linearen Angleichung von 2,35% läge. Sehe ich das richtig, das dies passiert? Damit nützt mir die Stufe 6 eigentlich nichts! Ulrich Urmann
24.02.2017 - 14:23
Name: ulurm
Stufe 6 und ind. Endstufe
Hallo, ich hab mir die nun veröffentlichten Tabellen für 2017/18 angeschaut und dabei ein vermutliches Problem festgestellt...oder? Ich befinde mich z.Zt. in einer individuellen Endstufe in der EG 11. Bisher steigerte sich diese entsprechend der "erkämpften" Prozente. In der Tabelle 2018 erkenne ich aber, dass ein "Übergang" in die "neue" Entgeldstufe 6 einen "Zuwachs" von ca. 20€ ergäbe, was deutlich unter der linearen Angleichung von 2,35% läge. Sehe ich das richtig, das dies passiert? Damit nützt mir die Stufe 6 eigentlich nichts! Ulrich Urmann
24.02.2017 - 14:29
Name: Olli
Stufe 6
Zunächst möchte ich mich bedanken, dass ihr euch für die Stufe 6 eingesetzt habt. Sie bietet tatsächlich uns angestellten Lehrern einen Vorteil. Schade ist nur, dass die Differenz zwischen Stufe 5 und 6 stark von dem Ergebnis abweicht, das für die Angestellten des Bundes und der Kommunen erreicht worden ist. Viellicht bietet ja die nächste Tarifverhandlung die Möglichkeit, dies noch anzupassen. Ich habe noch eine persönliche Frage zur Stufe 6. Ich wurde gemäß TV-EntgO-L als sogenannter "Nichterfüller" rückwirkend zum 01.08.2015 in die EG 13 (vorher EG 11) eingruppiert. Dies war nicht mit einer Beurteilung verbunden, sondern basiert lediglich auf den Eingruppierungsmerkmalen der EntgO-L. Ist dies hinsichtlich des Erreichens der Stufe 6 formal als "Höhergruppierung" zu betrachten, sodass bei mir die Stufe 6 erst mit dem 01.08.2020 erreicht wird oder zählt das als "Neu-Eingruppierung", die mir das Erreichen der Stufe 6 ab 01.01.2018 ermöglicht. Würde mich über eine Antwort freuen!
25.02.2017 - 10:25
Name: GEW Hauptvorstands
Re: Stufe 6 und ind. Endstufe
Lieber Kollege Ulrich Urmann, alle bekommen mindestens die lineare Erhöhung von 2,35 Prozent, auch auf die individuelle Endstufe. Ansonsten kannst du bei deinem GEW-Landesverband nachfragen. Detailfragen ohne genauen Informationen lassen sich hier nicht so leicht klären. Deine GEW.
28.02.2017 - 09:18