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Tarifrunde 2017

Was bringt die Stufe 6? Wer profitiert davon? Was ist die soziale Komponente und was springt für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes heraus? Die Tarifrunde 2017 war so komplex wie selten, es gibt viele Fragen – die GEW gibt Antworten!

Nachdem in den vergangenen Wochen tausende Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie weitere pädagogische Fachkräfte bei den Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber erhöht hatten, kam am heutigen Freitag, den 17. Februar in Potsdam der Durchbruch. Das Ergebnis im Überblick: 

  • Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Tranchen kommen: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018.
  • Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer sowie wissenschaftlichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Gehaltszuwächse von 115 bis 185 Euro.
  • Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Euro.
  • Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro.
  • Die Gehälter der Beschäftigten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent. Zum 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es 75 Euro, dadurch liegen die Gehaltszuwächse über den zwei Prozent.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
  • Die GEW verlangt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte.

Der Tarifabschluss besteht aus zwei Komponenten, die das Tabellentgelt betreffen: Im ersten Schritt werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Tabellenentgelte entweder prozentual um 2,0 Prozent erhöht oder um 75 Euro. Die Soziale Komponente in Höhe von 75 Euro gilt für alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Aber auch Beschäftigte, die in der Stufe 1 bis 3 der Entgeltgruppe 9 oder der Stufe 1 der Entgeltgruppen 10 bis 12 eingruppiert sind profitieren von der sozialen Komponente. Das führt für diese Beschäftigten zu prozentualen Erhöhungen zwischen 2,37 und 4,46 Prozent. In einem zweiten Erhöhungsschritt werden zum 1. Januar 2018 alle Gehälter um 2,35 Prozent erhöht. Im Durchschnitt bedeutet das eine Erhöhung von deutlich über 5 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Hinzu kommen die Effekte der neu eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und die Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (siehe unten). 

Als soziale Komponente werden Tariferhöhungen bezeichnet, die nicht alle Gehälter im selben prozentualen Verhältnis erhöhen (z.B. 3 %), sondern um einen festen Betrag. Das bedeutet, dass sich die Erhöhung relativ gesehen stärker auswirkt, je geringer das Gehalt ist. Durch die soziale Komponente sollen also die kleineren Gehälter stärker angehoben werden, weil die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen stärker von Preissteigerungen im Bereich der Grundversorgung (Energie, Mieten, Lebensmittel) betroffen sind. In dieser Tarifrunde wurde eine soziale Komponente auch deshalb vereinbart, weil die Entgeltgruppen 1 bis 8 schon eine Stufe 6 hatten, von der Einführung dieser Stufe in den EG 9-15 also nicht profitierten. Durch den vereinbarten Festbetrag von 75,00 Euro für diese Entgeltgruppen bekommen sie einen fairen Anteil an der Gesamterhöhung.

Die Soziale Komponente in Höhe von 75 Euro gilt für alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Aber auch Beschäftigte, die in der Stufe 1 bis 3 der Entgeltgruppe 9 oder der Stufe 1 der Entgeltgruppen 10 bis 12 eingruppiert sind profitieren von der sozialen Komponente. Das führt für diese Beschäftigten zu prozentualen Erhöhungen zwischen 2,37 und 4,46 Prozent.

Unsere Forderung war eine Angleichung der Gehälter der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an das Niveau bei den Kommunen. Dies wurde durch die nun vereinbarten Zulagen, die bezogen auf die gesamte Erwerbsbiographie errechnet wurden, erreicht. Darunter ist eine Zulage von 80 Euro monatlich für Erzieherinnen und Erzieher sowie Kita-Leitungen im Landesdienst, außerdem 100 Euro für bestimmte Sozialarbeiter. In Zweifelsfällen können GEW-Mitglieder sich an ihren GEW-Landesverband wenden.

Die Zulagen im Überblick

TätigkeitZulage
Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstättenin EG 8 bis 11

80,00 EUR

Erzieherinnen und Erzieherin EG 8 und 980,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit schwieriger Tätigkeit und Fallverantwortungin EG 9, Fallgruppe 1100,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogenin EG 9, Fallgruppe 2100,00 EUR
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter / Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit herausgehobener Tätigkeit in EG 11, Fallgruppe 250,00 EUR

Zulagen, die bisher gezahlt wurden, werden auch weiterhin gezahlt!

Die Zulagen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 gezahlt.

Seit Abschluss der Tarifrunde wird schon weiter über die Länder-Entgeltordnung verhandelt, dabei spielen die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes eine zentrale Rolle. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten schon jetzt in Arbeitsgruppen darüber, wie die Beschäftigten eingruppiert werden sollen. Bereits zur nächsten Tarifrunde der Länder 2019 sollen die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen.

Die Stufe 6 bringt denjenigen, die direkt von der Stufe 5 in die Stufe 6 kommen, ab 1. Oktober 2018 einen Mehrverdienst zwischen 116 und  185 Euro Brutto, bereits ab 1. Januar 2018 jeweils die Hälfte davon - zusätzlich zur normalen Tabellenerhöhung! Zu den Gewinnen von Beschäftigten in individuellen Endstufen siehe unten.

Alle diejenigen, die in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind. Für sie wird eine neue Stufe 6 geschaffen. Bisher war nach 10 Jahren die Stufe 5 erreicht, danach gab es nur noch prozentuale Tariferhöhungen auf die Tabelle, aber keine weitere Stufe und damit auch keine weitere Gehaltserhöhung durch weitere Berufserfahrung. Mit der Stufe 6 gibt es nun einen weiteren Gehaltssprung um drei Prozent nach insgesamt 15 Jahren Beschäftigungsdauer. Das hilft also allen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15, jetzt und in Zukunft.

Von den rund einer Million Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind knapp 60 Prozent in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Das sind im Organisationsbereich der GEW neben Lehrkräften auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch viele Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. Im Schuldienst sind es mehr als 85 Prozent in Entgeltgruppe 9 bis 15. Sie alle profitieren sofort oder später von der Stufe 6. Von allen Beschäftigten, die nach Entgeltgruppe 9 bis 15 bezahlt werden, sind rund 30 Prozent Lehrkräfte. Von diesen werden voraussichtlich ca. 60 Prozent sofort in die Stufe 6 kommen, da sie schon lang im Schuldienst tätig sind. Der Anteil liegt im Osten mit über 80 Prozent deutlich höher als im Westen mit rund 50 Prozent, weil im Westen in den letzten Jahren viele junge Lehrkräfte eingestellt wurden. Von den rund 25 Prozent der Lehrkräfte, die in einer individuellen Enstufe sind, werden nicht alle tatsächlich mehr Geld bekommen, aber viele (siehe unten).

Beschäftigte, die bereits seit fünf oder mehr Jahren in der Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe sind, kommen zum Stichtag 1. Januar 2018 automatisch in die Stufe 6. Alle anderen durchlaufen wie gehabt die Stufen 1 bis 5 und können sich mit der Stufe 6 auf einen weiteren Gehaltssprung nach insgesamt 15 Jahren Beschäftigungsdauer freuen.

In den Entgeltgruppen 9 bis 15 war bislang die Stufe 5 die höchste Stufe. Die Endstufen des Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT), der vor der Einführung des TV-L im Jahr 2006 galt, waren in der Regel höher. Die Tabellenwerte der Stufe 6 sind überwiegend höher als die individuellen Endstufen. Viele Beschäftigte, die jetzt eine individuelle Endstufe bekommen, werden daher ebenfalls in die Stufe 6 aufrücken. Die finanziellen Gewinne sind sehr verschieden und können von wenigen Euro bis zu rund 150 Euro im Monat reichen. Die Beschäftigten, deren individuelle Endstufe oberhalb der neuen Stufe 6 liegt, bleiben in ihrer individuellen Endstufe. Verluste kann es keine geben.

Zur Info: Eine "individuelle Endstufe" (auf dem Gehaltszettel oft als "Stufe 5+" ausgewiesen) bekamen alle Beschäftigten, die im November 2006 bei Einführung des TV-L schon ein höheres monatliches Bruttogehalt hatten, als die oberste Stufe der TV-L - Tabelle vorsieht. Dieses Gehalt wurde seitdem durch alle Erhöhungen nach Tarifrunden immer weiter angehoben. Betroffen sind  im Wesentlichen diejenigen, die schon die vorletzte oder letzte Lebensaltersstufe des Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT) erreicht hatten - also zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen TV-L je nach Vergütungsgruppe älter als 41 bis 47 Jahre alt waren. Zudem gab es im BAT einen "Ehegattenzuschlag" von rund 100 Euro im Monat (wenn der Ehegatte im öffentlichen Dienst war, bekamen beide den halben Ehegattenzuschlag). Auch dieser ist in der individuellen Endstufe enthalten.

Im Schulbereich gibt es eine Besonderheit: Im Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT) hatten Lehrkräfte (außer Studienräte) ein um 72 Euro niedrigeres Monatsgehalt als andere Angestellte in der gleichen Vergütungsgruppe, weil sie eine geringere allgemeine Zulage bekamen. Die GEW konnte 2006 durchsetzen, dass dieser sogenannte Lehrerabschlag in 10 Schritten abgebaut wurde. Mit der nun vereinbarten Tabellenerhöhung ist der Lehrerabschlag Geschichte, die Tabellenwerte für Lehrkräfte entsprechen jetzt denen der übrigen TV-L Beschäftigten. Durch die Abschmelzschritte konnte es passieren, dass die Tabellenwerte der Stufe 5 der sogenannten Lehrertabelle die Zahlbeträge der individuellen Endstufen "überholen". Die betreffenden Lehrkräfte rückten dann in die Stufe 5 auf. Da sie bereits über 5 Jahre in einer individuellen Endstufe oder Stufe 5 waren, kommen sie nächstes Jahr in Stufe 6.

Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen bekommen in Berlin seit einigen Jahren vom ersten Tag an ein Entgelt in Höhe der Stufe 5 des TV-L. So sollen sie davon abgehalten werden, in andere Bundesländer abzuwandern. Dies wird aber als außertarifliche Zulage auf den tariflich zustehenden Tabellenwert gezahlt. Formal durchlaufen auch Berliner Lehrkräfte die "normalen" Stufen 1 bis 5. Daher gelten für die Berliner Lehrkräfte dieselben Regeln wie für alle anderen Angestellten des TV-L: Sie erreichen die Stufe 6, wenn sie 15 Jahre beschäftigt sind. Lehrkräften mit zweitem Staatsexamen werden allerdings 6 Monate des Vorbereitungsdienstes angerechnet, das heißt sie erreichen bereits nach 14,5 Jahren die Stufe 6.

Strukturausgleiche (monatliche Zahlungen zwischen 20 und 110 Euro) werden zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt. Bei einem Aufrücken in Stufe 6 wird der Strukturausgleich angerechnet. Ist der Gewinn durch die Stufe 6 geringer als  der Strukturausgleich, fällt letzterer nicht komplett weg, so dass eine Schlechterstellung ausgeschlossen ist. Bei der Einführung der Stufe 6 im TVöD Bund wurde eine Anrechnung des Strukturausgleiches bei der Überleitung in Stufe 6 vereinbart. Im TVöD der Kommunen gab es die Stufe 6 schon immer, hier gibt es keine Anrechnungsregel bei Stufenaufstiegen. 

L-EGO war der Arbeitstitel der GEW für die Lehrkräfte Entgeltordnung, mit der die GEW die Eingruppierung der Lehrkräfte regeln wollte. Die GEW kämpft bereits seit 2006 für eine solche tarifvertragliche Regelung der Eingruppierung und hatte in zahlreichen Vorverhandlungen, mit vielen Arbeitskämpfen und schon mit einigen Zugeständnissen eine tarifvertragliche Regelung vorbereitet. Als die Tarifgemeinschaft der Länder in der Tarifrunde 2015 einen Tarifvertrag (TV EntgO-L) auf den Tisch legte, der den Forderungen der GEW nicht genügte, unterschrieb die GEW ihn nicht. Eine Unterschrift hätte bedeutet, dass die GEW sich friedenspflichtig gemacht hätte und nicht weiter hätte streiken dürfen. Der dbb Beamtenbund und Tarifunion unterschrieb den TV EntgO-L jedoch und die Länder wenden ihn auf alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte an. Die GEW hat seither vor allem in Berlin und Sachsen weiter protestiert und gestreikt. In der jetzt abgeschlossenen Tarifrunde 2017 hat die GEW mit der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 echte Verbesserungen erreicht. Im Gegenzug hat sie den TV EntgO-L ebenfalls abgeschlossen und damit einer Friedenspflicht bis Ende 2018 zugestimmt. Es wurde aber vereinbart, nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen Gespräche zu strukturellen Fragen der Entgeltordnung zu führen.

Mit der Stufe 6 konnten wir für die Lehrkräfte ganz erhebliche Verbesserungen erreichen. Das war in der Tarifrunde 2015 nicht machbar. Die GEW ist damals an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen, als sie eine Angleichungszulage in der Höhe von mindestens 50,00 Euro sowie einen festen Zeitplan für die Erreichung der "Paralleltabelle" (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) forderte. Angeboten wurde lediglich 30,00 Euro ohne zeitliche Perspektive und mit einer Friedenspflicht bis Ende 2018. Das war nicht akzeptabel und wurde seinerzeit durch die GEW Gremien einstimmig abgelehnt. Mit der Stufe 6 hat die GEW nun insgesamt viel mehr für die Lehrkräfte erreicht. Dadurch, dass die GEW in dieser Runde auch den TV EntgO-L unterzeichnet hat, sitzt sie bei allen künftigen Verhandlungen zur Lehrkräfte-Eingruppierung mit am Tisch. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen führt die GEW erste Gespräche, um den TV EntgO-L weiter zu verbessern. Die Friedenspflicht im TV EntgO-L endet im Dezember 2018. Schon in der nächsten Länder-Tarifrunde 2019 kann die GEW dafür kämpfen, den Tarifvertrag TV EntgO-L zu verbessern. 

Ja, das kannst du. Die GEW hat mit dem DBB und Tarifunion sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen Kompromiss getroffen. Dazu gehört auch eine verlängerte Antragsfrist:

  • Für Höhergruppierungen und Entgeltzulagen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben könnten, wurde ursprünglich eine Frist bis zum 31.Juli 2016 vereinbart. Da diese Frist bereits abgelaufen ist, haben GEW und DBB mit der TdL  vereinbart, dass diese Anträge bis zum 31. Mai 2017 gestellt werden können. Bei einem Antrag innerhalb der verlängerten Frist bis 31.5.2017 wirkt die Stufenzuordnung auf den 1. August 2015 zurück. Das heißt, diese Zeit ist bezüglich der Stufenlaufzeit schon wirksam.

  • Bis zum 31. Juli 2017 kann ein Antrag auf die Zahlung der Angleichungszulage von max. 30 Euro für die Entgeltgruppen E 9, E 10, E 11 gestellt werden. An dieser Frist hat sich auch mit Abschluss des TV EntgO-L durch die GEW nichts geändert.

Bei den Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

Mehr Infos zum TV EntgO-L (ehemans L-EGO) findest du hier.

Die GEW sitzt mit am Tariftisch und kann den TV EntgO-L verbessern. Schon Ende 2018 endet die Friedenspflicht zum Thema Lehrkräfte-Eingruppierung. Insbesondere die "Paralleltabelle" (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) bleibt dabei unser Ziel. Aber auch die zahlreichen Ungerechtigkeiten und Verschlechterungen im von dbb Beamtenbund und Tarifunion und TdL abgeschlossenen TV EntgO-L werden wir uns vornehmen. Dazu führen wir nach den Redaktionsverhandlungen erste Gespräche. Schon in der nächsten Tarifrunde ist die GEW nicht mehr friedenspflichtig und kann für weitere Verbesserungen kämpfen.

Mit der Unterschrift der GEW zum TV EntgO-L wurden neue Fristen für die Anträge auf Höhergruppierung, Entgeltgruppenzulage und Angleichungszulage vereinbart. Diese Anträge können bis zum 31. Mai 2017 gestellt werden. GEW-Mitglieder sollten sich zügig von ihrer Gewerkschaft beraten lassen, unter welchen Umständen ein Antrag möglich und lohnend ist.

Zur Forderung, Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen zu ergreifen, waren die Arbeitgeber - wie schon in früheren Tarifrunden - nicht einmal verhandlungsbereit. Sie haben sich darauf zurückgezogen, dass dies durch den Gesetzgeber geregelt werden müsse. Das ist bei Arbeitgebern, die über ihre Landesregierungen durchaus Einfluss auf Bundesebene haben, natürlich ein schwaches Argument. Gleichwohl mussten wir hinnehmen, dass wir an diesem Punkt nichts durchsetzen können.

Die "kleine" EG 9 hatte im Vergleich zur EG 9 verlängerte Stufenlaufzeiten und (bisher) keine Stufe 5. Da es für die Beschäftigten in der "großen" EG 9 nun eine weitere Stufe 6 der Entgelttabelle gibt, wurde für die Beschäftigten in der "kleinen" 9 eine Zulage vereinbart, die nach fünf Jahren in der Stufe 4 gezahlt werden wird: Ab 1. Januar 2018 in Höhe von 53,41 Euro und ab 1. Oktober 2018 in Höhe von 106,81 Euro. Das entspricht betragsmäßig einer weiteren Stufe. Im Rahmen einer Vereinbarung zu weiteren Verhandlungen über die Entgeltordnung zum TV-L werden die Gewerkschaften sich für eine klare Lösung einsetzen, entsprechend der Entgeltgruppe 9a bei Bund und Kommunen.

In der Entgeltgruppe sind Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und Heilpädagog/innen eingruppier, in einigen Bundesländern auch pädagogische Fachkräfte an Förderschulen oder an Schwerpunktschulen. Im TVöD wurde inzwischen eine Entgeltgruppe 9a geschaffen, die sechs Stufen mit normalen Stufenlaufzeiten umfasst und deren Werte zwischen der EG 8 und der EG 9(b) liegen. Dies hatten die Gewerkschaften auch für den Länderbereich gefordert. Die TdL war jedoch nicht bereit, das Modell des TVöD zu übernehmen. Das wird in den Verhandlungen zur Entgeltordnung, die im Nachgang zur Tarifrunde stattfinden, erneut zur Debatte stehen.

Bei jedem Tarifabschluss gibt es aber auch lange Gesichter: Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen von dem Ergebnis, manche haben sich mehr erhofft. Die grundsätzliche Frage dabei ist: Wie funktionieren Tarifverhandlungen? Die Gewerkschaften gehen mit Forderungen in die regelmäßig stattfindenden Tarifrunden. Die Arbeitgeber blocken ab mit der Begründung: "Das ist alles nicht finanzierbar." Schritt für Schritt nähern sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Verhandlungen aneinander an. Währenddessen finden (in aller Regel) Warnstreiks statt. Das ist ein legitimes und wichtiges Mittel der Beschäftigten, Druck zu machen für ein besseres Ergebnis. Irgendwann gibt es dann in den Verhandlungen einen Kompromiss, mit dem Arbeitgeber und Gewerkschaften aufeinander zu gehen. Nun stimmen die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften - auch die der GEW - darüber ab, ob die vorgeschlagene Einigung angenommen wird oder nicht.Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) der GEW besteht mehrheitlich aus ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen für die der TV-L gilt. Sie können daher die Lage in den Bundesländern am besten einschätzen. Der Entscheidungsprozess ist also mit dem in einer repräsentativen Demokratie vergleichbar. Bei der Entscheidung der BTK-L spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B.: Ist das Ergebnis gut genug für die Mitglieder? Könnten wir mit einer Fortsetzung der Warnstreiks ein besseres Ergebnis erreichen? Sind wir mit unseren Mitgliedern bereit und in der Lage, bundesweit Schulen, Hochschulen oder Kitas über mehrere Wochen dicht zu machen, um den Arbeitgeber in die Knie zu zwingen? Alle Fragen werden von der BTK-L sorgsam abgewogen. Dabei ist diesmal herausgekommen: Die GEW nimmt den Kompromiss an, weil er sehr vielen Mitgliedern ein deutliches Gehaltsplus beschert und weil er eine Chance bietet, auch bei der Eingruppierung der Lehrkräfte weiter zu kommen.

Das entscheidet letztlich jedes Bundesland für sich, indem es das Landesbesoldungsgesetz entsprechend anpasst. Da den Beamtinnen und Beamten immer noch das Streikrecht verwehrt wird, wird die Forderung, die Tariferhöhung auf die Besoldung zu übertragen, von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes immer mit aufgenommen. In der Vergangenheit hat das mal mehr, mal weniger geklappt. Wie in jeder Tarifrunde hat die GEW auch diesmal die Beamtinnen und Beamten zur Unterstützung aufgerufen. Zahlreiche Beamtinnen und Beamte sind diesem Aufruf auch gefolgt und haben sich an Kundgebungen und Aktionen beteiligt.

Der GEW ist es besonders wichtig, dass die unterschiedlichen Beschäftigungsformen nicht zu einer Spaltung der Lehrkräfte führen, sondern sich alle auch für die anderen einsetzen.Auf die Besoldung übertragen lässt sich natürlich nur die lineare Tabellenerhöhung und die soziale Komponente. Die Stufe 6 lässt sich nicht übertragen. Die Struktur der Besoldungstabellen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und hat überall mehr als 6 Stufen.

Kommentare
Name: J. Franz
Völlig unbefridigend!
Ich muss zu meinem vorigen Betrag noch anfügen dass wir hier in Berlin sind, und die Angleichung an das Bundesgebietja auch kaum stattgefunden hat! Wir verdienen weiterhin über 300 Euro weniger!
20.02.2017 - 17:38
Name: Katrin Disselhoff
Nachtrag zu "Ein schaler Nachgeschmack bleibt"
Nachdem ich jetzt nochmal richtig nach gelesen habe und mir ein GEW Personalrat auf die Sprünge geholfen hat, ist der schale Nachgeschmack jetzt weg. Zulage bleibt, wird bloß nicht angeglichen. Damit bin ich zufrieden. Ich möchte übrigens den Kolleginnen die nicht streiken waren Mut machen, beim nächsten Mal mitzumachen. Solidarität mit anderen betroffenen Kolleginnen ist ein tolles Gefühl!
20.02.2017 - 20:46
Name: Slaven Bumba
Tarifrunde
Ist gerade mal der Inflationsausgleich! Von einem "vertretbarem Ergebnis" zu reden ist ein Hohn!
20.02.2017 - 22:23
Name: Bronski
Stufe 6 bei vorheriger Höhergruppierung
An die GEW-Experten! Zunächst Danke an alle, die dabei waren und - allem Schlechtreden zum Trotz - diesmal Einiges erreicht haben. Stufe 6 ist z.B. ein echter Erfolg. Nicht zu vergessen, dass JEDER(!) irgendwann in den Genuss der Stufe 6 kommt, auch wenn es bei dem Einen oder der Anderen noch einige Jahre dauern kann. Nun aber meine Frage an die GEW: Ich war ca. 4 Jahre in der EG9, aber bereits in Stufe 5, erhielt dann vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 eine Zulage in Höhe der Differenz zur EG10 Stufe 5, und wurde am 01.08.2014 (stufengleich) in die EG10 Stufe 5 höhergruppiert. Wann komme ich in die Stufe 6, sprich zählt nur die Zeit in der EG10 Stufe 5 als Stufenlaufzeit? Vielen Dank!
21.02.2017 - 10:06
Name: Stefan
75€ Mindestbetrag
Hallo! An wen muss ich mich wenden, um den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Erhöhung und dem sogenannten Mindestbetrag von 75 € ausbezahlt zu bekommen? Denn bei mir und in acht weiteren Stufen innerhalb der EG 9 - 13 beträgt die Erhöhung weniger als 75 €. Also nocheinmal: wer zahlt mir den Rest? Die Gewerkschaften, die das so verkünden? Oder anders gefragt, aus welchen Grund wird eine falsche Tatsachenbehauptung in die Welt gesetzt?
21.02.2017 - 12:47
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Stufe 6 bei vorheriger Höhergruppierung
Lieber Kollege Bronski, nur die Zeit in der Stufe 5 der EG 10 zählt, weil nach jeder Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt. Du kommst also am 1.8.2019 in die Stufe 6.
21.02.2017 - 12:53
Name: GEW Hauptvorstand
Re: 75€ Mindestbetrag
Lieber Kollege Stefan, bei den 75 Euro handelt es sich um eine soziale Komponente, nicht um einen Mindestbetrag. Wie oben beschrieben haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf geeinigt, dass die Soziale Komponente in Höhe von 75 Euro für alle diejenigen gilt, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Aber auch Beschäftigte, die in der Stufe 1 bis 3 der Entgeltgruppe 9 oder der Stufe 1 der Entgeltgruppen 10 bis 12 eingruppiert sind profitieren von der sozialen Komponente. Deine GEW.
21.02.2017 - 13:30
Name: Bronski
nochmal Stufe 6
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn diese ernüchternd ist. Vor allem geht mir auch das eine Jahr, in dem nur die Zulage gezahlt wurde, voll verloren, da der Zeitpunkt der Höhergruppierung entscheidend ist. Naja, nicht zu ändern; besser spät als nie ... Bronski
21.02.2017 - 14:31
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Wie wird dann die nicht vorgenommene korrekte Einstufung berücksichtigt
Liebe Kollegin Susanne, du beziehst dich auf das Land Berlin, oder? Die von dir beschriebene "nicht korrekte Stufenzuordnung" ist im Grunde die Vorweggewährung der Stufe 5 in Berlin, die – wie in den Fragen und Antworten ja schon beschrieben – als außertarifliche Zulage gezahlt wird. Insofern werden Lehrkräfte in Stufe 1 usw. geführt, erhalten aber Entgelt entsprechend der Stufe 5. Das ist eine Berliner Sonderregelung, da helfen dir am besten unsere Kolleginnen und Kollegen des GEW Landesverbandes Berlin weiter. Zu den Antragsfristen der Höhergruppierung bzw. Angleichugnszulage nach Tv EntgO-L: Dazu haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen. Um auf deine Fragen zu antworten: Höhergruppierungen können zum 31. Mai 2017 beantragt werden, Angleichungszulagen bis zum 31. Juli 2017. Deine GEW
21.02.2017 - 17:41
Name: dieteroffergeld
Übertrag auf Beamte?
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich erwarte, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen 1 : 1 für Beamtinnen und Beamten übernommen wird. Wenn das weder GEW-Funtionäre noch Beamtenbundvertreter erreichen, dann sollten diese sich schleunigst zurückziehen, indem sie ihre ehemals ausgeübten Tätigkeiten wieder aufnehmen. Und bitte nicht wieder die Geschichte von wegen Streikrecht und so. Und exakt vermutet: Vor etlichen jahren habe ich wegen der Untätigkeit bzw. Unfähigkeit der Funktionäre eben diese Organisationen verlassen. Also kommt in die Puschen! Mit freundlichen Grüßen Dieter Offergeld
21.02.2017 - 20:51