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„Tariflohn für Alle!“

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst haben viele Fortschritte gebracht. Die Bezahlung bei freien Trägern ist aber sehr unterschiedlich und liegt mitunter weit unter den tariflichen Standards. Die Idee: Tariflohn für alle!

 

Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu stärken, gehört zu den zentralen bildungs- und sozialpolitischen Anliegen. Bereits im Jahr 2004 haben die Jugend- und Kultusminister der Länder einen gemeinsamen Rahmen für die frühe Bildung in Tageseinrichtungen vereinbart und sich auf grundlegende, einheitliche Ziele und Prinzipien verständigt. Damit wurden bundesweit geltende Qualitätsstandards gesetzt, die durch Bildungspläne auf Landesebene konkretisiert wurden.

Seither hat sich eine Menge getan. Bildungspläne, Sprachförderung, Zusammenarbeit mit den Eltern, Bildungsdokumentation, Inklusion sind nur einige Stichworte, die zeigen, wie dynamisch sich das Arbeitsfeld entwickelt hat. Während Erzieherinnen und Erzieher sowie Leitungskräfte sich ständig weiter qualifizieren, gibt es bei den Arbeitsbedingungen kaum Veränderungen. Zwar haben die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen in den Jahren 2009 und 2015 Fortschritte gebracht, die Bezahlung bei freien Trägern ist allerdings höchst unterschiedlich und liegt mitunter weit unter den tariflichen Standards. Zudem ist der Berufsstand überdurchschnittlich stark von Teilzeitarbeit geprägt. Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten in Kindertageseinrich- tungen hat eine volle Stelle, 26 Prozent arbeiten weniger als 21 Stunden (siehe Tabelle 1, Seite 27).

Die zwischen freien Trägern und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge erfassen bei Weitem nicht alle Beschäftigten. In vielen Fällen wird die Bezahlung zwischen Trägern und Beschäftigten individuell vereinbart. Die höchst unterschiedliche Bezahlung ist nicht länger hin nehmbar. Wenn die qualitativen Standards für Bildung, Erziehung und Betreuung und das Anforderungsprofil des Berufs für alle Bundesländer und alle Träger auf gleichem Niveau liegen, müssen dem auch die tariflichen Standards entsprechen.

Unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Arbeit.

Über sehr lange Zeit galt das öffentliche Tarifrecht für die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern als eine Art „Leitwährung“. Inzwischen kann man erkennen, dass die Orientierung an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zunehmend schwindet und die Einkommensschere immer weiter auseinander geht. Während die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen, Caritas und Diakonie, ihre Arbeitsvertragsrichtlinien an die jeweiligen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anpassen, hat ein Teil der nicht konfessionellen Wohlfahrtsverbände in den letzten Jahren die Orientierung an bundesweit geltenden Tarifverträgen und ihren Standards aufgegeben. Darüber hinaus ist die Anzahl kleiner, meist nicht tarifgebundener Träger deutlich gewachsen. Seit 2008 hat sich die Anzahl der dort Beschäftigten von 50.129 auf 92.446 im Jahr 2015 nahezu verdoppelt (siehe Tabelle 2, Seite 27). In den westlichen Bundesländern entstand mit der Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz und der damit verbundenen Kita-Ausbauprogramme eine Vielzahl neuer und zum Teil sehr kleiner freier Träger. In den östlichen Bundesländern ist der Anteil dieser kleinen Träger traditionell hoch.

Zwei Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die Einkommen der Beschäftigten bei freien Trägern hinter denen im öffentlichen Dienst zurückbleiben. Zum einen unterliegt die Verwendung öffentlicher Mittel für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen keiner Zweckbindung und wo es sie gibt, wird sie nur unzureichend geprüft. Dadurch wird Trägern, die nicht nur Kitas, sondern auch andere Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen betreiben, die Quersubventionierung dieser Bereiche aus Zuwendungen für die Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Zum anderen führt die Tatsache, dass die Träger durch die öffentlichen Zuwendungsgeber unzureichend ausfinanziert werden, häufig dazu, dass am Geld für das Personal gespart wird. 

GEW fordert rechtsverbindlichen Rahmen für tarifliche Standards bei allen Trägern.

Eine gleiche und angemessene Förderung freier und öffentlicher Träger sowie die Transparenz der Mittelverwendung ist Voraussetzung dafür, dass für gleiche Arbeit auch ein gleiches Einkommen erzielt wird. Die GEW fordert die Landesparlamente, Ministerien und die Verwaltungen auf, dem gemeinsamen Rahmen für Kitaqualität folgend,einen gemeinsamen, rechtsverbindlichen Rahmen für die Einhaltung tariflicher Standards bei allen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder zu vereinbaren und durchzusetzen.

Im Hinblick auf die Finanzierung der Einrichtungsträger gilt der Grundsatz des § 74 Abs. 5 SGB VIII, wonach bei gleichartigen Maßnahmen, die sowohl von öffentlichen als auch von freien Trägern durchgeführt werden, eine Förderung nach den Maßstäben der Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe zu erfolgen hat. Das betrifft die notwendigen Sach- und Betriebskosten, denen auch die Personalkosten zuzurechnen sind.

Die Zuwendungen der Länder und die Beteiligung der Kommunen werden über Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern entweder in Form von pauschalisierten Entgelten oder auf der Grundlage der Abrechnung tatsächlicher Kosten abgewickelt. Dabei werden Personalkosten in der Regel bis zur Höhe der im TVöD/TVL vorgesehenen Beträge angesetzt, sofern nicht andere Tarifverträge für die Ermittlung der Personalkosten maßgeblich sind.Während die öffentlichen Träger per se Personalkosten in Höhe der Tarife des öffentlichen Dienstes aufzuwenden haben, sind freie Träger ohne Tarifbindung zunächst nicht daran gebunden. Es sei denn, sie werden veranlasst,gegenüber dem öffentlichen Zuwendungsgeber darüber oder über die Anwendung eigener Tarifverträge einen Nachweis zu erbringen. In aller Regel fehlt es allerdings an dieser Nachweispflicht.

Die Politik ist deshalb gefordert, sowohl ihrer Verpflichtung hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung nachzukommen als auch sicherzustellen, dass die öffentlichen Finanzmittel sachgerecht verwendet werden. Dazu gehört auch, die Bedingungen für eine gleiche und gerechte Bezahlung aller Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Deshalb fordert die GEW,in den Landesgesetzen und Rahmenvereinbarungen bzw. Finanzierungsverordnungen die Regelungen zumNachweis der Mittelverwendung zu präzisieren und die Zuschussgewährung an den Nachweis tarifvertraglicher Entgeltleistungen zu koppeln.

Mitmachen lohnt sich!

Nähere Informationen in der Broschüre.

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