Vom Tauschwert pädagogischer Arbeit
Nur ein gut bezahlter Halbtagsjob? Was leisten Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich Tag für Tag, und wird ihre Arbeitsleistung angemessen honoriert?
Pädagogische Arbeit wird in unserer Gesellschaft von vielen Personen geleistet: Im privaten Bereich leisten Eltern, Großeltern, Geschwister und Verwandte pädagogische Arbeit, indem sie als Familienangehörige Kinder beaufsichtigen, erziehen und unterweisen. Professionelle pädagogische Arbeit leisten in den Kindergärten Erzieherinnen und Erzieher, in den allgemein bildenden Schulen und den Berufsschulen speziell dafür ausgebildete Lehrkräfte. Ihnen allen wird auch von allen Seiten bescheinigt, wie wertvoll und überaus wichtig die von ihnen geleistete Arbeit sei. Insbesondere Politiker loben alle gesellschaftlichen Kräfte, die sich an der Erziehung der nachfolgenden Generationen beteiligen.
Gelobt wird viel (insbesondere vor einer anstehenden Wahl), denn es ist kostengünstiger die pädagogisch Engagierten zu loben als sie (leistungsgerecht) zu bezahlen. Diese simple Kausalkette sind sogar Politiker bereit zu verstehen. Zumindest aber wer außerhalb seines privaten Umfeldes professionell einer pädagogischen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf angemessene Bezahlung seiner Tätigkeit. Was in diesem Zusammenhang als „angemessen“ anzusehen ist, wird von den gesellschaftlichen Kräften ausgehandelt.
Dabei ist die Höhe der Bezahlung wohl auch als Gradmesser gesellschaftlicher Wertschätzung der Arbeit der verschiedenen Personengruppen anzusehen. Es gilt die Faustformel: Je jünger die Zielgruppe, desto geringer die Bezahlung! Kindergärtner/innen verdienen weniger als Grundschullehrer/innen, diese wiederum weniger als Gymnasiallehrer/innen. D. h.: Die gesellschaftliche Wertschätzung pädagogischer Arbeit steigt mit zunehmendem Alter der Kinder und Jugendlichen.
Was leisten Lehrer?
Was aber leisten z. B., um bei meiner eigenen Profession zu bleiben, Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen für das Geld, das sie bekommen? Welche Gegenleistung erbringen sie also dafür? Zunächst einmal leisten Lehrkräfte gesellschaftlich relevante pädagogische Arbeit. Sie leisten sie im Interesse der Gesellschaft und im Interesse jedes Einzelnen.
So tragen sie z. B. zur Lebensvorbereitung der Schülerinnen und Schüler bei und sorgen für die Vermittlung kultureller Werte, die zum Erhalt und zur Weiterentwicklung unserer Kultur notwendig sind. Auch die Vermittlung allgemeiner Gepflogenheiten des sozialen Umgangs, die für Heranwachsende notwendig sind, um sich in den alltäglichen privaten und öffentlichen Situationen des gesellschaftlichen Lebens zurechtzufinden, wären hier zu nennen. Bereits die beiden, hier nur ansatzweise dargestellten Aufgaben machen deutlich, wie breit das von Lehrkräften abgedeckte Spektrum pädagogischer Arbeit und wie notwendig und wertvoll es auch für die Gesellschaft insgesamt ist.
In seinem Strukturplan für das Bildungswesen hat der Deutsche Bildungsrat bereits 1970 die Vielfalt des Berufsbildes der Lehrkräfte unter Aufgabengesichtspunkten strukturiert und dabei die fünf Aufgaben Lehren, Erziehen, Beurteilen, Beraten und Innovieren herausgearbeitet. Weitere zu nennende Aufgaben wären das Beaufsichtigen und Verwalten sowie das Dokumentieren der eigenen Arbeit.
Die genannten Grobkategorien lassen sich nach Durchsicht der Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse der Bundesländer weiter unterteilen. So lassen sich leicht über 50 einzelnen Aufgaben identifizieren, die Lehrkräfte in Ausübung ihres Amtes erledigen müssen: Unterricht vor- und nachbereiten, Unterricht erteilen, Klassenarbeiten, Tests, Hausaufgaben und Mappen korrigieren, Prüfungen vorbereiten und durchführen, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten und andere Schulveranstaltungen vorbereiten und durchführen, Schüler und Eltern informieren und beraten, Lernentwicklung der Schüler dokumentieren, Förderpläne erstellen, in Gremien der Schulentwicklung mitarbeiten usw.
Da Lehrkräfte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind, gilt auch für sie eine Jahresarbeitszeit von ca. 1770 Stunden (das entspricht der Jahresarbeitszeit im öffentlichen Dienst bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std.). In dieser Zeit müssen sie alle ihnen obliegenden Aufgaben erledigen (können). Eine Modellrechnung soll das Ausmaß pädagogischen Engagements verdeutlichen. Dabei wird von folgenden Modellannahmen ausgegangen:
40 Unterrichtswochen im Schuljahr, 26 Pflichtstunden pro Unterrichtswoche, eine Lehrkraft unterrichtet acht Lerngruppen mit jeweils 25 Schülern, im Schuljahr werden pro Lerngruppe 5 Klassenarbeiten geschrieben. Somit kann folgende Modellrechnung aufgestellt werden: Die Unterrichtszeit in einem Schuljahr beträgt ca. 780 Stunden (40 x 26 x 0,75), für die eigene Fortbildung können (z.B. in Bremen) 30 Stunden angesetzt werden. Somit verbleiben von der Jahresarbeitszeit noch ca. 960 Stunden zur Erledigung aller anderen Aufgaben. Eine Lehrkraft erteilt im Schuljahr ca. 1040 Unterrichtsstunden (40 x 26) und korrigiert ca. 1000 Klassenarbeiten (8 x 25 x 5). In den verbleibenden 960 Stunden muss sie daher
- 1040 Unterrichtsstunden vor- und nachbereiten,
- 1000 Klassenarbeiten korrigieren,
- die Lernentwicklung von 200 Schülern beobachten und ggf. schriftlich dokumentieren,
- 200 Schüler und deren Eltern beraten,
- an Konferenzen und sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
- auch noch die übrigen Aufgaben, die in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen explizit genannt werden, erledigen.
Ob in der verbleibenden Zeit von 960 Stunden wirklich alle noch außerhalb des Unterrichts anfallenden Aufgaben und Arbeiten tatsächlich (und mit dem an die Lehrkräfte zu stellenden Qualitätsanspruch) erledigt werden können, muss an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden. Hier genügt die Frage danach.
Es bleibt aber festzustellen, dass Lehrkräfte ein hohes Arbeitspensum absolvieren. Bei gleichzeitiger Intensivierung der Arbeit und realen Gehaltseinbußen findet de facto eine Entwertung pädagogischer Arbeit statt. Der Tauschwert pädagogischer Arbeit sinkt. Gesellschaftlich gesehen handelt es sich dabei um eine Neupositionierung und Neubewertung der Arbeitsleistung von Lehrkräften: Im Vergleich zur Vergangenheit ist die geleistete Arbeit heute nicht mehr so viel wert wie früher; die Arbeitsleistung wurde objektiv entwertet. Zumindest subjektiv müssen Lehrkräfte dies als Geringschätzung ihrer Arbeitsleistung empfinden.
Reiner Schölles in der Bröschüre "Was ist pädagogische Arbeit wert? Die GEW diskutiert", erschienen im März 2007