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VBL/ Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Getragen wird sie von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Auch in den Tarifrunden der Länder sowie von Bund und Kommunen spielt die Zusatzversorgung immer wieder eine Rolle.

Der Tarifvertrag Altersvorsorge (ATV) regelt, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben. 2001 wurde das „Punktemodell“ eingeführt. Danach können sich alle Beschäftigten leicht ausrechnen, wie viel Betriebsrente sie sich bereits erarbeitet haben.