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Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) regelt die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von Bund und Kommunen. Tarifvertragsparteien sind die Gewerkschaften, das Bundesinnenministerium und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber.