Branchentarifvertrag Weiterbildung
Nachdem es bereits Anfang der 2000er Jahre Anläufe für einen Branchentarifvertrag für die Weiterbildung gegeben hatte, wurde 2014 erneut verhandelt. Mit dem Branchentarifvertrag Weiterbildung wollen die Tarifparteien nicht allein die Stundenentgelte festlegen, sondern die Arbeitsbedingungen der Branche weitgehend strukturieren. Einen Konkurrenzkampf der Träger auf Kosten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten soll durch Vereinheitlichung entgegengewirkt werden.
Der Branchentarifvertrag soll sowohl Mantelregelungen wie z.B. zu Arbeitszeit, Festlegung der Dauer von Unterrichtsstunden und Weiterbildungsansprüchen für die Beschäftigten, als auch eine Entgelttabelle enthalten. Nach mehreren erfolglosen Verhandlungsrunden haben GEW und ver.di im Sommer 2014 die Tarifverhandlungen ausgesetzt. Es fehlte unsrer Einschätzung nach an einem wirklichen Einigungswillen der Arbeitgeberseite. Bei Vorliegen eines verhandlungswerten Angebots sollen die Verhandlungen jedoch in jedem Fall fortgesetzt werden. Ein Termin steht bislang aber noch nicht fest.