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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können eine ergänzende Altersvorsorge über ihre Zusatzversorgungskasse abschließen.

Beide vom Gesetzgeber für die zusätzliche Altersvorsorge angebotenen Förderwege - "Riester-Förderung" und Entgeltumwandlung - stehen den Beschäftigten offen, die in einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes pflichtversichert sind. Für Beschäftigte bei Bund und Ländern ist das die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Anders als private Versicherungsverträge führen die Verträge über eine freiwillige Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung zu einem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, d.h. der Arbeitgeber steht hinter den Ansprüchen. Die Zusatzversorgungskassen verwalten ohnehin die Pflichtversicherung der Tarifbeschäftigten, daher können sie die freiwillige Versicherung mit sehr niedrigen Verwaltungskosten anbieten. Zudem verlangen sie keine Abschlussprovisionen oder ähnliches. Finanziell ist die freiwillige Versicherung unabhängig von der Pflichtversicherung, letztere ist auch nicht von der Absenkung des Garantiezinses betroffen.

Bei der freiwilligen Zusatzversorgung steht im Hintergrund eine Art Versicherungsvertrag mit der VBL, bei dem Kapital angelegt wird. Pflichtversicherte anderer Zusatzversorgungseinrichtungen sollten sich bei ihrer Zusatzversorgungskasse informieren.