Geschichte der Lehrerbesoldung
Fast vierzig Prozent der Beamtinnen und Beamten in Deutschland sind im Schuldienst. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Verhältnisse im Schuldienst maßgeblichen Einfluss auf das Beamtenrecht haben.
Fast vierzig Prozent der Beamtinnen und Beamten in Deutschland sind im Schuldienst. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Verhältnisse im Schuldienst maßgeblichen Einfluss auf das Beamtenrecht haben. Das war in den 60er und 70er Jahren nicht anders. Die Vereinheitlichung der Besoldung in den 70er Jahren ist eng verwoben mit der Expansion des Bildungswesens seit den 60er Jahren.
Mit dem steigenden gesellschaftlichen Stellenwert der Bildung ging eine schrittweise Aufwertung der Lehrerausbildung einher. Noch nach dem Krieg ging ein „Volksschullehrer“ mit mittlerer Reife und einer der heutigen Fachschulausbildung vergleichbaren Ausbildung an eine Grund- und/oder Hauptschule. Lediglich Lehrkräfte am Gymnasium mussten auch damals schon eine Universität besuchen. Dies schlug sich in einer entsprechenden Einordnung im gehobenen bzw. höheren Dienst nieder.
Anfang der 70er Jahre war in allen Bundesländern Bewegung in die Lehrerbildung gekommen – und in das Besoldungsgefüge. Die Reform der Lehrerbildung war eng verknüpft mit der gesellschaftlichen Debatte um Chancengleichheit. Auch Arbeiterkinder sollten von voll qualifizierten LehrerInnen unterrichtet werden. Die Lehramtsausbildung wurde für alle Lehrämter „akademisch“ und in fast allen Bundesländern in die Universitäten integriert. Die Absolventen der neuen Ausbildungsgänge – aber teilweise auch die vorhandenen Lehrkräfte und sogar Pensionäre – wurden höheren Besoldungsgruppen zugeordnet.
Dennoch konnte der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften immer weniger gedeckt werden. In Deutschland herrschte Vollbeschäftigung. Zu den steigenden gesellschaftlichen Bildungsansprüchen kamen die geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre hinzu. Mit Zulagen, Zwischenstufen und ähnlichen Vergünstigungen versuchten die Bundesländer, woanders Lehrkräfte abzuwerben.
1969 forderte der Deutsche Bundestag die Kultusministerkonferenz auf, als Grundlage für eine Vereinheitlichung der Besoldung bis Ende 1970 ein Konzept zur bundeseinheitlichen Neuordnung der Lehrerausbildung vorzulegen. Nachdem die KMK dies nicht hinbekommen hatte, wurde der Status Quo in der Bundesbesoldungsordnung A festgeschrieben – sehr zur Verärgerung der GEW, die immer die Drei-Klassen-Gesellschaft in der Lehrerschaft – Grund- und Hauptschulen A12, Real- und Sonderschulen A13, Studienräte A13 plus Zulage – kritisiert hatte.
Die Einordnung der Lehrämter war als Provisorium gedacht. Wie alle Betroffenen wissen, hat die bundeseinheitliche Reform der Lehrerbildung aber nie stattgefunden. Die Bundesrepublik lebt seit vier Jahrzehnten mit einem Flickenteppich verschiedenster Lehrämter und länderspezifischer Besonderheiten. Auf eine schulformübergreifende, den gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an pädagogische Arbeit gerecht werdende Lehramtsausbildung warten wir bis heute vergebens....
Text: Gesa Bruno-Latocha