Gehaltstabellen für Beamtinnen und Beamte
Bei Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom "Gehalt", korrekt heißt es hier aber "Besoldung".
Bei Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom "Gehalt", korrekt heißt es hier aber "Besoldung", da Beamte rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes alimentiert werden. Sie erhalten demnach eine Art Unterhaltszahlung, die ihnen und ihrer Familie eine "amtsangemessene" Lebenshaltung ermöglicht. Deshalb gibt es auch im Beamtenrecht weiterhin Kinderzuschläge, die im Tarifrecht abgeschafft sind.
Seit der Föderalismusreform ist jedes Bundesland selbst für die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten zuständig. Die Bundestabellen gelten nur noch für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Lehrerinnen und Lehrer sind in der Regel Landesbeamte.
Sie finden hier - über die unten angegebenen Links - die Besoldungstabellen für Bundesbeamte sowie eine vergleichende Übersicht über die Auseinanderentwicklung der Besoldung seit der Föderalismusreform. Die Tabellen für die Beamtinnen und Beamten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen GEW-Landesverbände.