Studiengebühren
Allgemeine Studiengebühren gibt es seit 2014 in Deutschland nicht mehr. Gemeinsam mit anderen hat sich die GEW viele Jahre lang für ein Ende der Campus-Maut stark gemacht. Dabei bleiben wir.
Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Geldbeutel der Studierenden und ihrer Eltern abhängen, sondern muss allen offenstehen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Die GEW fordert deshalb die Abschaffung jeglicher Studiengebühren, seien es allgemeine Studiengebühren, so genannte Langzeitstudiengebühren, Studienkonten oder Gebühren für ausländische Studierende.
Die Erfolge der letzten Jahre haben gezeigt: Fehler lassen sich korrigieren, Widerstand gegen das Bezahlstudium lohnt sich. Mit Bayern und Niedersachsen haben 2014 die beiden letzten Bundesländer allgemeine Studiengebühren wieder abgeschafft. Das ist ein wichtiger Erfolg der Studierendenbewegung und der GEW.
Viele Bundesländer halten allerdings an Gebühren etwa für ein Zweitstudium, an sogenannten Langzeitstudiengebühren, Gebühren für ausländische Studierende oder an überhöhten Verwaltungs- bzw. Einschreibegebühren, fest. Einzelne Bundesländer haben sogar Debatten über neue Gebührenmodelle, etwa Gebühren für ausländische Studierende, angestoßen bzw. solche Gebühren eingeführt.
Die GEW erinnert Bund und Länder an ihre Verpflichtungen aus dem von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Darin hat die Bundesrepublik das Recht einer und eines jeden auf Bildung völkerrechtlich anerkannt und sich im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts unter anderem dazu verpflichtet, das Hochschulstudium "auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit" allen entsprechend ihrer Fähigkeiten zugänglich zu machen (Art. 13 Abs. 2 UN-Sozialpakt).
Ein bundesweit gebührenfreies Studium ist völkerrechtlich verankert, bildungspolitisch vernünftig und sozialpolitisch geboten.