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SEPA für den Beitragseinzug der GEW

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area. Dahinter verbirgt sich die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrraums. Ziel ist, die Zahlungsverkehrsarten (Bsp. Überweisung und Lastschrift) einheitlich zu gestalten und grenzüberschreitende Zahlungen schneller zu ermöglichen.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt, Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Von der Umstellung auf SEPA ist jeder Kontoinhaber, egal ob Privatperson oder Unternehmen, betroffen. Ausnahmen gibt es keine, auch die GEW muss den Beitragseinzug zukünftig nach dem SEPA-Verfahren durchführen.

Am 01.02.2014 löst SEPA alle nationalen Überweisungs-/Lastschriftverfahren ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen Lastschriften spätestens nach dem SEPA-Verfahren eingezogen werden. Die GEW zieht ihre Beiträge (im Lastschriftverfahren) bereits ab dem 01.01.2014 mit SEPA ein.

Nein, denn IBAN und BIC (s.u.) werden von der GEW automatisch umgestellt. Damit ist garantiert, dass der satzungsgemäße Beitrag im bekannten Turnus auch weiterhin eingezogen wird. Sie als Mitglied brauchen dazu nichts weiter zu tun. Es ändert sich für die Mitglieder also nichts. Sofern in Einzelfällen eine Umstellung der vorhandenen Bankverbindung auf IBAN und BIC nicht möglich ist, wird die Mitgliederverwaltung der GEW bei den betreffenden Mitgliedern nachfragen.

Die bisherige Kontonummer wird durch die IBAN („International Bank Account Number“) ersetzt. Die 22-stellige IBAN in Deutschland ist leicht zu merken, denn sie setzt sich zusammen aus

• dem Länderkennzeichen DE
• einer zweistelligen Prüfziffer
• der achtstelligen Bankleitzahl
• sowie einer zehnstelligen Kontonummer

Bei inländischen Überweisungen muss noch voraussichtlich bis einschließlich Januar 2014 (bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Januar 2016) eine weitere Kennzahl angegeben werden: der BIC (Business Identifier Code). Für Lastschriften – also auch für den Beitragseinzug der GEW - wird der BIC allerdings noch voraussichtlich bis 2016 benötigt. Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl), mit dem Banken weltweit eindeutig identifiziert werden können.

Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt im Rahmen eines europaweit vereinheitlichten Lastschriftverfahrens die bisherige Einzugsermächtigung. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt der Kontoinhaber, Geld vom Konto per Lastschrift einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Kontoinhabers zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Eine bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigung wird als SEPA Lastschriftmandat genutzt.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine für das Lastschriftverfahren notwendige und eindeutige Identifikatonsnummer die von der Deutschen Bundesbank ausgegeben wird. Mit dieser kann der Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der GEW lautet: DE31ZZZ00000013864

Diese Nummer wird zukünftig auch bei jedem Beitragseinzug der GEW auf den Kontoauszügen zu sehen sein.

Die Mandatsreferenznummer ist eine individuelle Kennziffer, die von der GEW vergeben wird. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann ein Zahlungsvorgang somit eindeutig einem SEPA-Lastschriftmandat zugeordnet werden.

Bei der GEW besteht die Mandatsreferenznummer aus der Mitgliedsnummer, der Kontonummer und einer fortlaufenden Nummer, jeweils getrennt durch die Buchstaben X bzw. M.

Dazu ein Beispiel: Die Mitgliedsnummer lautet 4400964823, die neue IBAN lautet DE 33611500200000012345

Die Mandatsreferenznummer lautet dann 4400964823X0000012345M0001

Sie können Änderungsmeldungen zu Ihrer Mitgliedschaft, wie etwa neue Anschrift, Wechsel der Dienststelle/Betrieb oder Änderung des Einkommens auch online mit einer gesicherten Verbindung vornehmen. Um eine Änderungsmeldung vornehmen zu können, müssen Sie Sich mit dem Namen und der Mitgliedsnummer (oder dem Geburtsdatum) anmelden. Hier finden Sie den Zugang zu den Änderungsmeldungen.

Nach einem Wechsel der Bankverbindung muss von Ihnen für die GEW ein neues SEPA-Mandat zum Beitragseinzug schriftlich erteilt werden. Das dafür notwendige Formular finden Sie hier. Bitte laden Sie dieses Formular bei Bedarf und schicken es ausgefüllt an die Mitgliederverwaltung des für Sie zuständigen Landesverbandes.