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Privatschulen: rechtlich teils auf tönernen Füßen

Privatschulen erfreuen sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Sind diese sozial meist sehr selektiven Schulen und die staatlichen Zuschüsse dafür überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Nicht immer! Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung.

"Vor allem finanzstarke und bildungsbewusste Eltern wenden sich vom staatlichen Schulwesen ab. Sie werden bestärkt von einer Privatschullobby, die mit Unterstützung neoliberaler Bildungsökonomen den Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Schulen als Königsweg zu mehr Qualität im Schulwesen propagiert. Der Wettbewerb soll gesteuert werden durch freie Schulwahl und durch dem einzelnen Schüler zugeordnete Bildungsgutscheine zur Vollfinanzierung der Schulen in privater Trägerschaft.

Die GEW beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Durch internationale Erfahrungen und Untersuchungen ist mittlerweile hinlänglich belegt, dass die Konkurrenz um Schülerinnen und Schüler die soziale Ungerechtigkeit des Schulsystems vergrößert (die bereits heute in Deutschland unakzeptabel groß ist) und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet (der bereits heute durch die frühe Selektion in Deutschland in hohem Maße beeinträchtigt wird). Ein sozial gerechtes leistungsstarkes Schulsystem – davon ist die GEW überzeugt – bekommt man durch eine sozial gerechte Schulstruktur, die auf frühe Selektion verzichtet, durch eine aufgabengerechte Finanzierung und Ressourcenausstattung, durch motivierte, gut ausgebildete Lehrkräfte und durch engagierte Eltern und Schulträger – aber nicht durch Wettbewerb.

Privatschulen sind durch das Grundgesetz garantiert. Es ist deshalb sinnlos, sie grundsätzlich zu bekämpfen. Privatschulen stehen jedoch wie das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Die GEW hält es deshalb für notwendig, die Entwicklung genau zu beobachten und auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.
 
Mit dem vorliegenden, von der Max-Traeger-Stiftung finanzierten Gutachten werden die staatlichen Organe an diesen rechtlichen Rahmen und an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erinnert, damit beides nicht weiter in Vergessenheit gerät.

Zudem ergeben sich als Folge der demografischen Entwicklung neue Fragen, die von den Vätern des Grundgesetzes nicht vorhersehbar waren. Etwa die, dass Privatschulgründungen den Bestand staatlicher Schulen gefährden. Deshalb interessieren die rechtlichen Grenzen, die der Neugründung und Finanzierung von Privatschulen gezogen sind oder gezogen werden können.

Der bekannte Schulrechtsexperte Professor Dr. jur. Hermann Avenarius wurde gewonnen, eine Reihe von Fragen zu untersuchen, die sich in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Privatschulgründungen ergeben haben. Auf dem Hintergrund einer pointierten Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen diskutiert Avenarius die vorgelegten Fragen. Er kommt zu Ergebnissen, die die rechtlichen Grundlagen und Praktiken einiger Bundesländer als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufen. Es wird deshalb unausweichlich, die Auseinandersetzung über die Rolle der Privatschulen in Deutschland verstärkt zu führen. Dabei geht es vorrangig um die Frage, wie die vom Grundgesetz intendierte sozialintegrative Funktion des Schulwesens gestärkt werden kann. Es ist zwar verständlich, wenn Eltern sagen: 'Die beste Schule für mein Kind'. Das staatliche Schulwesen jedoch ist der Maxime verpflichtet: 'Die beste Schule für jedes Kind'."

Aus dem Vorwort von Marianne Demmer


Das Rechtsgutachten steht im Infokasten zum Download zur Verfügung.