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Situation in den Bundesländern

Ebenso unterschiedlich wie die komplette Bildungspolitik sieht in den 16 Bundesländern die Ausgestaltung des Begriffs „Lernmittelfreiheit“ aus. In kurzen Übersichtstexten wird nachfolgend die Situation an öffentlichen Schulen (Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen) geschildert. Berufliche Schulen und Fachschulen sind häufig von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und werden nicht explizit aufgeführt. Die Daten zu Schulbuchausgaben und Schülerzahlen beziehen sich dagegen auf alle Schulformen.

Lernmittelfreiheit und öffentliche Schulbuchausgaben

Die zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen sind über Links in der rechten Spalte aufrufbar, ebenso Informationen und Stellungnahmen des jeweiligen GEW-Landesverbandes.

Die Bereitschaft der Länder, in den Bereich Bildung zu investieren, wird durch Grafiken zur Entwicklung der öffentlichen Schulbuchausgaben verdeutlicht. Leider liegen aus den Jahren 2004 und 2005 keine zuverlässigen Daten vor, so dass neueste Entwicklungen nicht aufgezeigt werden können.

Entwicklung der Schulbuchausgaben im Bundesvergleich

Im Durchschnitt sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher in zwölf Jahren bundesweit von knapp 400 Mio. Euro (1991) auf 250 Mio. Euro (2003) gesunken:

Die Detailanalyse der einzelnen Bundesländer ergibt ein differenzierteres Bild. Besonders augenfällig werden die Sparmaßnahmen bei den öffentlichen Ausgaben für Schulbücher, wenn man sie mit den Schülerzahlen vergleicht - und somit auch im Verhältnis zur Größe eines Bundeslandes betrachten kann (siehe Grafiken der einzelnen Länder) .

Trotz des Trends, die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher zu senken - stiegen die Schülerzahlen in den einzelnen Ländern im Vergleichszeitraum noch an: in Nordrhein-Westfalen beispielsweise im von knapp über 2 Mio. auf 2,322 Mio., in Bayern von rund 1,257 Mio. auf 1,463 Mio. (Siehe Grafik: Schülerzahlen)

Trotz steigender Schülerzahlen wurden die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher in den vergangenen Jahren erheblich reduziert:

Der Trend ist deutlich: Die öffentlichen Ausgaben der einzelnen Bundesländer je Schüler sinken. Sie nähern sich einander in einem Bereich zwischen 20 und 40 Euro pro Schüler an.

Quellen:
Alle den Grafiken zugrunde liegenden Daten bezüglich der öffentlichen Ausgaben für Schulbücher beziehen sich auf die Angaben des // VdS Bildungsmedien e.V. (Stand 2004)

Die Schülerzahlen basieren auf einer Studie von Gertrud Hovestadt "Schülerzahlen, Lehrer und Unterricht in den Bundesländern 1992 bis 2001" im Auftrag der GEW (Stand Juni 2003); neueste Daten Schülerzahlen: Statistisches Bundesamt/Bereich Bildung.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hält an der Lernmittelfreiheit fest, obwohl im Jahr 2004 die damals zuständige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) eine Abschaffung aus Kostengründen durchsetzen wollte. Für die Umsetzung wäre eine Änderung der Landesverfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen, diese Mehrheit war jedoch nach Ministeriumsangaben „nicht absehbar“. Ein erneuter Vorstoß zur Abschaffung der Lernmittelfreiheit gilt jedoch nach den Landtagwahlen 2006 als möglich.

Derzeit planen Kultusministerium und Gemeindetag Modellversuche, bei denen Schulen aus einem festgelegten Budget ihre Lernmittel frei wählen sollen. Es soll geprüft werden, ob in Zukunft detaillierte Lernmittelverzeichnisse notwendig sind. Das Lernmittelverzeichnis in Baden-Württemberg umfasst 84 Seiten.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben

In Baden-Württemberg sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher von 62,9 Mio. Euro (1992) auf 53 Mio. Euro (2003) gesunken, während die Schülerzahlen im selben Zeitraum anstiegen.

Bayern

Die bayerische Landesregierung plante ursprünglich, die Lernmittelfreiheit ab dem Schuljahr 2005/2006 ganz abzuschaffen. Nach heftigem Widerstand von Gewerkschaften, Landtags-Opposition und Elternverbänden wandelte sie die geplante Abschaffung in eine Einschränkung der Lernmittelfreiheit um.

Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 müssen Eltern pro Kind und Jahr zwischen 20 Euro (Grundschule) und 40 Euro (weiterführende Schulen) Büchergeld bezahlen. Einkommensschwache und kinderreiche Familien ab dem dritten Kind erhalten eine Befreiung. Kinder, die Förderschulen besuchen, sind von der Büchergeld-Regelung ausgenommen.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben

Die Schülerzahlen stiegen in Bayern von 1992 bis 2003 um rund 200.000 Schüler. Parallel dazu sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher im Vergleichszeitraum von 21 Mio. (1992) auf 30 Mio. (2003) gestiegen.

Berlin

Seit Beginn des Schuljahres 2003/2004 gilt in Berlin eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit. Eltern müssen Schulbücher im Wert von bis zu 100 Euro pro Schüler und Schuljahr selbst kaufen. Überschreitet der Gesamtwert der benötigten Bücher diese Obergrenze, legen die Schulen fest, welche Lernmittel von den Eltern selbst beschafft werden müssen und welche von der Schule an alle Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.

Menschen, „denen die private Beschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist“, müssen keinen Eigenanteil leisten, in diesem Fall werden den Kindern alle Schulbücher leihweise zur Verfügung gestellt.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben

In Berlin sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher drastisch von 24 Mio. (1992) auf 9 Mio. (2003) reduziert worden. Die Schülerzahlen sanken im Vergleichszeitraum um lediglich rund 34.000 Schüler.

In Brandenburg herrscht eingeschränkte Lernmittelfreiheit. Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler müssen einen Eigenanteil an den Lernmittelkosten übernehmen, der in der Primarstufe bis zu 12 Euro (Jahrgangsstufen 1 bis 4) bzw. 25 Euro (Jahrgangsstufen 5 und 6) und in der Sekundarstufe I bzw. gymnasialen Oberstufe sowie im ZBW bis zu 29 Euro beträgt. Diese Regelung gilt auch für Kinder, die Förderschulen besuchen. An beruflichen Schulen liegen die Höchstbeträge zwischen 21 bis 40 Euro in Abhängigkeit vom Bildungsgang.

Für das dritte und jedes weitere Kind ermäßigt sich der Eigenanteil um die Hälfte. ALG II- und Sozialgeldbezieher sowie Asylbewerber sind von der Zahlung befreit.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Brandenburg sanken die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher von 15,3 Mio. Euro (1992) auf 8 Mio. Euro. Bis 1996 stiegen die Schülerzahlen jedoch noch jährlich um ca. 10.000 Schüler. Erst ab 1997 begannen die Schülerzahlen in Brandenburg zu sinken.

Bremen

Auch in Bremen gab und gibt es Überlegungen, die Lernmittelfreiheit nach dem Vorbild Hamburgs, Berlins und Niedersachsens neu zu regeln. Bisher hält das Bundesland allerdings daran fest, dass Lehr- und Lernmittel den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben

Einzig in Bremen sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher deutlich von 1,3 Mio. (1992) auf 2,5 Mio. (2003) gestiegen.

Hamburg

Die Lernmittelfreiheit wurde in Hamburg zum Schuljahresbeginn 2005/2006 abgeschafft. Für die Ausleihe der Schulbücher müssen Eltern seitdem Nutzungsgebühren bezahlen, die sich am Wert der Bücher orientieren. Die Nutzungsgebühr beträgt zwischen 30% und 40% des Neupreises, allerdings wurden Höchstgrenzen festgelegt: für Grundschulen maximal 50 Euro, für die Sekundarstufe I 80 Euro und für die Sekundarstufe II 100 Euro pro Jahr und Kind.

Familien mit drei oder mehr Kindern zahlen nur jeweils die Hälfte der Nutzungsgebühr. ALG II- und Sozialgeldbezieher sowie Asylbewerber und weitere Förderberechtigte sind von der Zahlung befreit. Für Kinder, die Vorschulklassen oder Sonderschulen besuchen, werden keine Nutzungsgebühren erhoben.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In der Hansestadt Hamburg schwanken die Ausgaben für öffentliche Schulbücher im Vergleichszeitraum stark, während die Schülerzahlen nahezu konstant bleiben, beziehungsweise leicht stiegen. Im Jahr 2003 wird allerdings bei einem Höchststand an Schülern (180.510 Schüler) der niedrigste Stand für Schulbuchausgaben – nämlich 4 Mio. erreicht.

Hessen

In Hessen herrscht an öffentlichen Schulen Lernmittelfreiheit. Das Kultusministerium entscheidet, welche Schulbücher und weiteren Materialien als Lernmittel eingeführt werden.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Hessen sanken die öffentlichen Schulbuchausgaben bis 1997, um dann wieder zu steigen. Die Schülerzahlen stiegen im Vergleichszeitraum leicht an und bewegen sich seit 2001 auf einem Niveau von rund 700.000 Schülern.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hält an der Lernmittelfreiheit fest und stellt Schulbücher kostenlos leihweise zur Verfügung.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Mecklenburg-Vorpommern sanken die öffentlichen Schulbuchausgaben im Vergleichszeitraum von 10,2 Mio. (1992) auf rund 3,5 Mio. Euro (2003). Parallel dazu sanken auch die Schülerzahlen von rund 294.000 Schülern im Jahr 1992 auf rund 182.000 im Jahr 2003, um rund 112.000 Schüler.

Niedersachsen

Die Lernmittelfreiheit wurde in Niedersachsen zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 abgeschafft. Jedes Schulbuch kann seitdem nur noch gegen eine Gebühr ausgeliehen werden, die 33% bis 40% des Buchpreises beträgt, wobei jede Schule die genaue Höhe des Betrages selbst festlegt. Für Grundschulen ergibt sich so eine Durchschnittsgebühr von 18 Euro, für Gymnasien von 61 Euro pro Kind und Schuljahr (Durchschnittswert 2004 für die Klassen 1 bis 10: 39,36 Euro).

Von Familien mit drei oder mehr Kindern sollen nur jeweils 80% des von der Schule festgelegten Betrages verlangt werden. Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XIII und SGB XII sowie Asylbewerber sind von der Zahlung befreit.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Niedersachsen sanken die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher drastisch von 37,8 Mio. Euro (1992) auf 19 Mio. Euro (2003), während im gleichen Zeitraum die Zahl der Schüler von rund 837.000 im Jahr 1992 auf rund 986.000 im Jahr 2003 um rund 149.000 Schüler stiegen.

Nordrhein-Westfalen

Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass Eltern für die Schulbuch-Ausleihe ihrer Kinder einen Eigenanteil bezahlen müssen, der 33% eines jeweils festgelegten Durchschnittsbetrages beträgt. Die Durchschnittsbeträge liegen für Grundschulen bei 36 Euro, für die Sekundarstufe I bei 78 Euro und für die Sekundarstufe II bei 71 Euro pro Kind und Schuljahr. Im Jahr 2003 trat jedoch das „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft, das den Eigenanteil – befristet bis 2008 – auf 49% des Durchschnittsbetrages erhöht.

Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/SGB XII sind von der Zahlung befreit. Der Eigenanteil wird auch für Kinder, die Förderschulen besuchen, erhoben.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

Die Schülerzahlen stiegen in Nordrhein-Westfalen im Vergleichszeitraum um rund 300.000 Schüler an, während die öffentlichen Schulbuchausgaben bis 1994 – bei steigenden Schülerzahlen - drastisch reduziert wurden. Ab 1995 stiegen die Ausgaben wieder bis 2002. Bei einem Höchststand an Schülern (rund 2,3 Millionen) wurden die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher in den Jahren 2002/2003 wieder um 6 Millionen Euro deutlich reduziert.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz müssen alle Schulbucher selbst gekauft werden. Das Land unterstützt Familien jedoch nach dem Subsidiaritätsprinzip durch die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen. Hierfür gelten allerdings strenge Einkommensgrenzen: Berechtigt sind Kinder lediglich dann, wenn sie in einem Haushalt mit beiden Elternteilen leben und das gemeinsame Einkommen 21.480 Euro zuzüglich 3.070 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigt. Wenn das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt, liegt die Einkommensgrenze bei 18.410 Euro zuzüglich 3.070 Euro für jedes weitere Kind.

Der Wert der Lernmittelgutscheine beträgt in Familien mit einem Kind 50%, in Familien mit zwei Kindern 75% und in Familien mit drei oder mehr Kindern 100% eines je nach Schule und Klassenstufe unterschiedlich festgelegten Grundbetrags. Die Lernmittelgutscheine gelten nur für den Kauf neuer Bücher. Für Kinder, die Sonderschulen oder das Berufsvorbereitungsjahr besuchen, gilt diese Form der Lernmittelfreiheit nicht, sie können alle Bücher kostenlos ausleihen.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

Die Öffentlichen Schulbuchausgaben aus Rheinland-Pfalz sind mit den diesbezüglichen Ausgaben der übrigen Bundesländer nicht zu vergleichen, da Rheinland-Pfalz – ebenso wie das Saarland – keine Lernmittelfreiheit hat. Die öffentlichen Schulbuchausgaben geben auch hier nur die Ausgaben für „anspruchsberechtigte Familien“ wieder.
Bei stetig steigenden Schülerzahlen in Rheinland-Pfalz zeigen die (eingeschränkten) öffentlichen Ausgaben für Schulbücher im Vergleichszeitraum starke Schwankungen – insbesondere in den Jahren 1992 bis 1994.

Saarland

Im Saarland gibt es keine Lernmittelfreiheit, Schulbücher und andere Materialien müssen grundsätzlich selbst gekauft werden. Familien, deren Einkommen unter einer festgesetzten Höchstgrenze liegt (maximal 910 bis 1099 Euro monatlich), erhalten Schulbuch- und Fahrtkostenzuschüsse nach dem Schülerförderungsgesetz. Ausgenommen davon sind BAföG-Empfänger.

Bei den Schulbuchzuschüssen handelt es sich um Pauschalbeträge, die 50-100% der durchschnittlichen Schulbuchkosten für die einzelnen Klassenstufen und Schulformen betragen. Behinderte Kinder erhalten vom Einkommen der Eltern unabhängige Zuschüsse zwischen 75 und 100%.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

Als eines der beiden Bundesländer ohne Lernmittelfreiheit sind die (eingeschränkten) öffentlichen Schulbuchausgaben im Saarland nicht mit den Daten der anderen Bundesländer vergleichbar. Deutlich wird allerdings, dass sich die Ausgaben für bedürftige Familien im Vergleichszeitraum verdoppelt haben. Sie stiegen von einer auf zwei Millionen bei annähernd konstanten Schülerzahlen.

Sachsen hält an der Lernmittelfreiheit fest. In der Praxis wird Eltern jedoch geraten, Schulbücher für ihre Kinder selbst zu kaufen.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Sachsen wurden die öffentlichen Schulbuchausgaben im Vergleichszeitraum drastisch reduziert – insbesondere in den Jahren 1992 bis 1994. Sie sanken von 28,1 Mio. (1992) auf 9 Mio. Euro (2003). Während in den Jahren 1992 bis 1994 die Schülerzahlen sogar noch jährlich um ca. 5.000 Schüler stiegen, begannen sie ab 1995 zu sinken.

Sachsen-Anhalt

In der "Lernmittelkostenentlastungsverordnung" von Sachsen-Anhalt wird allen Eltern „empfohlen, Lernmittel nach eigenem Ermessen als persönliches Eigentum anzuschaffen“. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, Schulbücher und andere Lernmittel wie Lesekästen, Atlanten, Wörterbücher oder Lernsoftware gegen Gebühr auszuleihen. Die Leihgebühr beträgt pro Lernmittel und Schuljahr drei Euro.

Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfe- oder Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen eine ermäßigte Leihgebühr von ein bis zwei Euro.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

Die öffentlichen Schulbuchausgaben in Sachsen-Anhalt zeigen ebenfalls starke Schwankungen, erfahren jedoch insgesamt im Vergleichszeitraum eine starke Senkung. Sie wurden von 12,8 Mio. Euro (1992) auf 4,5 Mio. Euro (2003) reduziert. Während die Schülerzahlen von 1992 bis 1994 noch leicht stiegen, sanken sie ab 1995 ebenfalls.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es eine weit reichende Lernmittelfreiheit. Schulbücher und andere Materialien, die ausschließlich für den Unterricht bestimmt sind, werden (bisher) kostenlos ausgeliehen. Das schleswig-holsteinische Schulgesetz soll im Jahr 2007 umfassend novelliert werden, eine Einschränkung oder Abschaffung der Lernmittelfreiheit ist jedoch auch in diesem Zusammenhang nicht geplant.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

Nach einer deutlichen Senkung der öffentlichen Schulbuchausgaben in den Jahren 1992 bis 1995, stiegen die Ausgaben in den Jahren 1996 bis 1997 wieder, um ab dem Jahr 2000 - bei stetig steigenden Schülerzahlen aber geringerem Ausgaben als 1992 – den Etat bei 8 Mio. Euro einzufrieren.

Thüringen

Erstmalig wurde zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in Thüringen von den Eltern eine Lernmittelpauschale erhoben. Diese beträgt für 2. bis 4. Klassen einer Grund- oder Förderschule 22,50 Euro und für weiterführende Schulen 45 Euro pro Schüler und Schuljahr.

Von der Zahlung befreit sind Familien mit vier und mehr Kindern, Eltern von Erstklässlern und Bezieher von Leistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II oder Wohngeld. Für Eltern mit zwei und drei Kindern gibt es eine soziale Staffelung. Sie zahlen zwischen 17,50 Euro und 35 Euro pro Kind und Jahr.

Schülerzahlen: blaue Kurve; Öffentliche Schulbuchausgaben: magenta-farben.

In Thüringen sanken die öffentlichen Schulbuchausgaben in 12 Jahren ebenfalls beträchtlich. Sie wurden von 25,6 Mio. Euro (1992) auf 5 Mio. Euro reduziert. Das ist ein Viertel der Gesamtsumme von 1991. In den ersten Jahren (von 1992 bis 1994) stiegen – bei drastischen Kürzungen - die Schülerzahlen sogar noch, um ab 1995 stetig zu sinken.

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