Schule und Lernmittelfreiheit
Offiziell wird in fast allen 16 Bundesländern das hohe Lied der Lernmittelfreiheit gesungen. Jedes Land bevorzugt allerdings seine eigene Melodie und für betroffene Eltern fabriziert der gemischte Chor der Kultus- und Finanzminister immer häufiger Misstöne.
Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre wurde nahezu flächendeckend die kostenlose Schulbuch-Ausleihe für alle Schüler eingeführt (Ausnahmen: Rheinland-Pfalz und Saarland, hier mussten Schulbücher auch weiterhin von den Eltern gekauft werden, einkommensschwache Familien erhielten – und erhalten nach wie vor – Zuschüsse).
In den letzten Jahren kam die Kehrtwende: Wegen leerer Kassen reduzierten die Länder ihre öffentlichen Schulbuchausgaben immer stärker. Der „Trend“ zur Privatisierung bislang steuerfinanzierter Ausgaben machte auch vor den Bildungseinrichtungen nicht Halt, unter anderem mit dem Effekt, dass die Lernmittelfreiheit eingeschränkt oder gleich ganz abgeschafft wurde. Inzwischen drohen zusätzliche Griffe ins Portemonnaie der Eltern zum Normalfall zu werden. Und wie um beweisen zu wollen, dass die Länderhoheit im Bildungsbereich ungeheuer wichtig ist, verfährt jedes Bundesland nach seinem ureigensten System. Einige Beispiele: Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 müssen Eltern pro Kind auch in Bayern bis zu 40 Euro, in Thüringen bis zu 45 Euro und in Hamburg sogar bis zu 100 Euro jährlich als Leihgebühr für Schulbücher bezahlen.
Die Zahl der Länder, in denen die im Unterricht benutzten Bücher nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden, erhöht sich damit auf elf. Lediglich Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt halten noch an der klassischen Lernmittelfreiheit fest.
Lernmittelfreiheit bedeutet aber auch hier nicht Kostenfreiheit: Arbeitsmaterialien wie Schreibhefte, Stifte, Taschenrechner oder Mal-Utensilien müssen ebenso aus der Privatschatulle bezahlt werden wie Beiträge für Fahrtkosten, Kopierkosten, Klassenfahrten, AGs oder Nachhilfe. Auf diese Weise kommen schnell Summen von mehreren hundert Euro jährlich auf die Eltern zu.
Wenn die Lernmittelfreiheit fällt, haben aber nicht nur Eltern, sondern auch Lehrer darunter zu leiden. Sie werden dienstverpflichtet, das „Büchergeld“ einzusammeln (Bayern und Thüringen) und bekommen häufig den geballten Zorn der Eltern zu spüren.
Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass Bildungschancen fast nirgends so sehr von der sozialen Herkunft der Eltern abhängen wie in Deutschland. Nichtsdestotrotz bauen die Länder mit der Einführung von Eigenanteilen oder Leihgebühren weitere Bildungshürden auf: Für sozial – und damit verbunden meist auch finanziell – schlechter gestellte Menschen ist die Belastung überdurchschnittlich hoch. Deren Bereitschaft, Kindern eine möglichst gute Schulbildung zu ermöglichen, die jedoch länger dauert und dadurch deutlich teurer ist, wird sich naturgemäß in Grenzen halten.
Als Folge davon klafft die Schere zwischen Reich und Arm, gut und schlecht ausgebildet, mehr und mehr auseinander: „Wir bewegen uns immer weiter auf eine Zweiklassengesellschaft zu, in der der Geldbeutel der Eltern über die Bildungschancen der Kinder entscheidet“, erklärt der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne.
Auch in Zukunft wird sich die Bildungsgewerkschaft dafür einsetzen, dass die drohende Entwicklung des Steuerstaats hin zum Gebührenstaat gestoppt wird. Gemeinsam mit Elternverbänden und einem breiten gesellschaftlichen Bündnis tritt die GEW für eine flächendeckende Lehr- und Lernmittelfreiheit ein und damit für soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung von Bildungschancen.
uhe