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GEW: „VGH kippt geplantes Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte – Urteil mit bundesweiter Signalwirkung“

Bildungsgewerkschaft zum Besoldungsurteil für Beamte

Frankfurt a.M./Essen/Münster – „Eine tolle Nachricht kurz vor Ferienbeginn für rund 135.000 Lehrkräfte. Das für den Großteil der Lehrkräfte und andere Beamte geplante Sonderopfer darf es nicht geben“, sagte Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalen (NRW), kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster am Dienstag. „Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung“, betonte Andreas Gehrke, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, in Frankfurt a.M. Bemerkenswert eindeutig habe der NRW-Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz der Landesregierung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Damit habe das Gericht im Grundsatz die Rechtsposition der GEW bestätigt und der rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Beamtinnen und Beamten einen Riegel vorgeschoben.

Wegen der Spielräume, die das Gericht dem Gesetzgeber bei der Besoldung einräumt, erwartet die GEW NRW zügig Gespräche, wie dem Urteil entsprochen werden könne. Es sei klar, so Schäfer, dass die „Basta-Politik“ der Landesregierung im Vorjahr zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst geführt hat: „Das darf sich nicht wiederholen! Mehr als 100.000 Widersprüche gegen das Gesetz sind ein deutliches Votum der Kolleginnen und Kollegen gegen diese Sparpolitik.“

Ein weiterer Vertrauensverlust wäre die Folge, würde die Landesregierung nun die vor Gericht gescheiterte Variante einseitiger Sparpolitik durch bildungsfeindliche Stellenstreichungen ersetzen, betonte Schäfer. Die bildungspolitischen Ziele der Landesregierung erlaubten keine Stellenstreichungen. Streichungen zu Lasten der Schulen sowie der Lehrerinnen und Lehrer seien keine politische Alternative für die nun vor Gericht gescheiterte Politik.

„Das Land Bremen hat eine ähnliche Regelung beschlossen wie NRW. Auch diese Entscheidung steht nun auf dem Prüfstand“, unterstrich Gehrke.

Info: Bei der Übertragung des Abschlusses aus der Tarifrunde 2013 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten haben NRW und Bremen eine Staffelung der Besoldungserhöhung beschlossen, nach der die Beamtinnen und Beamte, die in den höheren Besoldungsgruppen eingeordnet sind, keine Erhöhung erhalten bzw. diese geringer ausfällt als für die Beamten in den niedrigeren Besoldungsgruppen: Beamte ab der Besoldungsgruppe A13 sollten keine Erhöhung erhalten, Beamte in A11 und A12 in 2014 und 2015 je ein Prozent bekommen. Von A1 bis A10 sollte der Tarifabschluss – zeitlich verzögert – komplett übertragen werden. Diese Entscheidung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip für Beamtinnen und Beamte, soweit die Besoldungsgruppen ab A11 betroffen sind. Das Urteil betrifft sowohl aktive wie auch Beamte und Richter im Ruhestand, insgesamt etwa 80 Prozent der Amtsträger des Landes.

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