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GEW: „Überbrückungshilfe wiederauflegen und verbessern!“

Bildungsgewerkschaft zur Bundestagsdebatte zur sozialen Lage der Studierenden

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende umgehend wieder aufzulegen, massiv auszubauen und unbürokratisch auszugestalten. „Der zu Beginn des Wintersemesters in Kraft getretene zweite Corona-Lockdown trifft alle Studierenden hart, die auf Erwerbsarbeit angewiesen sind. Jobs in gastronomischen Betrieben, Kultureinrichtungen und an den Hochschulen selbst fallen weg. Viele Studierende wissen nicht, wie sie ihre Miete und die Lebenshaltungskosten, Fachliteratur und Internetgebühren bezahlen sollen. Die Bundesregierung muss ihnen jetzt unter die Arme greifen“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die Debatte zum Thema heute Nachmittag im Plenum des Bundestages.

Keller verwies darauf, dass nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks über zwei Drittel der Studierenden nicht nur in den Semesterferien, sondern das gesamte Jahr jobbten. Nur noch elf Prozent erhielten BAföG, gerade einmal sieben Prozent den Höchstsatz. Dass Studierende erneut „in Massen“ in Not gerieten und „in verzinste Bankkredite getrieben“ würden, sei daher vorprogrammiert. „Die Bundesregierung muss ihre am 1. Oktober ausgelaufene Überbrückungshilfe unverzüglich wieder aufnehmen und mindestens bis Ende März 2021 verlängern. Die Förderung sollte auf bis zu 861 Euro (BAföG-Höchstsatz) aufgestockt, die Bewilligungsvoraussetzungen müssen stark vereinfacht werden“, sagte Keller.

Darüber hinaus käme es darauf an, die staatliche Ausbildungsförderung „krisenfest“ zu machen, mahnte der GEW-Vize. „Die Große Koalition sollte noch in dieser Wahlperiode eine BAföG-Reform auf den Weg bringen, die durch höhere Bedarfssätze und Freibeträge deutlich mehr Studierende in die Förderung holt und die Zahlungen erhöht. Wie andere Sozialleistungen muss das BAföG endlich wieder als Vollzuschuss gezahlt werden. Die Zeiten pandemiebedingter Studienverzögerungen dürfen nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden“, betonte Keller.

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