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GEW: „Sonderopfer von Beamten verfassungswidrig“

Bildungsgewerkschaft kündigt Musterklagen zum Besoldungsdiktat der Länder an / Rechtsgutachten von Prof. Battis

Frankfurt a.M./Mainz - Sonderopfer von Beamtinnen und Beamten, die das Ziel verfolgen, öffentliche Haushalte zu sanieren, sind verfassungswidrig. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag in Frankfurt a.M. fest. Sie widersprechen dem Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Besoldung, der per Grundgesetz geschützt ist. Die GEW stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis, das sie heute in Mainz vorgestellt hat. „Die GEW wird auf der Grundlage des Gutachtens Musterklagen für ihre Mitglieder führen“, kündigte Ilse Schaad, für Angestellten- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, während der Pressekonferenz an. Anlass für die Untersuchung war ein Beschluss der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus dem Jahr 2011, nach dem die Besoldung der Beamten von 2012 bis 2016 unabhängig von Inflation und Tarifabschlüssen jährlich jeweils lediglich um ein Prozent angehoben werden solle. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Beamtenbesoldungsgesetz in Rheinland-Pfalz ebenso wie die sog. Ausgleichszulage in Berlin verfassungswidrig seien.

„Was Professor Battis für Rheinland-Pfalz und Berlin gezeigt hat, gilt auch für einige andere Bundesländer insbesondere Bremen und Schleswig-Holstein“, betonte Schaad. In diesen Ländern solle es für große Gruppen der Beamtinnen und Beamten - insbesondere der Lehrkräfte - Nullrunden oder lediglich kleine Erhöhungen der Besoldung geben - trotz deutlich höherer Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und spürbarer Inflation. „Die ‚Schuldenbremse‘, die die öffentliche Hand zu Einsparungen zwingt, ist die einzige Begründung für den Besoldungskahlschlag. Damit werden die Länder vor Gericht aber nicht durchkommen“, unterstrich Schaad.

Info: Das Gutachten „Amtsangemessene Besoldung“ von Prof. Battis finden Sie unter dem Downlod-Link in der Infobox rechts oben.
Weitere Infos auf der Website der GEW Rheinland-Pfalz, zu der Sie über den Link in der Infobox gelangen.

Der Gehaltsabschluss für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) sieht eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und eine weitere zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent vor.
Die Landesregierung in Bremen plant für die Beamtinnen und Beamten folgende Regelungen: Die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses 2013 und 2014 bis einschließlich Besoldungsgruppe A10, für die Besoldungsgruppen A11 und A12 eine jährliche Erhöhung von einem Prozent sowie zwei Nullrunden für die Besoldungsgruppen ab A13 aufwärts.
In Schleswig-Holstein soll die Besoldung der Gruppen A2 bis A13 ab dem 1. Juli 2013 um 2,65 Prozent angehoben werden, zum 1. Januar 2015 noch einmal um 2,95 Prozent, ab Besoldungsgruppe A14 beträgt der Zuwachs in beiden Jahren lediglich 1,5 Prozent. Das Land folgt Rheinland-Pfalz, die Besoldung längerfristig im Voraus festzulegen, ohne Tarifabschlüsse oder Inflationsentwicklung abzuwarten: Zum 1. Juli 2016 sowie zum 1. Juli 2017 sind Besoldungserhöhungen um 1,5 Prozent vorgesehen.
Von allen Besoldungsanhebungen werden jeweils 0,2 Prozentpunkte in die Versorgungsrücklage abgeführt. Das geht auf eine seit 1998 geltende gesetzliche Bestimmung zurück.
Lehrkräfte sind überwiegend den Besoldungsgruppen A12 oder A13 zugeordnet.

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