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GEW: „Sachorientierter Einstieg in Verhandlungen – Chance für Tarifvertrag für Lehrkräfte“

Bildungsgewerkschaft zur ersten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder

Berlin – Als „sachorientierten Einstieg in die Tarifverhandlungen“ wertet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die erste Runde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Beide Seiten hätten ihr Interesse gezeigt, die Verhandlungen konstruktiv zu führen. Die GEW bekräftigte ihre Forderung nach einem Einstieg in eine per Tarifvertrag geregelte Bezahlung der etwa 200.000 angestellten Lehrkräfte. „Die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in die Entgelttabellen des Tarifvertrages der Länder (TV-L) wird bis heute einseitig von den Arbeitgebern durch Richtlinien festgelegt. Das ist vordemokratisch. Wir wollen diesen Anachronismus endlich beseitigen. Über die konkrete Ausgestaltung des Tarifvertrages muss in dieser Runde im Rahmen eines Gesamtpakets verhandelt und entschieden werden“, sagte Andreas Gehrke, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin. Das Signal der Arbeitgeber, in der Frage Lehrerentgeltordnung (L-EGO) zu einem Ergebnis zu kommen, bewertete er positiv. Gehrke betonte, dass dabei an die bisher zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der GEW sowie dem Beamtenbund geführten Verhandlungen angeknüpft werden könne. Entscheidend sei für die GEW die sogenannte Paralleltabelle - die numerisch gleiche Zuordnung der Entgeltgruppen zu den Beamtenbesoldungsgruppen nach dem Schema A13 = E 13, A 12 = E 12, A 11 = E11.

„Knackpunkt ist, dass die Länder-Beschäftigten nicht von der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst bei Bund und in den Kommunen abgekoppelt werden“, hob der GEW-Tarifexperte hervor. Die Gewerkschaften fordern 5,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 175 Euro für alle Länder-Beschäftigten bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr.

Gehrke wies Eingriffe in die Zusatzversorgung der Länder-Beschäftigten, die die Arbeitgeber in die Verhandlungen eingebracht haben, zurück. „Verschlechterungen in der Altersversorgung der Kolleginnen und Kollegen stehen für die Gewerkschaften nicht zur Debatte“, unterstrich Gehrke. Er machte deutlich, dass das Tarifergebnis nach dem Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ zeit- und wirkungsgleich auf die rund 1,2 Millionen Länder-Beamtinnen und –Beamten übertragen werden müsse.

Info: Der zweite Verhandlungstermin zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist für den 26./27 Februar in Potsdam vereinbart. Verhandelt wird für rund 800.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder.

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Ulf Rödde
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