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GEW: „Rheinland-Pfalz: Gesetz zur Beamtenbesoldung nicht verfassungskonform“

Fachtagung der Bildungsgewerkschaft: Föderalisierung des Dienstrechts stößt an Grenzen des Grundgesetzes

Berlin – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellt fest, dass der Vorstoß der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten nicht verfassungskonform sei. Das gelte auch für die sogenannte Ausgleichzulage, die das Land Berlin zahlt. Die Bildungsgewerkschaft beruft sich dabei auf ein Gutachten, das der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis am Dienstag während einer Tagung der GEW in Berlin vorgestellt hat. „Die Alimentation der Beamten in diesen Bundesländern entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Beamten in Rheinland-Pfalz erbringen ein Sonderopfer“, betonte GEW-Beamten- und Tarifexpertin Ilse Schaad. Mit Blick auf die aktuell laufende Tarifrunde für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten betonte sie: „Die Länder sind gut beraten, die Ergebnisse der Tarifrunde ohne Wenn und Aber wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wenn die Länder weiterhin nach Gutdünken vor sich hin wursteln und die Besoldung der Beamten absenken, werden sie künftig mit Klagen rechnen müssen.“ Auch die Besoldung in anderen Bundesländern stößt laut Gutachten schon jetzt an die Grenzen des Grundgesetzes, sei aber noch verfassungskonform.

„Der Bund braucht wieder mehr Kompetenzen im Beamtenrecht. Anders lässt sich ein weiteres Auseinanderdriften von Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht nicht aufhalten. Die finanzschwachen Länder bleiben ansonsten bei der Gewinnung qualifizierten Personals auf der Strecke. Das gilt insbesondere für Lehrkräfte: Schon jetzt gibt es in vielen Regionen fächer- und stufenspezifischen Lehrermangel“, warnte Schaad. Sie wies darauf hin, dass die Pensionierungswelle im Lehrerbereich gerade anrolle. „Das dicke Ende kommt erst noch.“

Info: Sieben Jahre nachdem die Föderalismusreform I in Kraft getreten ist, zog die GEW während ihrer Fachtagung mit Blick auf die Entwicklung des Beamtenrechts Bilanz. Die Besoldung hat sich in dieser Zeit zum Teil weit auseinander entwickelt. So ist beispielsweise Berlin in der Regel bei der Höhe der Besoldung der Beamten, über die seit 2006 die Länder entscheiden, Schlusslicht. Ein Professor, eine Professorin in Bayern etwa verdient brutto über 1.000 Euro mehr als die Kollegen in der Hauptstadt.

Rheinland-Pfalz hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich 2016 jährlich um je ein Prozent erhöhen soll. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes machen seitdem gegen die Entscheidung mobil.

Berlin zahlt Beamtinnen und Beamten, die aus einem anderen Bundesland nach Berlin kommen, lebenslang die Differenz zwischen der (höheren) Besoldung etwa in Bayern oder Hessen und der (niedrigeren) in der Hauptstadt. Konkret: Verbeamtete Lehrkräfte etwa, die mit gleicher Ausbildung an der selben Schule unterrichten, aber aus unterschiedlichen Bundesländern stammen, werden in Berlin unterschiedlich besoldet.

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