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GEW: „Nachlegen und Tempo machen, Frau Ministerin!“

Bildungsgewerkschaft zu den BAföG-Plänen der Bundesbildungsministerin

Frankfurt a. M. – Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ausgearbeitet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte die Initiative, forderte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) jedoch auf, die Reform auszuweiten und zügig umzusetzen. „Wenn der BAföG-Höchstsatz von derzeit 735 auf 850 Euro angehoben werden sollte, wäre das ein wichtiger erster Schritt. Er reicht aber zur Bedarfsdeckung im Jahr 2019 nicht aus“, sagte GEW-Vize Andreas Keller. Den Berichten zufolge soll die im BAföG enthaltene Wohnpauschale von 250 auf 325 Euro erhöht werden. „In vielen Hochschulstädten ist auch dafür keine Studentenbude anzumieten“, unterstrich Keller. „Die Ministerin muss noch eine Schippe drauflegen.“

Die BAföG-Erhöhung müsse möglichst vielen Studierenden zugutekommen und schnell wirksam werden. Deshalb sei auch ein deutlicher Anstieg der Eltern-Freibeträge um mindestens 15 Prozent notwendig. Die Gesetzesnovelle müsse spätestens zum Sommersemester 2019 in Kraft treten. „Die Ministerin muss rasch einen Gesetzentwurf vorlegen und sich einer Anhörung stellen“, so der-Hochschulexperte. Die Ministerin müsse außerdem dafür sorgen, dass das BAföG künftig automatisch an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. „Es darf nicht jedes Jahr um Prozente gefeilscht werden“, betonte Keller.

Darüber hinaus vermisste der GEW-Vize „jeglichen Ansatz für eine Strukturreform“ der Ausbildungsförderung. „Frau Karliczek hat die einmalige Chance, das von ihrer Vorgängerin heruntergewirtschaftete BAföG wieder in Schwung zu bringen“, sagte der Hochschulexperte. Über die notwendige Erhöhung hinaus müsse sie endlich eine echte Reform anpacken. Viele Studienberechtigte scheuten ein Hochschulstudium, weil sie Angst hätten, nach dem Studium mit einem Schuldenberg ins Erwerbsleben zu starten. Wie alle anderen Sozialleistungen müsse daher das BAföG wieder als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt werden. Der BAföG-Anspruch für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sei ab Klasse 11 wieder einzuführen. „Alle Jugendlichen sollten unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern die gleichen Startchancen für eine weiterführende Schule haben“, mahnte Keller.

 

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