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GEW: „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“

Bildungsgewerkschaft: Regierungsentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz überarbeiten!

Berlin/Frankfurt a. M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gründlich zu überarbeiten. "Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten - es ist allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber dem Befristungswahn von Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen Riegel vorschiebt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zwar viele gute Ideen der GEW auf - aber: gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die Formulierungen sind zu weich und unbestimmt, um das Befristungsunwesen in der Wissenschaft wirksam einzudämmen. Das Parlament muss den Gesetzentwurf umfassend verbessern", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag mit Blick auf die erste Lesung des Gesetzentwurfs in der heutigen Sitzung des Bundestages.

"Der Regierungsentwurf sieht zwar vor, dass sich die Laufzeiten von Zeitverträgen am Zweck der Befristung orientieren sollen. Es fehlt jedoch eine feste Untergrenze. Deshalb könnten viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch künftig weiter mit Kurzzeitverträgen abgespeist werden", stellte Keller fest. "Wir brauchen konkrete und verbindliche Mindestlaufzeiten. Ein Arbeitsvertrag mit Doktorandinnen und Doktoranden muss mindestens drei Jahre laufen."

Richtig sei auch der Ansatz, bisher sachgrundlos befristete Arbeitsverträge künftig an die Förderung wissenschaftlicher Qualifizierung zu binden. "Die Vorgabe läuft aber ins Leere, wenn sie nicht mit einem Anspruch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Qualifizierung in der Arbeitszeit verknüpft wird. Wer befristet beschäftigt wird, um zu promovieren oder sich für eine Professur zu qualifizieren, muss mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Qualifizierung nutzen können", betonte der GEW-Hochschulexperte.

Enttäuscht zeigte sich der GEW-Vize, dass mit dem Regierungsentwurf weder die Tarifsperre aufgehoben noch eine familienpolitische Komponente verbindlich ausgestaltet werden soll. "Wir brauchen einen Rechtsanspruch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Vertragsverlängerung, wenn sie in Mutterschutz oder Elternzeit sind oder Kinder betreuen. Es darf nicht sein, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen Mütter direkt vom Wochenbett auf die Straße setzen", mahnte Keller.

"An der GEW-Aktionswoche 'Traumjob Wissenschaft', die seit Montag bundesweit mit über 100 Einzelveranstaltungen läuft, haben tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teilgenommen. Sie haben sich für Dauerstellen für Daueraufgaben sowie verlässliche Berufsperspektiven stark gemacht. Der Bundestag hat jetzt die Chance, die Weichen für den Traumjob Wissenschaft zu stellen - wenn er den Regierungsentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht einfach durchwinkt, sondern gründlich überarbeitet", appellierte der GEW-Vize an die Abgeordneten.

Info: Das Plenum des Deutschen Bundestages berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes am 5. November in erster Lesung. Hier geht es zu weiteren Informationen, einschließlich einer Synopse mit geltendem Gesetzestext, dem Regierungsentwurf und dem Gesetzentwurf der GEW.

Im Rahmen der Aktionswoche "Traumjob Wissenschaft", zu der die GEW für den 2. bis 6. November aufgerufen hat, finden über 100 Aktionen an Wissenschaftsstandorten in allen 16 Bundesländern statt. 

Am kommenden Mittwoch, 11. November, findet eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt. Andreas Keller wird als Sachverständiger teilnehmen und Änderungsvorschläge der GEW einbringen.

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Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
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