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GEW: „Eingriffe ins Streikrecht programmiert – Verfassungskonforme Lösung nicht in Sicht“

Bildungsgewerkschaft zum Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes für nicht geeignet, das politische Ziel „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zu erreichen. Dazu erklärte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt a.M.: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass eine Reihe von DGB-Gewerkschaften mit dem Entwurf nicht einverstanden ist. Die GEW lehnt den Entwurf der Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf programmiert Eingriffe in das Streikrecht. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, auch wenn diese auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verlagert werden. Der Entwurf widerspricht zudem dem Grundsatz, dass jegliche Eingriffe in das Streikrecht oder die Tarifautonomie abzulehnen sind.“

Tepe warnte zugleich vor unerwünschten Folgen des Gesetzentwurfes: „Es droht ein regelrechter Tarifwettlauf in den Betrieben und Verwaltungen. Durch Mitgliedschaftswechsel könnte dieser angeheizt und beschleunigt werden. Aufgrund zufälliger Mehrheiten könnten Betriebe und Verwaltungen aus den Flächentarifverträgen herausgebrochen werden. Das ist das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung erreichen will. Wir brauchen mehr Solidarität in den Betrieben und eine höhere Tarifbindung der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft.“