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GEW: „Deutschland verletzt völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Bildung“

Bildungsgewerkschaft legt Vereinten Nationen Alternativbericht vor

Genf - Die Bundesrepublik Deutschland verletzt den von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Das ist das Ergebnis des Alternativberichts zur Umsetzung des Pakts in Deutschland, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Vereinten Nationen (UN) vorgelegt hat. „Das Recht auf Bildung ist ein völkerrechtlich verbrieftes Menschenrecht. Mit der Einführung von Studiengebühren, dem Festhalten am selektiven Schulsystem, dem Mangel an Kindertageseinrichtungen und dem Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte verstößt Deutschland gegen dieses Menschenrecht“, erklärte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Montag in Genf. Hier stellte er den Mitgliedern des für die Überwachung des Pakts zuständigen UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte den Alternativbericht der Bildungsgewerkschaft vor.

Im Mittelpunkt der Beratungen des UN-Ausschusses steht die von der GEW kritisierte Einführung von Studiengebühren. „Nach dem Wortlaut des Pakts ist Deutschland als Unterzeichnerstaat verpflichtet, die Hochschulbildung allmählich von Gebühren zu befreien. Tatsächlich erleben wir jedoch das Gegenteil: Fünf Bundesländer, in denen mehr als die Hälfte aller Studierenden bundesweit eingeschrieben ist, erheben schon ab dem ersten Semester allgemeine Studiengebühren – ein klarer Verstoß gegen das Abkommen“, erklärte Keller. „Studiengebühren sind sehr problematisch, weil Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder ohne akademischen Hintergrund beim Zugang zu den Hochschulen schon benachteiligt sind. Außerdem haben Studiengebühren nachweislich eine abschreckende Wirkung auf Studienberechtigte, besonders auf junge Frauen“, sagte der Hochschulexperte. Dies belegten Studien der OECD und des Deutschen Studentenwerks, die für den GEW-Alternativbericht ausgewertet worden sind.

Keller monierte außerdem, dass die Bundesregierung in ihrem offiziellen Staatenbericht zur Umsetzung des Pakts den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz aus dem Jahr 2007 mit keinem Wort erwähne. „Das selektive Schulsystem in Deutschland benachteiligt Kinder aus armen und Familien mit Migrationshintergrund. Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen werden gleiche Bildungschancen in einem inklusiven Schulsystem verweigert. Auch damit verletzt Deutschland das Recht auf Bildung“, erklärte der Gewerkschafter.

Der GEW-Bericht prangert zudem den Mangel an Kindertagesstätten insbesondere für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, und das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte an. „Nur für 20 Prozent der jüngsten Kinder gibt es in Deutschland Plätze in Kindertageseinrichtungen. Beamtinnen und Beamte, die von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, werden mit Disziplinarmaßnahmen überzogen. Damit verletzt die Bundesrepublik neben dem im UN-Pakt verankerten Recht auf Bildung auch die Menschenrechte, in denen die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung gewährleistet sind“, sagte Keller.

„Wir setzen darauf, dass die Mitglieder des UN-Ausschusses unseren Alternativbericht zum Anlass nehmen, die Situation in Deutschland kritisch unter die zu Lupe nehmen und Empfehlungen auszusprechen, damit der Pakt besser umgesetzt wird“, unterstrich der GEW-Sprecher abschließend.

Info: Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 im Jahr 1973 ratifiziert. Heute befasst sich der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen in Genf mit dem fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Pakts und mit dem von der GEW eingereichten Alternativbericht.

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