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GEW: „Bundestag muss Befristungsunwesen Riegel vorschieben“

Bildungsgewerkschaft zur Beratung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundestagsausschuss

Berlin/Frankfurt a. M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung aufgefordert, den Regierungsentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nachzubessern. "Neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, über die Hälfte der Verträge läuft nicht einmal ein Jahr. Der Gesetzgeber muss dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesen in der Wissenschaft endlich einen Riegel vorschieben. Ins Wissenschaftszeitvertragsgesetz gehören konkrete Mindestlaufzeiten, eine verbindliche Familienkomponente und verlässliche Beschäftigungsperspektiven für studentische Hilfskräfte. Für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement muss es Dauerstellen geben", sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die abschließende Beratung des Regierungsentwurfs zur Gesetzesnovelle in der morgigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Der GEW-Vize kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als "zu unverbindlich". "Dass die Laufzeit der Arbeitsverträge 'angemessen' sein soll, ist gut gemeint, aber von sturen Arbeitgebern leicht zu umgehen. Für Arbeitsverträge zur Förderung der Promotion oder der Qualifizierung für eine Professur muss es deshalb eine verbindliche Mindestlaufzeit von drei Jahren geben", betonte Keller.

Weiter komme es darauf an, die so genannte familienpolitische Komponente des Gesetzes endlich verbindlich auszugestalten. "Ob ein Zeitvertrag verlängert wird, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Kinder betreuen, entscheidet allein der Arbeitgeber - es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung, für Drittmittelbeschäftigte nicht einmal bei Elternzeit oder Mutterschutz. Das ist ein Armutszeugnis: Die Abgeordneten müssen das Gesetz dringend überarbeiten und für die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung sorgen", mahnte Keller.

Das Gesetz müsse weiter sicherstellen, dass Zeitverträge nur noch abgeschlossen werden dürfen, wenn das Projekt überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird oder die Beschäftigung der wissenschaftlichen Qualifizierung dient, sagte Keller. "Auf Vorschlag der GEW hat die Bundesregierung diesen Grundsatz bereits in ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Damit die Regelung von den Arbeitgebern nicht unterlaufen wird, muss sie aber mit einem Anspruch auf Qualifizierung verbunden werden: Mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit müssen für die Promotion oder die Vorbereitung auf eine Professur zur Verfügung stehen. Andernfalls muss das Beschäftigungsverhältnis entfristet werden, denn für Daueraufgaben muss es Dauerstellen geben", betonte Keller.

Schließlich warnte der GEW-Hochschulexperte davor, mit der Novelle die Beschäftigungsperspektiven für studentische Hilfskräfte zu verschlechtern. "Viele Studierende finanzieren sich ihr Studium mit Hilfskraft-Jobs an ihrer Hochschule. Es wäre fatal, wenn diese Möglichkeit ausgerechnet zum Ende des Studiums wegfiele. Die Höchstdauer für Studierenden-Jobs muss daher auf sechs Jahre angehoben werden", sagte Keller. Der Regierungsentwurf sieht eine Begrenzung studentischer Beschäftigungszeiten auf vier Jahre vor.

Info: Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes am morgigen Mittwoch abschließend beraten. Danach wird der Gesetzentwurf mit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum des Bundestages weitergeleitet.

Heute findet anlässlich der bevorstehenden Beratung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundestags-Ausschuss ein studentischer Aktionstag gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen statt. Die Studierenden fordern bessere Bedingungen für studentische Hilfskräfte, außerdem mahnen sie stabilere Beschäftigungsverhältnisse der Lehrenden an, damit diese gute Lehre und Betreuung der Studierenden realisieren können. An vielen Hochschulen - u.a. in Darmstadt, Marburg, Hannover, Vechta, Braunschweig, Lüneburg, Würzburg, Passau, Bamberg und Bonn - wird es Vollversammlungen der studentischen Beschäftigten geben.

Zur Sachverständigenanhörung des Ausschusses am 11. November hat Andreas Keller für die GEW eine umfassende Stellungnahme zum Regierungsentwurf vorgelegt.

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