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GEW: „Bundesregierung muss jetzt Nägel mit Köpfen machen“

Bildungsgewerkschaft zur SPD-Initiative für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Sie mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen. „In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine Novellierung des Gesetzes angekündigt. Für deren Umsetzung wird es jetzt höchste Zeit: Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen sind befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr – eine Folge des 2007 in Kraft getretenen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Gut, dass eine der Regierungsparteien die Diskussion in der Koalition endlich vorantreibt. Die Bundesregierung muss jetzt Nägel mit Köpfen machen und einen Gesetzentwurf ins Parlament bringen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am Montag in Frankfurt a.M.

Positiv bewertete Keller Initiativen des SPD-Eckpunktepapiers, die Vorschläge der GEW aus der Kampagne für den „Traumjob Wissenschaft“ (Templiner Manifest) aufgreifen: „Mindestlaufzeiten für Zeitverträge, Betreuungsvereinbarungen für befristet beschäftigte Doktorandinnen und Doktoranden – so kann erreicht werden, dass Promovierende während ihrer Beschäftigungszeit ihre Doktorarbeit auch tatsächlich fertig stellen können. Zudem ist die Aufhebung der Tarifsperre überfällig: Die Gewerkschaften müssen endlich das Recht bekommen, mit den Arbeitgebern sachgerechte Befristungsregelungen tarifvertraglich auszuhandeln.“

Enttäuscht zeigt sich der GEW-Vize, dass die SPD-Initiative keine Vorschläge zur verbindlichen Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes enthalte. „Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, müssen sich automatisch um die Betreuungszeiten verlängern. Das Gleiche muss auch für Drittmittel-Beschäftigte gelten, deren Vertragsverlängerung nicht einmal bei Mutterschutz oder Elternzeit gesichert ist. Wir brauchen endlich einen Rechtsanspruch auf Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung“, unterstrich Keller.

„Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben und stabile Beschäftigungsbedingungen in Hochschule und Forschung – nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch um die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre zu sichern. Der Bund muss dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen“, sagte Keller. Er bot Regierung und Parlament Unterstützung und Sachverstand der Bildungsgewerkschaft im Gesetzgebungsverfahren an.

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