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GEW: „Bundesrat muss bei Zeitverträgen in der Wissenschaft auf Verbesserungen pochen“

Bildungsgewerkschaft fordert Überarbeitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundesrat aufgefordert, in das Gesetzgebungsverfahren zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz einzugreifen. "Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im September vorgelegt hat, greift eine Reihe von Vorschlägen der GEW auf, bleibt aber in vielen Punkten vage und unbestimmt. Wir erwarten von den Ländern, dass sie über den Bundesrat auf substanzielle Verbesserungen des Regierungsentwurfs pochen", sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats, die morgen in Berlin stattfindet.

Insbesondere müsse die Regelung für die Mindestlaufzeiten von Zeitverträgen, die die Bundesregierung plant, konkretisiert werden. "Der Regierungsentwurf enthält bisher lediglich den allgemeinen Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit der angestrebten Qualifizierung angemessen sein soll. Damit diese Regelung nicht ins Leere läuft, fordert die GEW außerdem eine Untergrenze von drei Jahren für Qualifizierungsverträge. Es kann nicht sein, dass Promovierende mit halbfertigen Doktorarbeiten auf die Straße gesetzt werden", sagte Keller.

Ein weiterer Stein des Anstoßes sei, die Laufzeit von Arbeitsverträgen mit studentischen Hilfskräften auf insgesamt vier Jahre zu begrenzen. "In vielen Fällen mögen vier Jahre ein ausreichender Zeitrahmen sein. Eine große Zahl Studierender ist aber während des gesamten Studiums auf Jobs auch an der Hochschule angewiesen. Es wäre fatal, wenn diese gerade in der Studienabschlussphase einen wichtigen Baustein ihrer Studienfinanzierung verlören. Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte muss auf sechs Jahre angehoben werden", mahnte der GEW-Hochschulexperte.

Zwei weitere Probleme des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes habe die Bundesregierung gar nicht erst angepackt, kritisierte Keller. "Die Tarifsperre wird im Gesetzentwurf nicht angetastet, das heißt: Gewerkschaften und Arbeitgebern soll weiterhin verboten bleiben, sachgerechte Zeitvertragsregeln auszuhandeln und so zu einem Interessenausgleich zu kommen. Auch die verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes steht aus. Ob Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, verlängert werden, soll weiterhin der Willkür der Arbeitgeber unterliegen. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er den Finger in die Wunde legt und auf entsprechenden Erweiterungen des Regierungsentwurfs besteht", erklärte der GEW-Vize.

Info: Der Bundesrat wird sich unter Tagesordnungspunkt 16 seiner 937. Sitzung am Freitag, 16. Oktober, ab 9:30 Uhr mit dem Regierungsentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befassen.

Die Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze (SPD), hat im Gespräch mit der GEW bereits angekündigt, dass sie sich über den Bundesrat für "deutliche Verbesserungen" des Regierungsentwurf einsetzen werde.

Im Januar 2015 hat die GEW unter dem Motto "Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge" einen vollständigen Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt.

Dieser Herbst wird aktiv! Um den Druck auf Bund, Länder und Hochschulen weiter zu erhöhen, ruft die GEW für den 2. bis 6. November 2015 zu einer bundesweiten Aktionswoche "Traumjob Wissenschaft" auf.

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Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
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