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GEW: „Bildungsfinanzierung stärken – für eine echte Erbschaftsteuerreform!“

Bildungsgewerkschaft zur Abstimmung im Bundesrat über die Erbschaftsteuerpläne der Großen Koalition: Länder sollen Gesetzesänderung ablehnen

Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert die Länder auf, dem Erbschaftsteuergesetz der Bundesregierung am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen. In einem Brief an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder sowie die Bürgermeister der drei Stadtstaaten machte sich GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf die Bundesratsentscheidung für eine "echte Reform der Erbschaftsteuer" stark: "Eine Reform, die diesen Namen verdient, könnte die Grundlagen der Bildungsfinanzierung nachhaltig stärken, denn die Einnahmen kommen ausschließlich in den Ländern an. Die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, leistet dazu weder einen Beitrag, noch setzt sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um." Das BVerfG hatte kritisiert, dass große Erbschaften massiv begünstigt würden und von der Politik eine Neuordnung gefordert.

Tepe stellte fest, das Gesetz gelte mittlerweile als Lobbyerfolg einer kleinen Gruppe von Unternehmen, die gezielt irrationale Ängste vor wirtschaftlichen Nachteilen geschürt hätten. Offen bleibe weiterhin, wie die Länder die Vorgaben der Schuldenbremse ohne höhere Einnahmen erreichen könnten. Sie erinnerte daran, dass Bund und Länder sich 2008 dem Ziel verpflichtet hätten, sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung zu investieren. Von diesem Ziel sei Deutschland noch immer meilenweit entfernt. "Nicht nur Eltern und Großeltern wünschen sich für ihre Kinder und Enkel gute Bildung und die dafür notwendigen zusätzlichen Fachkräfte in Kitas, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen. Auch die Arbeitgeber wünschen sich gut qualifizierte junge Menschen und fordern gut ausgestattete Bildungseinrichtungen", betonte Tepe. Die Länder sollten sich im Bundesrat dafür einsetzen, Bildung nachhaltig zu finanzieren, und dem Gesetz nicht zustimmen.

Info: Das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer bedarf der Zustimmung der Länder im Bundesrat, wenn es in Kraft treten soll. Darüber berät Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute Abend mit den Regierungschefs. Die Finanzminister der Länder hatten sich bereits in der vergangenen Woche gegen eine Zustimmung zu der Gesetzesänderung ausgesprochen.

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